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Zuberbühler David · Nationalrat · 2020-06-04

Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-04

Wortprotokoll

In der Wintersession hat der Nationalrat entschieden, dass der Wechsel von der Armee zum Zivildienst schwieriger werden soll. Das gestiegene Interesse am Zivildienst hat mit der Abschaffung der Gewissensprüfung im Jahr 2009 zu tun. Seither gilt der Umstand, dass Zivildienstleistende lediglich bereit sein müssen, einen anderthalbmal so langen Dienst zu leisten, als Tatbeweis für einen Gewissenskonflikt. Als Folge stieg die Zahl der Zulassungen auf bis zu 6785 im Jahr 2017 an.

Aufgrund der vielen Zulassungen zum Zivildienst und weil die Bestände der Armee akut gefährdet sind, haben [PAGE 645] National- und Ständerat einem entsprechenden Massnahmenpaket zugestimmt. Die einzelnen Massnahmen zielen vor allem darauf ab, die Hürden für den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst zu erhöhen.

Nicht folgen wollte das Parlament letztlich der achten Massnahme im Paket des Bundesrates, nämlich der Abschaffung der Möglichkeit von Zivildiensteinsätzen im Ausland. Der Nationalrat folgte hier dem Ständerat und lehnte es mit 97 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen sehr knapp ab, diese Möglichkeit abzuschaffen.

Mit 123 zu 68 Stimmen sprach sich der Nationalrat zusätzlich gegen eine Wartefrist von einem Jahr für den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst aus. Diese Differenz wurde aus taktischen Gründen geschaffen; das ist ein offenes Geheimnis. Wären das Geschäft 19.039, "Beschaffung neuer Kampfflugzeuge", und das Geschäft 19.020, "Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst", in der Wintersession 2019 zu Ende beraten worden, hätte das Stimmvolk voraussichtlich im kommenden September gleichzeitig über beide Vorlagen abstimmen müssen. Ob das letztendlich klug war, wird sich noch weisen.

Bei der letzten verbleibenden Differenz beantrage ich Ihnen nun im Namen der SVP-Fraktion, dem Ständerat zu folgen und eine Wartefrist von zwölf Monaten einzuführen. Bei dieser Wartefrist handelt es sich um die Massnahme 2 des Bundesrates, die letztlich zum Ziel hat, dass die Zulassungen zum Zivildienst endlich abnehmen. Betroffen von dieser Differenz sind Artikel 17, Artikel 17a und Artikel 18 Absatz 3. Es handelt sich bei dieser Massnahme um eine der beiden Hauptmassnahmen, weshalb sie ausserordentlich wichtig ist.

Diese Wartefrist bedeutet für eingeteilte Armeeangehörige, dass für sie eine Wartefrist von zwölf Monaten zwischen Gesuchseinreichung und Zulassung gilt und dass sie während dieser Wartefrist weiterhin die Pflicht haben, Militärdienst zu leisten. Für noch nicht eingeteilte Armeeangehörige gilt die Wartefrist hingegen nicht.

Diese Wartefrist ist zwingend nötig. Ich erwähne an dieser Stelle gerne das Beispiel eines Rekruten, der sich während der Rekrutenschule für den zivilen Ersatzdienst bewerben möchte. Für diesen Rekruten wird ein ganzer Mechanismus in Gang gesetzt. Der Kompaniechef, ein Psychologe und ein Geistlicher suchen das Gespräch mit dem Rekruten, und manchmal stellt sich heraus, dass ein persönliches, körperliches oder anderes Problem besteht und dass die Absicht, in den Zivildienst überzutreten, gar nicht infolge eines Gewissenskonflikts besteht. In einem Drittel der Fälle ist die Armee dann in der Lage, in Absprache mit dem Rekruten eine Lösung zu finden. In einem Drittel der Fälle kann somit ein Übertritt in den Zivildienst verhindert werden. Das ist bei jemandem, der nicht mehr in der Rekrutenschule ist, nicht möglich, weil es gar keine Diskussionsmöglichkeiten gibt, da sich der WK-Soldat bereits zuhause und nicht mehr im Dienst befindet. Ein Kompaniekommandant erfährt dann irgendwann von dessen Übertritt in den Zivildienst und hat keine Möglichkeiten mehr, ein vertieftes bzw. klärendes Gespräch zu führen.

Bei der Wartefrist geht es nun darum, die Möglichkeit zu schaffen, dass überhaupt ein Gespräch geführt werden kann. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass mit dieser Massnahme sichergestellt werden kann, dass zumindest ein Teil der Armeeangehörigen, welche die Absicht haben, in den Zivildienst zu wechseln, von ihrer Idee abgehalten werden kann, weil sie eben gar keinen Gewissenskonflikt haben und für sie eine andere, einvernehmliche Lösung gesucht werden kann.

Ich bitte Sie deshalb, bei der letzten verbleibenden Differenz der Mehrheit bzw. dem Ständerat zu folgen.