Amherd Viola · Bundesrat · 2020-06-04
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2020-06-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Aufstockung auf 195 Armeeangehörige. Das neue Kontingent soll 30 Personen mehr umfassen als das aktuelle. Diese Aufstockung entspricht realen Bedürfnissen vor Ort und ist nicht einfach so aus dem Ärmel geschüttelt. Die verschärfte Lage hat Lücken im Dispositiv der Kfor aufgezeigt, und wir wollen helfen, diese zu schliessen.
Die Schweiz wurde angefragt, zusätzliche Leistungen zur Verfügung zu stellen. Konkret heisst das, dass verschiedene Leistungen, welche die Swisscoy in der Vergangenheit bereits einmal erbracht hatte, nun wieder benötigt werden. Diese Flexibilität unseres Angebots ist nichts Neues, sie ist unsere Stärke. Die Swisscoy hat sich immer wieder auf die Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet, sowohl was die Aufgaben als auch was die Grösse betrifft. Es geht um spezialisierte Genieleistungen zur Sicherstellung der Bewegungsfreiheit und zur Räumung von blockierten Strassen, um die Spezialisten der Nachrichtenbeschaffung sowie um Stabsoffiziere im Hauptquartier der Kfor. Damit kann ein realer Beitrag zur Stabilität geleistet werden, die auch in unserem Interesse liegt.
Wie gesagt, es sind Anfragen, die für die Deckung realer Bedürfnisse vor Ort an uns herangetragen wurden. Die Schweiz hat immer wieder gezeigt, dass sie auf effektiven Bedarf abstellt und erhöht, aber, wenn es nicht mehr nötig ist, auch reduziert. Jetzt ist mehr nötig, deshalb wollen wir mehr geben. Wir sind aber selbstverständlich auch wieder bereit zu reduzieren, wenn es nicht mehr nötig ist. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Heimgartner abzulehnen.
Der zweite Antrag der Minderheit Heimgartner betrifft Artikel 2 des Bundesbeschlusses. Dieser Artikel will dem Bundesrat die Kompetenz geben, den Swisscoy-Bestand temporär zu erhöhen, einerseits für logistische Aufgaben, andererseits zum Selbstschutz. Es geht darum, temporär Leistungen zu erbringen, für die das Kontingent nicht ausgelegt ist, beispielsweise beim Bezug neuer Standorte. Dieser Passus ist nicht neu: Das Parlament hat dem Bundesrat diese Ermächtigung das erste Mal 2008 für das Mandat 2009-2011 und seither für jede weitere Verlängerung erteilt, also insgesamt viermal in der Vergangenheit. Von dieser Möglichkeit wurde zweimal Gebrauch gemacht: 2012, als Camp Casablanca zu schliessen war, und 2018, als im Zuge der letzten Kfor-Konsolidierung der Standort Prizren geschlossen wurde.
Sie sehen also, viermal wurde es bewilligt, nur zweimal wurde es effektiv auch ausgelöst. Das heisst, es ist nicht eine schleichende definitive Erhöhung. Über diese temporären Verstärkungen wurde in der jährlichen Berichterstattung über die Aktivitäten der Swisscoy an die Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommissionen jeweils detailliert berichtet.
Die Möglichkeit, zum Eigenbedarf des Kontingents temporär Verstärkungen zu entsenden, liegt im Sicherheitsinteresse unserer Truppen. Sie trägt weiter zu unserer Handlungsfreiheit bei, ebenso wie dazu, dass nicht dauernd Überkapazitäten für den Einsatz bereitgehalten werden müssen. Deshalb ist es nicht zweckdienlich, diesen Artikel zu streichen.
Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.