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Amherd Viola · Bundesrat · 2020-06-04

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2020-06-04

Wortprotokoll

Zu diesem Artikel gibt es zwar keinen Minderheitsantrag, ich möchte mich aber trotzdem dazu äussern. Das wurde auch von Herrn Nationalrat Hurter so gewünscht. Leider werde ich mich wahrscheinlich nicht in dem Sinne äussern, wie er sich das wünschen würde.

Aber trotzdem: Mit diesem Antrag soll der Bundesrat verpflichtet werden, den Sicherheitspolitischen Kommissionen seine Ziele und die Kosten für die Informationssicherheit zur Konsultation vorzulegen. Wir lehnen diesen Antrag ab, nicht weil wir nicht Rechenschaft ablegen wollen, sondern weil die Bestimmung überflüssig ist. Das Parlamentsgesetz gibt den Kommissionen umfassende Kontrollrechte über den Bundesrat und die Verwaltung. So können Sie bereits heute jederzeit vom Bundesrat verlangen, dass er Sie über seine Ziele und die Kosten der Cybersicherheit informiert und auch eine Konsultation dazu bei Ihnen macht.

Zudem wird der Bundesrat gemäss Artikel 89 des Gesetzentwurfes den zuständigen parlamentarischen Kommissionen regelmässig Bericht über die Umsetzung, die Zweckmässigkeit, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit dieses Gesetzes erstatten. Mit dieser Bestimmung wird sichergestellt, dass das Parlament frühzeitig Einfluss auf Ziele, Risiken, Massnahmen und Kosten nehmen kann. Der Bundesrat sieht keinen Grund, für die Kosten der Informationssicherheit eine Sonderregelung einzuführen, die es sonst in keinem Bereich gibt.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Ihrer Kommission abzulehnen, das heisst, der Variante Bundesrat zuzustimmen.