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Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-06-08

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-08

Wortprotokoll

Der Minderheitssprecher hat der Kommission bei der Reform des Krankenversicherungsgesetzes "ein Gewurstel" unterstellt. Diese Aussage möchte ich nicht so im Raum stehenlassen, denn er forderte gleichzeitig, dass endlich die Mehrfachrolle der Kantone angegangen werden müsse. Da muss ich einfach darauf hinweisen, dass das Gesundheitswesen eine Sache der Kantone ist und wir auf Bundesebene die Krankenversicherung regeln. Man kann mit der Krankenversicherung nicht generell den Föderalismus, d. h. eine verfassungsmässige Aufgabe der Kantone, übersteuern. Wenn wir den Föderalismus in diesem Bereich auflösen wollen, wenn wir den Kantonen effektiv Rollen wegnehmen wollen, dann braucht es eine Verfassungsänderung. Solange wir diese Verfassungsänderung nicht haben, müssen wir im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes Optimierungen zustande bringen.

Es sollte inzwischen eigentlich klar sein, dass wir generell in den Sozialversicherungen, auch im Krankenversicherungsbereich, nur mit kleinen Schritten vorankommen. Das haben wir bei der Krankenversicherung in den letzten Jahren getan. Wir haben vor einem Jahr die Qualitätsvorlage verabschiedet; wir haben heute die Zulassungssteuerung verabschiedet, welche den Kantonen das Recht gibt, als zentralen Kostendämpfungsbeitrag die Zuwanderung von ausländischen Ärzten eigenständig zu regeln; und wir haben nun einen ersten Teil des Kostendämpfungspaketes vorliegen, welcher in drei Bereichen Systemverbesserungen bringen wird.

Erstens geht es um eine Intensivierung der Rechnungskontrolle mit stärkerem Einbezug der Versicherten, die geschieht, damit sie ihre Rechnung überhaupt bekommen und zusammen mit ihrem Versicherer kontrollieren können.

Zweitens geht es um eine Tariforganisation für die Erarbeitung und Weiterentwicklung ambulanter Tarife analog Swiss DRG. Wir wissen, dass wir mit Swiss DRG grosse Erfolge haben und weniger Blockaden als im ambulanten Bereich. Deshalb ist eine solche Organisation nötig.

Drittens ist auch der Pilotartikel, dieser Experimentierartikel, ein wesentliches Element. Der Pilotartikel ist eine der zentralen Massnahmen der Expertenkommission. Es ist zwar richtig, dass bereits heute verschiedene Möglichkeiten für die Tarifpartner bestehen, im Rahmen des KVG zu experimentieren - aber eben im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes. Ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes geht das nicht. So wollte beispielsweise der Kanton Glarus ein Pilotprojekt machen, um eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu testen, konnte dies aber nicht, weil es gegen zwingende Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes verstösst. Es braucht daher einen solchen Experimentierartikel, der es Versicherern und Leistungserbringern ermöglicht, ausserhalb des engen Rahmens des KVG Vereinbarungen abzuschliessen.

Zusammenfassend bitte ich Sie, auf diese wichtige Vorlage einzutreten und dann auch den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.