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preparatory:AB 262046

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-04

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 77 und auch gleich zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 81, da die beiden Anträge inhaltlich zusammengehören und auch voneinander abhängig sind.

Der SP-Fraktion war es immer wieder ein wichtiges Anliegen, dass die Meldepflicht für kritische Infrastrukturen endlich einmal gesetzlich verankert wird. Wir haben schon versucht, sie ins Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz aufzunehmen. Da wurde wahrscheinlich zu Recht moniert, dass das nicht der richtige Ort sei. Ich bin nun aber klar der Ansicht, dass eine Meldepflicht für kritische Infrastrukturen sicher in ein zweckmässiges Informationssicherheitsgesetz gehört. In Artikel 77 Absatz 3 ist ja bereits ein Melderecht aufgeführt, das aber unserer Meinung nach zu defensiv ist und das Sicherheitsniveau darum nicht wirklich erhöht.

Frau Bundesrätin Amherd erwähnte in der Kommission, dass im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken geprüft wird, ob eine Meldepflicht für Betreiber von kritischen Infrastrukturen eingeführt werden soll. Das eine schliesst aber das andere unserer Meinung nach nicht aus. Eine Meldepflicht muss jetzt endlich einmal gesetzlich festgelegt werden, und ich denke, in diesem Gesetz wäre der richtige Ort, hier sollte es erwähnt sein.

Ich bitte Sie darum, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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