Fischer Roland · Nationalrat · 2020-06-03
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-06-03
Wortprotokoll
Ich äussere mich zuerst im Namen der Finanzkommission zu den Darlehen an die Swiss Football League und an die Swiss Ice Hockey Federation in der Höhe von 175 Millionen Franken. Wie Sie sich vorstellen können, wurden die Darlehen auch in der Kommission intensiv und lange diskutiert. Folgende Punkte sind auch aus der Sicht der Kommission sehr wichtig:
Die Darlehen werden nicht direkt den Clubs, sondern den beiden Verbänden gewährt, und diese sind dann für die Weiterverteilung verantwortlich. Sie schliessen Verträge mit denjenigen Clubs ab, die finanzielle Mittel in Anspruch nehmen. Die Clubs können sich also entscheiden, ob sie Mittel brauchen oder nicht. Es sind rückzahlbare Darlehen, die ab 2023 auch verzinst werden. Es sind Darlehen an den Profi-Fussball und an das Profi-Eishockey. Der Breitensport und die anderen Profi-Sportler werden mit den bereits bewilligten Krediten des Nachtrags I unterstützt, unter anderem auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen. Es ist also nicht so, dass andere Sportler nicht unterstützt würden.
Die Darlehen an die beiden Profi-Ligen sind an verschiedene Bedingungen geknüpft, zum Beispiel auch an ein Dividendenverbot. Unter anderem müssen die Clubs, die einen Darlehensanteil beanspruchen, die Spielerlöhne um durchschnittlich mindestens 20 Prozent senken, sofern sie innert [PAGE 640] dreier Jahre das Darlehen nicht zurückzahlen. Hier findet sich eine der beiden Abweichungen zwischen der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat, die ich eingangs erwähnt habe. Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 6 Stimmen, eine Rahmenbedingung zur Kreditverwendung in den Bundesbeschluss Ib aufzunehmen: Clubs, die einen Darlehensanteil in Anspruch nehmen, müssen sicherstellen, dass die Senkung des durchschnittlichen Einkommens durch eine mit zunehmendem Einkommen progressive Senkung der einzelnen Einkommen erreicht wird.
Damit soll sichergestellt werden, dass Spieler mit einem hohen Einkommen eine grössere Senkung des Einkommens akzeptieren müssen als Spieler mit einem tiefen Einkommen. Die Idee dahinter ist, dass mit den Mitteln des Bundes nicht hohe Spielerlöhne subventioniert werden. Die Unterschiede zwischen den Salären sind sehr gross. Es gibt Spieler mit tiefen Einkommen und solche mit sehr hohen Einkommen; das ist ja bekannt. Wenn der Bund schon finanzielle Mittel spricht, dann soll er etwas dazu beitragen, dass diese Unterschiede kleiner werden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, diesem Antrag zuzustimmen. Es ist auch ein Zeichen dafür, dass wir diese Mittel, diese Darlehen verantwortungsvoll einsetzen wollen.
Eine Senkung des Darlehensbetrags um 50 Millionen Franken, so wie es die Minderheit Strupler beantragt, lehnte die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen ab. Der vom Bundesrat beantragte Betrag entspricht dem mit den beiden Ligen ermittelten Bedarf, das heisst konkret rund 25 Prozent des Jahresumsatzes. Hier ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Natur der Einnahmen der Clubs und der Schutzmassnahmen, die auferlegt werden, die wirtschaftlichen Auswirkungen länger dauern dürften als sonst in der Wirtschaft. Deswegen ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, wenn wir hier 25 Prozent des Jahresumsatzes als Darlehen sprechen. Auch die Mehrheit der Kommission hat vermutlich nichts dagegen, wenn der Betrag schlussendlich nicht so hoch ausfällt und nicht das ganze Darlehen beansprucht wird. Wir erwarten auch, dass hier dann nicht einfach Darlehen ausbezahlt werden, die nicht benötigt werden. Deshalb beantragt die Mehrheit der Kommission, dem Bundesrat den ausgehandelten finanziellen Rahmen zuzugestehen.
Ich komme zur Kultur: Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission beantragen eine Aufstockung der Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen um 50 Millionen Franken. Dieser Betrag wird vollständig bei den Krediten der Soforthilfe für Kulturunternehmen und der Soforthilfe für Kulturschaffende kompensiert. Die Kommission erachtet diese Mittelverschiebung als zielführend und beantragt Ihnen deshalb mit 17 zu 4 Stimmen, den Minderheitsantrag Guggisberg auf Streichung dieser zusätzlichen Mittel abzulehnen.
Im Bereich der Kultur finden wir auch die zweite Abweichung der Mehrheit der Kommission gegenüber dem Entwurf des Bundesrates. Die Finanzkommission ist hier einem Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur gefolgt und beantragt Ihnen eine Aufstockung des Kredits für die Kulturvereine im Laienbereich um 10 Millionen Franken. Ähnlich wie beim vorhin diskutierten Kredit hat sich gezeigt, dass die mit dem Nachtrag I eingestellten Mittel nicht reichen. Diese Aufstockung wird - so, wie das auch vom Bundesrat gewünscht wird, wie wir eben gehört haben - ebenfalls vollständig beim Kredit 306.A290.0107, "Soforthilfe für Kulturunternehmen", kompensiert. Wir haben das in die Rahmenbedingungen der Kreditverwendung aufgenommen. Im Namen der Kommission beantrage ich, dass Sie dieser Aufstockung zustimmen. Die Kommission hat diesen zusätzlichen Betrag mit 18 zu 4 Stimmen angenommen.
Zum Schluss möchte ich auf den Antrag der Minderheit Widmer Céline eingehen. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Es handelt sich um einen neuen Kredit, mit dem ein Beitrag des Bundes an gemeinnützige Organisationen geleistet werden soll. Ich möchte festhalten: Wenn Sie nun der Mehrheit folgen und diesen Kredit ablehnen, heisst das nicht, dass wir die ärmsten Menschen unserer Gesellschaft vergessen. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Ansicht, dass dies nicht eine Bundesaufgabe ist und dass hier vor allem die Kantone und die Gemeinden in der Pflicht sind. Sie sind auch besser mit den Verhältnissen vor Ort vertraut und wissen besser, welche Organisationen im Einzelnen unterstützt werden müssen.
Ich beantrage Ihnen somit, bei allen Positionen der Mehrheit zu folgen.