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Ritter Markus · Nationalrat · 2020-06-04

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-04

Wortprotokoll

Ihre WAK beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf die Vorlage 19.076, "Zolltarifgesetz. Änderung", einzutreten. [PAGE 649]

Der Bundesrat möchte mit dieser Vorlage die Zölle auf Industrieprodukten unilateral vollständig abschaffen. Damit würden der Bundeskasse jährlich 540 Millionen Franken an Zöllen plus 20 Millionen Franken bei der Mehrwertsteuer, also total 560 Millionen Franken pro Jahr, entzogen. Eine Gegenfinanzierung für diese finanziellen Ausfälle beantragt der Bundesrat nicht.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen aus drei Hauptgründen, nicht auf diese Botschaft einzutreten.

1.[NB]Es käme zu einer massiven Schwächung des Bundeshaushaltes. Mit der Abschaffung der Industriezölle gehen der Bundeskasse Zolleinnahmen von, wie gesagt, 540 Millionen Franken und Mehrwertsteuereinnahmen von 20 Millionen Franken verloren. Gesamthaft sprechen wir von jährlich wiederkehrenden Ausfällen im Bundeshaushalt von 560 Millionen Franken.

Bereits vor der Corona-Krise standen sehr viele finanzielle Herausforderungen für den Bundeshaushalt an. Es war bereits zu jenem Zeitpunkt nicht klar, ob und in welcher Form der Bundeshaushalt all den gestellten Ansprüchen entsprechen könnte. Mit der Corona-Krise und den massiven Kosten im hohen zweistelligen Milliardenbereich für die Bundeskasse hat sich die Situation grundlegend geändert. Wir sind aus einer Phase mit einem strukturellen Überschuss in der Bundeskasse in eine Situation mit massiv wegbrechenden Einnahmen gekommen und damit in eine Situation mit sich abzeichnenden hohen Defiziten im Bundeshaushalt. Wir gehen mit grosser Geschwindigkeit einem Sparprogramm entgegen. Jede Einnahme, die wir jetzt fallenlassen, wird den Handlungsbedarf in einem Sparprogramm weiter erhöhen. Dies wird durch die Tatsache unterstrichen, dass der Bundesrat für den Wegfall der Industriezölle keinerlei Gegenfinanzierung vorschlägt. Von einem Sparprogramm wären die vier Bereiche mit schwach gebundenen Ausgaben - die Entwicklungshilfe, die Bildung, die Armee und die Landwirtschaft - am stärksten betroffen. Vor diesem Hintergrund wäre die Abschaffung der Industriezölle mit jährlichen Einnahmenausfällen für die Bundeskasse von insgesamt 560 Millionen Franken ohne eine Gegenfinanzierung auch aus haushaltspolitischen Überlegungen nicht zu verantworten.

2.[NB]Falsche Prioritäten: Am 19. Mai 2019 hat das Schweizervolk zur Staf-Vorlage und damit zur Reform der Unternehmensbesteuerung Ja gesagt. Damit werden die Unternehmen jährlich mit rund 2 Milliarden Franken steuerlich entlastet. Der Bund leistet mit der Erhöhung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer einen Beitrag von 700 Millionen Franken daran. Die Mehrheit der Kommission macht geltend, dass es bei der Beratung dieser Vorlage immer klar war, dass es nach dieser finanziellen Entlastung der juristischen Personen im Steuerbereich nachfolgend um die natürlichen Personen gehen muss. Mit dieser Vorlage des Bundesrates zur unilateralen Abschaffung der Industriezölle sollen aber wiederum die Unternehmen entlastet werden.

Die Mehrheit zweifelt zudem an, ob von einer solchen Abschaffung der Industriezölle die Konsumentinnen und Konsumenten effektiv profitieren würden. Die Erfahrung bei der Reduktion der Agrarzölle in den Neunzigerjahren hat gezeigt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in keiner Art und Weise profitieren konnten. Mit den Gatt-Beschlüssen und der Uruguay-Runde bei der WTO und dem damit verbundenen starken Zollabbau sanken die Erlöse der Landwirtschaft für die Produkte von 14 auf 10 Milliarden Franken. Im gleichen Zeitraum stieg aber der Konsumentenpreisindex für die Nahrungsmittel von 100 auf 115 Punkte. Verarbeitung und Handel konnten mit diesem Zollabbau nicht nur auf der Einkaufsseite, sondern gleichzeitig auch auf der Verkaufsseite ihre Margen kräftig erhöhen. Die Mehrheit der Kommission kann nicht erkennen, warum es beim Abbau der Industriezölle grundsätzlich anders laufen sollte.

3.[NB]Falsche Strategie: Niemand in diesem Saal zweifelt daran, dass weitere Freihandelsabkommen abgeschlossen oder bestehende angepasst werden sollen. Es ist dabei immer dasselbe: Man muss etwas geben, wenn man etwas bekommen will. Die bestehenden Industriezölle stellen dabei eine wichtige Verhandlungsmasse dar, die bei kommenden Abschlüssen gezielt eingebracht werden kann. Der Bundesrat wird Ihnen nun aber sagen, dass die noch bestehenden Industriezölle kaum ein Potenzial darstellen, die Agrarzölle aber schon. Bei dieser Aussage kam die Mehrheit der Kommission ins Staunen. Die Agrarzölle machen rund 600 Millionen Franken aus, die Industriezölle 540 Millionen Franken. Warum Zölle im Umfang von 600 Millionen Franken, die man laufend für den Abbau nutzen möchte, ein grosses Potenzial darstellen und Zölle im Umfang von 540 Millionen Franken kein wesentliches Potenzial darstellen, konnte der Mehrheit vom Bundesrat nicht erklärt werden.

Der Bundesrat führt in seiner Botschaft als eines der Hauptargumente die administrative Entlastung der Unternehmen ins Feld. Dieses Argument hat sich in den Anhörungen sehr stark relativiert. Es zeigte sich, dass für einen grossen Teil der Produkte aufgrund der nach wie vor erforderlichen Ursprungsnachweise weiterhin eine Verzollung notwendig sein wird. Dabei wird auch weiterhin die Zollbehörde administrativ belastet sein.

Eine wichtige Diskussion fand in der Kommission zur Thematik statt, inwiefern Zölle künftig in der Höhe an eine CO2-Bilanz der zu importierenden Produkte gebunden werden sollen. Dieses Thema wird unsere Kommission und auch das Parlament die kommenden Jahre bei Freihandelsabkommen weiter beschäftigen.

Die Argumente der Minderheit waren im Wesentlichen jene, die der Bundesrat bereits in der Botschaft ausgeführt hat.

Ich fasse zusammen: Die Mehrheit der Kommission erachtet es erstens aufgrund der massiven, dauerhaften Schwächung des Bundeshaushaltes, zweitens aufgrund der falschen Priorität bei der finanziellen Entlastung und drittens aufgrund der falschen Strategie im Hinblick auf künftige Freihandelsabkommen als nicht zielführend und falsch, auf diese Vorlage einzutreten.

Ihre Kommission beantragt Ihnen daher mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten.