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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-06-08

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-08

Wortprotokoll

Damit die Swiss-Covid-App einen erfolgreichen Beitrag in dieser Containment-Phase leisten kann, muss sie nicht nur von möglichst vielen Menschen genutzt werden. Entscheidend für den Erfolg oder eben auch für den Misserfolg dieser App wird sein, was die Menschen machen, wenn sie dann eine Meldung erhalten, dass sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten, die sich während mehr als 15 Minuten näher als zwei Meter von ihnen aufhielt.

1.[NB]Wichtig ist, dass ein niederschwelliger und kostenloser Zugang zu weiterführenden Informationen mittels Hotline besteht. Das ist so vorgesehen, und der Herr Bundesrat hat das auch ausgeführt.

2.[NB]Die Ressourcen und Kapazitäten bei den Kantonen müssen diesmal ausreichen, damit der Kantonsarzt reagieren kann, wenn eine infizierte Person, welche die App nutzt, sich meldet, damit die Meldung an die anderen Personen ausgelöst werden kann. Die Kantonsärzte müssen genügend Ressourcen haben, um die Menschen, die sich aufgrund einer erhaltenen Meldung bei ihnen melden, auch sofort beraten zu können. Hier sind die Kantone gefragt.

3.[NB]Ein rasches und einfaches Testen wird mit der Einführung der Swiss-Covid-App noch wichtiger, damit krankheitsverdächtige Menschen sich so rasch wie möglich testen lassen können und hoffentlich auch ein aussagekräftiges Resultat erhalten. Deshalb sind wir auch froh, dass unter anderem aufgrund eines Antrags aus der SP-Fraktion ins Gesetz aufgenommen wurde, dass diese Tests kostenlos sein müssen. Diesbezüglich besteht ja mit der geltenden Praxis und der Kostenaufteilung zwischen Wohnkanton und Krankenkasse im Moment zu viel Unklarheit.

4.[NB]Jetzt haben wir noch ein Problem: Es ist die Frage der Lohnfortzahlung respektive des Erwerbsersatzes bei Quarantäne. Deshalb habe ich den entsprechenden Minderheitsantrag eingereicht.

Wenn ich infiziert bin, muss ich in Isolation, und dann ist die Lohnfortzahlung auch klar geregelt. Nun steht in der Botschaft zu dieser dringlichen Änderung: "Begibt sich eine Person gestützt auf die Benachrichtigung freiwillig in Quarantäne, so hat sie kein Anrecht auf Lohnfortzahlung", obwohl weiter auch in der Botschaft steht: "Durch eine freiwillige Umsetzung der Quarantäneempfehlungen [...] kann die Infektionskette unterbrochen werden."

Hier haben wir doch einigen Klärungsbedarf! Ich anerkenne, dass Bundesrat Berset beim Eintreten schon etwas darauf eingegangen ist. Wir haben Klärungsbedarf: Wenn wir wollen, dass die Swiss-Covid-App zum Fliegen kommt, dann müssen die Nutzerinnen und Nutzer wissen, was gilt. Es kann nicht sein, dass sie Ferientage aufbrauchen oder Lohnausfälle hinnehmen müssen, wenn sie sich in Quarantäne begeben. Alle, welche ihre Erwerbstätigkeit für die Quarantäne unterbrechen müssen, weil sie nicht ins Homeoffice oder [PAGE 751] Ähnliches gehen können, würden diese Meldung einfach ignorieren.

Deshalb war es unserer Minderheit wichtig, diesen Punkt zu klären, und zwar bevor die Swiss-Covid-App ausgerollt und breit beworben wird. Gestützt auf die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20. März 2020 haben Personen Anspruch auf eine Entschädigung bei Erwerbsausfall von maximal zehn Tagen, wenn sie infolge Quarantäne ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen. Diese Bestimmung muss auch anwendbar sein, wenn man sich infolge der Nutzung der Swiss-Covid-App in Quarantäne begibt. Diese Verordnung ist noch bis am 16. September 2020 gültig. Wir fordern den Bundesrat auf, dass für die Zeit nach dem 16. September, in der wir diese Swiss-Covid-App ja weiterhin anwenden wollen, auch noch eine Klärung diesbezüglich stattfinden kann.

Ich bitte Sie, diese Minderheit zu unterstützen.