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Marti Min Li · Nationalrat · 2020-06-04

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-04

Wortprotokoll

Am 23. Juni 1999 beschloss der Bundesrat, dass sich die Schweiz militärisch an der multinationalen Kosovo Force (Kfor) beteiligt. Seit Oktober 1999 ist die Swiss Company, die Swisscoy, im Einsatz. Der Bundesrat hat sechsmal beantragt, den Einsatz zu verlängern, und zwar 2003, 2005, 2008, 2011, 2014 und 2017. Jetzt soll der Einsatz wieder verlängert werden, und zwar bis zum 31. Dezember 2023. Zudem ist vorgesehen, dass der Maximalbestand des Kontingents von 165 auf 195 Militärangehörige aufgestockt wird. Weiter sieht der Entwurf vor, dass der Bundesrat das Kontingent temporär aufstocken kann, für Instandhaltungsarbeiten um zusätzlich 50 Personen für maximal acht Monate und in einer Bedrohungslage um 20 Personen für längstens vier Monate. Der Bundesrat kann den Einsatz jederzeit beenden. Das VBS legt jeweils per Ende Jahr der Aussenpolitischen Kommission und der Sicherheitspolitischen Kommission einen Zwischenbericht vor.

Eine Delegation der Sicherheitspolitischen Kommission besuchte im November des vergangenen Jahres die Swisscoy im Kosovo und hat sich dort vor Ort ein Bild der Lage machen können. Die APK-N hat sich an ihrer Sitzung vom 20./21. Januar mit der Vorlage befasst und einen Mitbericht geschrieben. Sie beantragt dort mit 20 zu 5 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Ein Antrag, den Maximalbestand auf 165 Angehörige zu beschränken, wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die APK-N hat mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die Vorlage zu unterstützen. Die SiK-N befasste sich am 25. Februar mit der Vorlage.

Die Kfor wurde vom UNO-Sicherheitsrat damit beauftragt, die Sicherheit im Kosovo zu gewährleisten. Die Lage ist nach wie vor nicht stabil. Seit zehn Jahren ist der Kosovo ein eigener Staat, dennoch gibt es nach wie vor gravierende Probleme. Es ist zudem zu befürchten, dass sich die politische Lage jetzt noch weiter verschlimmern wird. Die Kfor leistet nach Ansicht des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und zur Sicherung von Frieden und Stabilität. Sie steht für Glaubwürdigkeit und Unparteilichkeit, und sie ist der einzige Akteur, der von allen Seiten anerkannt und respektiert wird. Insbesondere die Swisscoy steht in der Bevölkerung in einem sehr hohen Ansehen; das hat auch die SiK-Delegation bei ihrem Besuch feststellen können.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Präsenz der Kfor im Kosovo im Interesse der Schweiz liegt und dass die Kfor und die Swisscoy gerade in einer sich jetzt verschlechternden Lage weiterhin gebraucht werden. Die militärische Friedensförderung gehört zu den Aufgaben der Schweizer Armee, die sie im Kosovo auch wahrnimmt.

Kritisch diskutiert wurde in der Kommission die Frage der Länge des Einsatzes. Tatsächlich wäre es wünschenswert, wenn der Einsatz nicht auf ewige Zeiten verlängert werden müsste. Der Prozess des Aufbaus von Demokratie und rechtsstaatlichen Strukturen ist aber kein einfacher, und er geschieht auch nicht von heute auf morgen. Er wird nur erfolgen können, wenn eine gewisse Stabilität gewährleistet ist. Ebenfalls diskutiert wurde die Frage der Aufstockung, die werden wir später bei den Minderheitsanträgen Heimgartner noch einmal diskutieren.

Die Minderheit II (Hess Erich) beantragt Nichteintreten auf die Vorlage. Sie ist der Meinung, dass der bewaffnete Auslandseinsatz gegen die Neutralität der Schweiz verstösst. Die [PAGE 670] Minderheit I (Schlatter) will die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, den Einsatz bis Ende 2022 zu beenden und die Mittel in die zivile Friedensförderung umzulagern. Die Mehrheit der Kommission lehnt diese Anträge ab. Die Lage ist noch nicht stabil genug, um die Präsenz der Kfor zu verringern; dies gilt insbesondere auch heute. Die Mehrheit findet auch, dass die Neutralität durch den Einsatz nicht gefährdet ist.

Die Kommission beschloss mit 16 zu 8 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Der Rückweisungsantrag wurde mit 21 zu 3 Stimmen abgelehnt.

Wir bitten Sie, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.