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Rytz Regula · Nationalrat · 2020-06-04

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-06-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat und das Parlament haben viel getan, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Eine Lücke ist bis heute allerdings noch offen, nämlich die Regelung für die Geschäftsmieten für Unternehmen, die zwangsgeschlossen wurden oder wegen der Notverordnungen des Bundesrates massive Umsatzeinbussen hatten. Es sind Restaurants, Physiotherapiepraxen, Tonstudios, Eventmaterialvermieter, Fachhandelsgeschäfte, Coiffeursalons, Fitnesszentren und viele mehr. Die Mieten sind für sie ein grosser Fixkostenblock, den sie für die Monate ohne oder mit stark reduziertem Umsatz wegen der tiefen Margen kaum stemmen können.

Eine Mehrheit im Nationalrat und im Ständerat sieht deshalb bei den Regelungen zu den Geschäftsmieten einen politischen Handlungsbedarf. Beide Räte haben in der ausserordentlichen Session im Mai die Motion 20.3142 an den Bundesrat überwiesen, aber leider nicht mit dem gleichen Text. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat sich deshalb an der Sitzung vom 12. Mai noch einmal an die Arbeit gemacht. Wir haben eine mehrheitsfähige Lösung gesucht, und wir haben eine mehrheitsfähige Lösung gefunden.

Heute liegt ein Kompromiss auf dem Tisch, der in einer ausserordentlichen Situation sowohl für die Mietenden als auch für die Vermietenden klare und faire Verhältnisse schafft, ein Kompromiss, der Härtefälle bei den Vermietenden vermeiden hilft, ein Kompromiss, der unterdessen auch von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates akzeptiert wurde. Der Ständerat wird am Montag auch über dieses Geschäft diskutieren. Die Chancen stehen also gut, dass wir in dieser Session eine gemeinsame Lösung finden können. Ich kann Ihnen versichern, Tausende von KMU-Mitarbeitenden und KMU-Führenden in diesem Land schauen heute nach Bern.

Die Kommission hat sich den Entscheid nicht einfach gemacht. Wir haben ausführlich über eine faire Mietzinsregelung für beide Seiten diskutiert. Wir haben auch die Fachleute des Bundesamtes für Wohnungswesen angehört und wurden von ihnen kompetent beraten. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Kommissionsmotion schliesslich angenommen.

Der Kompromiss, den Sie heute vor sich haben, geht weniger weit als die Lösung, die der Nationalrat am 5. Mai gutgeheissen hatte. Die Mieterinnen und Mieter schulden bei diesem Kompromiss nicht mehr 30, sondern 40 Prozent der Miete, und es wird eine Obergrenze von 20[NB]000 Franken eingeführt. Nur so zum Vergleich: Das ist die Summe, die ein normales, ein kleineres Kleidergeschäft in der Stadt Bern, Lausanne oder Zürich an Miete bezahlt, und zwar jeden Monat, zwölfmal im Jahr.

Gerne möchte ich an dieser Stelle noch auf zwei Punkte hinweisen, die in der Kommission vertieft diskutiert wurden. Der eine ist die Frage der Eigentumsgarantie. Das Bundesamt für Justiz hat uns in einem Kurzgutachten dargelegt, dass keine Verletzung der Eigentumsgarantie vorliegt, wenn ein Mietvertrag aufgrund einer gravierenden Äquivalenzstörung nicht eingehalten werden kann. Eine behördlich angeordnete Betriebsschliessung in einer ausserordentlichen Lage ist eine solche Äquivalenzstörung. Rechtlich sind wir also auf der sicheren Seite.

Die andere Frage, mit der sich die Kommission aufgrund von kritischen Fragen, die wir beantworten mussten und wollten, auseinandergesetzt hat, ist die nach den Kostenfolgen. Sowohl bei der früheren Motion des Ständerates als auch bei der Kompromissmotion Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben geht es gemäss Fachleuten um eine Summe von ungefähr 200 Millionen Franken. Das ist der geschätzte Anteil der Krisenfolgekosten zulasten der Vermietenden. Da die Immobiliengesellschaften ihre Leerstandsrisiken in der Regel mit Rückstellungen absichern, sollte dies zu stemmen sein. Wenn nicht, können sie auf einen Härtefallfonds zurückgreifen. Sie finden alle Unterlagen auch detailliert auf der Website des Parlamentes.

Der Kompromiss Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben ist eine befristete Lösung in einer ausserordentlichen Lage. Er ist eine subsidiäre Lösung, die nur für Mietverhältnisse relevant ist, in denen noch keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. Allen Vermietern, die ihren Mietern klaglos entgegengekommen sind, sei an dieser Stelle [PAGE 664] aufrichtig gedankt. Wegen ihnen hätte es diesen Kompromiss, diese Motion nicht gebraucht. Es braucht sie für all die KMU und Gewerbetreibenden, für die bisher keine Lösung gefunden werden konnte und die wir vor unverschuldeten Konkursen und unnötiger Verschuldung bewahren wollen.

Helfen Sie jetzt mit, eine Lösung zu finden! Es ist die letzte Chance.