Lexipedia

Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-06-08

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-08

Wortprotokoll

Die Schweizer Bevölkerung ist mit unserem Gesundheitswesen zufrieden. Unser Gesundheitsversorgungssystem hat sich gerade während dieser Krise als leistungsfähig und zuverlässig erwiesen. Daher sei auch bei dieser Gelegenheit den in dieser Krise engagierten Personen, insbesondere dem Pflegepersonal sowie den tatkräftigen Ärztinnen und Ärzten, für ihren Einsatz zugunsten der Patientinnen und Patienten und unseres Versorgungssystems herzlich gedankt.

Unsere gute Gesundheitsversorgung wird von den Patientinnen und Patienten geschätzt. Die stetig steigenden Gesundheitskosten sind indes ein Problem und stehen seit Jahren in der Kritik. Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 haben sich die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung praktisch verdreifacht. Die unverhältnismässig stark steigenden Prämien sind eine grosse bis kaum mehr tragbare Belastung für viele Haushalte. Nicht selten ist die Prämienrechnung höher als die Steuerrechnung.

Verschiedene Studien und Experteneinschätzungen weisen für die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanzierten Kosten ein Effizienzsteigerungspotenzial von rund 20 Prozent aus, und dies ohne Qualitätseinbussen. Erzielt werden könnte dieses Potenzial durch eine bessere Koordination der Leistungen, die Verhinderung von Mehrfachuntersuchungen und unnötigen Behandlungen und eine bessere Medikamenten-Compliance. Gemäss Sonderabfallstatistik des BAFU landen jährlich über viertausend Tonnen Medikamente im Abfall.

Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu reduzieren, hat das EDI gestützt auf die bundesrätliche Strategie Gesundheit 2020 eine Expertenkommission einberufen. Im August 2017 hat die Kommission einen Bericht mit 38 Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen unterbreitet. Basierend auf dem Expertenbericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" hat der Bundesrat mit der Botschaft vom 21. August 2019 ein erstes Massnahmenpaket zur Kostendämpfung vorgelegt. Die Vorlage beinhaltet insgesamt neun Massnahmen mit Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes sowie, daraus abgeleitet, gleichgerichtete Änderungen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, des Bundesgesetzes über die Militärversicherung und des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung.

Die SGK des Nationalrates hat die Beratungen an ihrer Sitzung vom 30. Januar dieses Jahres aufgenommen. Sie hat umfassende Hearings zu den einzelnen Massnahmen mit allen Akteuren, den Leistungserbringern, Versicherern, Patientenorganisationen, Kantonen und der Pharmabranche, durchgeführt. Nach weiteren Hearings an der Sitzung vom 20. Februar ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Der vorliegende Nichteintretensantrag wird denn auch nicht mit einer grundsätzlichen Ablehnung des ersten Kostendämpfungspaketes begründet, sondern mit dessen Aufteilung in zwei Vorlagen 1a und 1b.

Die ganze Vorlage "Paket 1" der bundesrätlichen Botschaft mit den unterschiedlichen Massnahmen ist sehr komplex, und insbesondere zum Referenzpreissystem wurden der Verwaltung von der Kommission umfangreiche Abklärungsaufträge erteilt. Die zehn Massnahmen des Kostendämpfungspaketes betreffen unterschiedliche Bereiche. Die meisten Massnahmen sind unabhängig voneinander. Um nicht die ganze Vorlage zu verzögern, hat die Kommission mit knapper Mehrheit beschlossen, die Vorlage aufzuteilen. Das vorliegende Paket 1a umfasst Massnahmen zur Rechnungskontrolle, zur Tarifgestaltung und Tarifentwicklung sowie einen Artikel für Pilotprojekte. Hingegen wurden das Referenzpreissystem für Medikamente, Massnahmen zur Steuerung der Kosten und das Beschwerderecht der Versicherer gegen die kantonale Spitalliste in das Paket 1b verschoben.

An den Sitzungen vom 15. und 26. Mai wurde die Detailberatung zu folgenden Massnahmen durchgeführt:

1.[NB]Zwingende Rechnungskopie des Leistungserbringers für die Versicherten, einschliesslich Sanktionsmöglichkeiten: In Abweichung zum bundesrätlichen Entwurf beantragt die Kommission, dass im System des Tiers payant der Versicherer der versicherten Person zusammen mit der Leistungsabrechnung eine Kopie der Rechnung des Leistungserbringers übermittelt. Der Bundesrat wollte die heutige Regelung, wonach der Leistungserbringer die Rechnungskopie übermitteln muss, auf Gesetzesstufe verankern und den Fall eines Versäumnisses mit einer Strafbestimmung sanktionieren. Nach Auffassung der Kommission ist es einfacher und letztlich kostengünstiger, wenn beide Dokumente aus einer Hand zu den Versicherten gelangen. Auf diese Weise könnten sie die Rechnungskontrolle besser vornehmen.

Weiter hat die Kommission die Motion 20.3452 beschlossen, mit der sie den Bundesrat beauftragen will, eine Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier vorzulegen, damit die Leistungserbringer im elektronischen Patientendossier elektronische Rechnungen ablegen können. Die Kommission möchte einen zusätzlichen Anreiz für den Einsatz des elektronischen Patientendossiers schaffen. Die Motion dürfte in der Herbstsession behandelt werden.

2.[NB]Die maximale Höhe der möglichen Busse bei Verletzung der Anforderungen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen wird neu mit 20[NB]000 Franken beziffert. Gemäss Fassung des Bundesrates werden auch Leistungserbringer gebüsst, welche den Patienten im System des Tiers payant keine Rechnung übermitteln.

3.[NB]Es soll eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur auch für ambulante Patientenpauschalen geschaffen werden. Heute müssen im ambulanten Bereich nur Einzelleistungstarife gesamtschweizerisch einheitlich sein. Künftig soll dies auch für ambulante Pauschalen gelten. Der Bundesrat kann für bestimmte Leistungen Ausnahmen in Bezug auf diese Einheitlichkeit von Pauschaltarifstrukturen vorsehen. Die [PAGE 755] subsidiäre Kompetenz des Bundesrates zur Anpassung und Festlegung von Einzelleistungstarifstrukturen wird auf Tarifstrukturen für Patientenpauschaltarife ausgeweitet. Die Kommission unterstützt die Massnahme des Bundesrates, damit auch im ambulanten Bereich Pauschalen gefördert werden. Pauschalen wirken kostendämpfend, während Einzelleistungstarife zur Kumulation von Tarifpositionen auch für unnötige Leistungen verleiten.

4.[NB]Vorgesehen ist die Schaffung einer Tariforganisation im ambulanten Bereich, welche für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der ambulanten ärztlichen Einzelleistungs- und Pauschaltarifstrukturen zuständig ist. Die Kommission unterstützt die Schaffung eines nationalen Tarifbüros im ambulanten Bereich - analog zu Swiss DRG, der Organisation für den stationären Bereich. Ergänzend zum Bundesrat beantragt die Kommission, dass auch die Versicherer dieser Organisation kostenlos die Daten bekannt geben müssen, welche zur Erarbeitung, Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen notwendig sind.

5.[NB]Leistungserbringer und Versicherer sollen verpflichtet werden, dem Bundesrat oder der Kantonsregierung auf Verlangen diejenigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen, die für die Festlegung, Anpassung und Genehmigung der Tarife und Preise notwendig sind; mit eingeschlossen ist eine Sanktionsmöglichkeit. Die Kommission unterstützt die Verpflichtung der Leistungserbringer und Versicherer, die Daten dem Bundesrat und/oder der zuständigen Kantonsregierung abzugeben, damit diese die Tarife genehmigen oder allenfalls selbst festlegen können.

6.[NB]Es soll ein Experimentierartikel eingeführt werden, um innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des normalen Rahmens des KVG zu ermöglichen. Inhaltlich, räumlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte dürfen von den Regeln des KVG abweichen, damit neue Modelle erprobt werden können, welche kostengünstiger sind.

Die Kommission will den Fokus indes nicht einzig auf die Kosteneindämmung, sondern auch auf die Qualitätssicherung legen. Mehrheitlich beantragt die SGK-N ein anderes Konzept, als es der Bundesrat vorschlägt: Pilotprojekte sollen von den Versicherern und Leistungserbringern vereinbart und dem EDI zur Genehmigung unterbreitet werden müssen. Die Teilnahme an den Pilotprojekten muss für alle Akteure freiwillig sein. Mehrere Minderheiten beantragen hingegen, wie der Bundesrat, dass vom Gesetz abweichende Pilotprojekte nur in abschliessend aufgezählten Bereichen und nur mit Bewilligung des EDI möglich sein sollen. Mit beiden Konzepten wird aber beabsichtigt, dass Pilotprojekte zeitlich, inhaltlich und räumlich begrenzt sind sowie evaluiert werden müssen.

7.[NB]Die beantragten Anpassungen in der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung waren in der Kommission unbestritten. Es geht um eine parallele und ähnliche Ausgestaltung betreffend die Datenlieferungspflicht wie im KVG. Unbestritten war auch die Ersetzung in verschiedenen Artikeln von Ausdrücken wie "Bundesamt" durch "BAG" oder "das Departement" durch "das EDI". Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen können nicht quantifiziert werden. Zum einen hängen sie von der konkreten Umsetzung durch die betroffenen Akteure ab, zum andern werden kostendämpfende Effekte zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erst mittelfristig eintreten.

Nach der Qualitätsvorlage, über welche die Räte vor einem Jahr in der Schlussabstimmung der Sommersession 2019 befunden haben, bringt diese Vorlage weitere Systemoptimierungen für ein effizienteres und effektiveres Gesundheitswesen. Die Reform stärkt die Tarifpartnerschaft, mit einem gewissen Druck vonseiten der Behörden. Der Bundesrat kann jederzeit subsidiär eingreifen; sind die Tarifpartner nicht in der Lage, ihre Autonomie zu nutzen, wird der Bundesrat ersatzweise Massnahmen verfügen können.

Die Vorlage 1a des Kostendämpfungspakets wurde in der Gesamtabstimmung mit 20 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.