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Amherd Viola · Bundesrat · 2020-06-04

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2020-06-04

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, es geht hier um die viel diskutierte Verwendung der AHV-Nummer. Die Kommissionsmehrheit will bezüglich der Verwendung der AHV-Nummer die Fassung des Bundesrates. Die Minderheit[NB]I will dem Beschluss des Ständerates folgen. Die Minderheit II ist grundsätzlich gegen die Verwendung der AHV-Nummer.

Weit mehr als 100[NB]000 Angestellte von Bund, Kantonen und Wirtschaft sowie Angehörige der Armee benötigen aus verschiedenen Gründen ein Benutzerkonto beim Bund. Der Bund muss diese Personen klar identifizieren, bevor er ihnen einen Zugriff auf seine Informatiksysteme erteilt. Wird dies nicht gemacht, ist das Missbrauchspotenzial gross. Ohne einen eindeutigen Identifikator ist es sehr aufwendig, die Benutzerinnen und Benutzer fehlerfrei zu identifizieren. Entweder werden zusätzliche Daten erhoben, oder der Kontrollvorgang erfolgt manuell. Beide Varianten sind fehleranfällig.

Ganz konkret: In der Schweiz leben Tausende von Personen, die Meier, Müller oder Schmid heissen. Ohne eindeutigen Identifikator müssen deren Benutzerkonten alle manuell überprüft werden. Der beste Personenidentifikator für eine fehlerfreie Identifizierung ist die AHV-Nummer. Deshalb wollen sowohl der Bundesrat, in Artikel 26, als auch der Ständerat, in Artikel 20, den Bund ermächtigen, die AHV-Nummer dafür zu verwenden; beide Bestimmungen sehen im Übrigen eine Kann-Formulierung vor. Wird Artikel 20 im Sinne des Beschlusses des Ständerates angepasst, so kann der ganze Artikel 26 gestrichen werden. Es geht hier nicht darum, Personendaten von Bürgerinnen und Bürgern zu vernetzen oder Profile zu erstellen. Die AHV-Nummer dient lediglich der fehlerfreien Identifizierung der Informatikbenutzerinnen und -benutzer des Bundes.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft einen ziemlich restriktiven Vorschlag gemacht: Die AHV-Nummer soll nur in speziellen Systemen verwendet werden, die ausschliesslich der Kontrolle der Identitäten dienen. Die Regelung des Ständerates geht leicht weiter: Die AHV-Nummer soll nicht nur für diese speziellen Kontrollsysteme verwendet werden, sondern allgemein für die Identitätskontrolle beim Zugang zu den Systemen des Bundes. Bei beiden Varianten wird die AHV-Nummer sehr gut geschützt. Die etwas weiter gehende Lösung des Ständerates bietet dem Bund mehr Sicherheit gegen missbräuchlichen Zugriff. Sie entspricht der Regelung, die heute für militärische Systeme bereits gilt.

Der Bundesrat hat am 30. Oktober letzten Jahres eine Botschaft zur Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Neu sollen Behörden generell die AHV-Nummer verwenden dürfen. Strikte Regelungen stellen sicher, dass der Datenschutz und die Informationssicherheit gewährleistet sind. In der Vernehmlassung zu dieser Revision sprach sich eine deutliche Mehrheit für diese Änderung aus.

Die Formulierung des Ständerates übernimmt die Absicht des Bundesrates bereits für das vorliegende Gesetz. Die Regelung im Informationssicherheitsgesetz ist nötig, weil sie dem Bund für laufende und geplante Projekte bis zum Inkrafttreten der Änderung des AHV-Gesetzes klare Sicherheits- und Effizienzgewinne bietet.

In diesem Sinne, weil dieses Gesetz - wir haben es gehört - ja schon seit zehn Jahren in Diskussion ist und weil man jetzt mit der Revision des AHV-Gesetzes in Richtung der Lösung des Ständerates gehen will, bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.