preparatory:AB 262303
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-08
Wortprotokoll
Die Ausbreitung des Coronavirus ist eingedämmt - im Moment. Und das muss auch so bleiben! Wir befinden uns in der sogenannten Containment-Phase, der Eindämmungsphase. Seit dem letzten Samstag, 6.[NB]Juni, sind weitere Lockerungsmassnahmen in Kraft, und wir sind alle froh darüber. In dieser Containment-Phase müssen Neuinfektionen frühzeitig und möglichst vollständig erfasst werden, angesteckte Personen müssen konsequent isoliert werden, und krankheitsverdächtige Personen müssen sich in Quarantäne begeben.
Damit wir diese Phase erfolgreich meistern können, sind wir alle nach wie vor dazu angehalten, Hygienemassnahmen und Abstandsregeln einzuhalten. Das klassische Contact Tracing der Kantonsärzte wird durchgeführt, und ergänzend dazu wurde die Swiss-Covid-App entwickelt, welche die Einführung des Proximity-Tracing-Systems erlaubt. Diese App ist keine Wunderwaffe, die alle Corona-Probleme löst. Diese App bedeutet aber auch nicht das Ende unserer Privatsphäre oder den Beginn einer Totalüberwachung. Das Proximity-Tracing-System ist ein pragmatisches Mittel, das uns hilft, Freiheiten zu geniessen, arbeiten zu gehen, Freizeitaktivitäten aufzunehmen, Reisen zu machen und uns weiterhin solidarisch zu zeigen in der Bekämpfung des Virus.
Denn Solidarität ist auch gefragt, wenn ich die App nutze. Gesunde und mobile Menschen können sich dank der App solidarisch mit den Menschen zeigen, die zu einer Risikogruppe gehören, solidarisch mit allen, die eine medizinische Behandlung benötigen, solidarisch mit dem Gesundheitspersonal, solidarisch mit all den Menschen, die aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit an einer Kasse oder in der Logistik einem höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind.
Für die SP-Fraktion waren und sind in Bezug auf das Proximity Tracing folgende Punkte zentral:
Es müssen gesetzliche Grundlagen vorhanden sein, und sie müssen zeitlich limitiert sein. Das erfüllen wir heute. Datenschutzbestimmungen müssen erfüllt sein, und es dürfen keine Geolokalisierungsdaten erhoben werden - das ist auch erfüllt. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte wurde von Anfang an eng einbezogen und wird die Umsetzungsphase beaufsichtigen.
Ein weiterer Punkt: Die Nutzung oder eben auch die Nichtnutzung muss freiwillig sein. Es darf keine Diskriminierung geben. Das ist mit Artikel 60a Absatz 3 sichergestellt. Die Herausgeberin der App ist die öffentliche Hand, und die Software ist Open Source, wir haben es gehört. Wenn sich Nutzerinnen und Nutzer solidarisch verhalten, sollen ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Das ist für uns auch ein wichtiger Punkt.
Zuletzt muss dieses Proximity-Tracing-System epidemiologisch Sinn machen und in eine Gesamtstrategie eingebettet sein.
Aufgrund der Ausführungen in der Botschaft gab es doch noch ein paar Unklarheiten betreffend die Sicherstellung der freiwilligen Nutzung. Wenn ich als Arbeitnehmerin z. B. die Meldung aus der App erhalte, verletze ich dann keine Treue- oder Sorgfaltspflichten gemäss OR oder Artikel 6 des Arbeitsgesetzes, wenn ich diese Meldung meinem Vorgesetzten, meinem Arbeitgeber nicht weiterleite? Es war nicht ganz klar, ob die Freiwilligkeit auch diesen Fall umfasst.
In der Zwischenzeit wurde diese Unklarheit ausgeräumt, und ich kann somit den Antrag meiner Minderheit zur Ergänzung von Artikel 60a Absatz 3 zurückziehen. Ich danke Herrn Bundesrat Berset, wenn er dazu noch eine Klärung anfügen kann.
Nous nous trouvons désormais dans la phase d'endiguement de l'épidémie. Depuis samedi dernier, les mesures de lutte contre le coronavirus ont été largement assouplies. Durant cette phase, une application peut compléter le travail de traçage classique des chaînes d'infection réalisé par les cantons. En effet, l'application peut nous aider à retrouver nos libertés, à travailler, à nous consacrer à nos loisirs, à voyager, tout en continuant à faire preuve de solidarité dans la lutte contre le virus.
Le groupe socialiste soutient l'entrée en matière et la modification urgente de la loi sur les épidémies par l'introduction d'un système de traçage de proximité, car les éléments fondamentaux, comme l'utilisation sur une base volontaire, une forte protection des données et la non-discrimination, sont respectés dans ce projet de loi.
Erlauben Sie mir noch eine kurze Rückblende. Bei der Behandlung des Gesetzes für die Einführung einer elektronischen ID wurde im Parlament viel Negatives über die IT-Kompetenz des Bundes erzählt. Er sei nicht in der Lage, hiess es, vertrauenswürdige, sichere und funktionierende IT-Lösungen anzubieten, weshalb das die Privaten tun müssten - mit dem Resultat, dass das E-ID-Gesetz vorsieht, dass Unternehmen wie Versicherungen oder Telekomfirmen E-ID herausgeben sollen. Die SP-Fraktion war schon damals überzeugt, dass diese Aufgabe in die öffentliche Hand gehört, dies aber natürlich eine Zusammenarbeit mit Privaten nicht ausschliesst. Die Entwicklung der Swiss-Covid-App und die Zusammenarbeit zwischen den Eidgenössischen Technischen Hochschulen, dem Edöb, IT-Experten, Epidemiologen, verschiedenen Verwaltungsstellen und Privaten zeigt, dass diese Argumente haltlos waren und diese vorbildliche Kooperation und Aufgabenteilung auch bei der Herausgabe einer E-ID angewendet werden könnten. Zum Glück werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne die E-ID-Vorlage ablehnen können.
Zurück zu heute: Weil für die Einführung des Proximity-Tracing-Systems die zentralen Punkte der Freiwilligkeit, eines starken Datenschutzes und der Nichtdiskriminierung mit dieser staatlichen App erfüllt sind, wird die SP-Fraktion auf die dringliche Änderung des Epidemiengesetzes eintreten, die verbleibenden Minderheitsanträge Wasserfallen Flavia unterstützen und die Einzelanträge Addor und Bäumle ablehnen.