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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2020-06-08

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-08

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hatte zwei Fragen zu beantworten. Die erste Frage war: Wollen wir einen Gegenvorschlag? Und falls ja, welchen Gegenvorschlag wollen wir? Damit haben sich die Diskussionen in der Einigungskonferenz den langen Diskussionen in beiden Räten angeschlossen. Eine grosse Mehrheit war der Meinung, dass es einen Gegenvorschlag brauche. Es hat dann aber Diskussionen darüber gegeben, welchen Gegenvorschlag man genau will. Die Einigungskonferenz hat mit 15 zu 11 Stimmen für den Gegenvorschlag des Ständerates gestimmt.

Ich erlaube mir, Ihnen an dieser Stelle kurz die Argumente der Mehrheitsmeinung kundzugeben.

Die Mehrheit der Einigungskonferenz war der Meinung, dass der ständerätliche Vorschlag international abgestimmt ist und nicht eine Schweizer Lösung präsentiert. Die gleichen Leute waren auch der Meinung, dass dieser Vorschlag nicht verhindert, dass man sich zukünftigen Entwicklungen, insbesondere im europäischen Bereich, anpassen kann. Die Mehrheit war auch klar der Meinung, dass man diesbezüglich klarerweise auf der Linie des Bundesrates ist, der von Beginn an gesagt hat, dass man keine neue, einzigartige Haftungsnorm in dieses Gesetz schreiben will. Die Mehrheit hat auch das Subsidiaritätsprinzip hochgehalten, das besagt, dass man primär einmal in den Ländern, in denen etwas vorfällt, klagen soll und nur subsidiär in der Schweiz.

Zu guter Letzt hat man auch staatspolitische Überlegungen angestellt: Man hat gesagt, man wolle keine Quasi-Umsetzung einer Initiative, sondern einen echten Gegenvorschlag; dies, zumal - sofern die Initiantinnen und Initianten ihre Initiative nicht zurückziehen - das Volk ohnehin die Meinung hat, sich darüber zu äussern, ob es eine Haftungsbestimmung, wie sie die Initiative vorsieht, will oder nicht.

Dann hat es auch noch eine realpolitische Überlegung gegeben. Aufgrund der Diskussionen, die im Ständerat von Beginn an stattgefunden haben, war klar: Wenn es einen Gegenvorschlag geben soll, dann ist nur einer mehrheitsfähig - das ist derjenige des Ständerates.

Zusammenfassend: Die Mehrheit der Einigungskonferenz war für eine international abgestimmte Lösung, für eine Lösung, die für die Schweizer Wirtschaft erträglich ist, für eine Lösung, die nicht Novitäten schafft, sondern an die bestehenden Haftungsnormen in der Schweiz anknüpft.

Eine Minderheit - ich habe es gesagt, der Entscheid fiel mit 15 zu 11 Stimmen - hat als Argumente aufgeführt, dass die Ideen der Mehrheit nicht ausreichen würden, dass sie eine neue Haftungsbestimmung wolle und dass es das Ziel des Gegenvorschlages sein müsse, dass die Initiative zurückgezogen werde. Kritik wurde seitens der Minderheit auch insofern laut, als man sagte, der Antrag der Mehrheit bzw. der Gegenvorschlag des Ständerates sei ein Hochglanzprospekt-Vorschlag.

Schliesslich hat die Einigungskonferenz in Zusammenhang mit dem nationalrätlichen Gegenvorschlag noch einen Vorstoss diskutiert, welcher das grosse Manko des nationalrätlichen Gegenvorschlages bezüglich der Beweislastumkehr hätte entschärfen sollen. Diesbezüglich war eine Mehrheit der Einigungskonferenz aber der Meinung, dass wir jetzt lange und umfassend zwei Varianten diskutiert hätten und es wenig glaubhaft wäre, wenn wir kurz vor Schluss noch Anpassungen machen würden. Nichtsdestotrotz haben diesem Antrag 11 Leute zugestimmt.

Zu guter Letzt wurde auch noch die Diskussion zur Frage geführt, ob der heutige Artikel 55 OR bereits die Möglichkeit für Klageerhebungen in der Schweiz biete. Das ist, dies einfach zuhanden der Materialien, nicht der Fall.

Ich komme zum Schluss. Heute lautet die Frage: Wollen wir einen Gegenvorschlag oder nicht? Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, dass wir einen Gegenvorschlag machen, und die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, dass wir den Gegenvorschlag des Ständerates wählen. [PAGE 733]