AB 262516
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-09
Wortprotokoll
Wir steigen also, wie die Präsidentin es gesagt hat, zum zweiten Mal in die Debatte über das CO2-Gesetz ein. Wir tun das in einer gegenüber dem ersten Mal in verschiedener Hinsicht völlig veränderten Welt.
Unser Rat hat in der Wintersession 2018 das Gesetz durchberaten und es, nachdem wir in der Detailberatung gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf verschiedene Abschwächungen vorgenommen hatten, in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Faktisch haben wir damit Nichteintreten beschlossen. Wir stehen aber selbstverständlich trotzdem in der ersten Runde der Differenzbereinigung.
Wenige Monate nach dem Absturz des CO2-Gesetzes im Nationalrat nahm die Klimabewegung weltweit Fahrt auf, wortwörtlich angeheizt durch die von Kollege Nordmann vorhin erwähnten, sichtbar werdenden Veränderungen in der Atmosphäre.
Unter dem Eindruck der Klimaproteste hat der Ständerat bei seiner Beratung dann Nägel mit Köpfen gemacht. Er hat verschiedene Instrumente verschärft und neue eingeführt. So hat der Ständerat beispielsweise im Gebäudebereich verbindliche Ziele definiert, er hat die Klimaverträglichkeitsprüfung eingeführt und als markantestes Element die Flugticketabgabe eingeführt.
Wie ist die Vorlage, wie sie nun aus der UREK-N herausgekommen ist, einzuordnen? Ihre Kommission ist in weiten Teilen den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Sie hat aber die vom Ständerat neu eingefügten Instrumente und Bestimmungen nochmals hinterfragt. Sie hat sie hinterfragt bezüglich der Umsetzbarkeit, bezüglich der Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft und somit auch bezüglich der Mehrheitsfähigkeit an der Urne. Ich möchte nicht verschweigen, dass wir im einen oder anderen Bereich bei diesem Hinterfragen schon an unsere Grenzen gestossen und zum Schluss gekommen sind, dass es wohl besser ist, keine Regelung über das Knie zu brechen.
Als Resultat präsentiert Ihnen Ihre Kommission eine Vorlage, welche - vielleicht entgegen den Erwartungen nach der sogenannten Klimawahl - die Vorlage des Ständerates leicht abschwächt, die unserer Meinung nach aber ausgewogen, umsetzbar und zielgerichtet ist. So wurde beispielsweise im Gebäudebereich eine Ausnahmebestimmung für die in diesem Bereich fortschrittlichen Kantone eingefügt. Die Klimaverträglichkeitsprüfung wurde wieder gestrichen. Ihre Kommission hat dafür das Postulat 20.3001, "Klimatische Auswirkungen bei der UVP berücksichtigen", eingereicht. Eine Rückerstattung der CO2-Abgabe soll für alle Firmen nach Abschluss einer Verminderungsverpflichtung möglich sein. Die Privatflugabgabe wurde gezielt auf die Business- und Luxusfliegerei ausgerichtet usw. So haben wir dieses Gesetz durchleuchtet.
Ich behaupte, dass wir mit diesen Änderungen nun eine Vorlage präsentieren, die nicht ideologisch, sondern wirklich von sachlichen Überlegungen gesteuert ist. Es ist auch eine Vorlage, die wirklich reiflich durchberaten und hinterfragt wurde. Insofern bringt es auch nichts, jetzt noch einmal mit einem Rückweisungsantrag eine neuerliche Beratung in der Kommission zu verlangen. Die Beratungen in der Kommission fanden vor der Covid-Krise statt, das Geschäft war ja bereits für die dritte Woche der abgebrochenen Frühjahrssession traktandiert. Es tut deshalb schon not, die Beschlüsse der UREK-N auch in diesem Kontext einzuordnen; es gibt ja eben auch Einzelanträge, Rückweisungsanträge usw., die darauf referenzieren.
Am wichtigsten scheint mir festzuhalten, dass das Grundgerüst des CO2-Gesetzes unverändert auf Lenkungsabgaben beruht, also nicht auf neuen Steuern oder Abgaben. Wir definieren im CO2-Gesetz Ziele und die Instrumente, um diese Ziele zu erreichen; das wichtigste ist die CO2-Abgabe. Wir definieren dafür einen Rahmen, innerhalb dessen die Instrumente anzuwenden sind, und die Anwendung liegt dann beim Bundesrat.
Das Ziel des Gesetzes, kompatibel mit dem ratifizierten Ziel des Pariser Abkommens, ist eine Reduktion der CO2-Emissionen bis 2030 um 50 Prozent, verglichen mit 1990. Wenn wir nun wegen des Coronavirus in eine konjunkturelle Krise geraten, dann werden wir weniger CO2 ausstossen, was wiederum bedeutet, dass der Bundesrat den Rahmen zur Erhöhung der CO2-Abgabe nicht ausschöpfen muss - so, wie er ihn übrigens auch im aktuellen CO2-Gesetz nicht ausgeschöpft hat. Sollte hingegen der Konjunkturmotor schnell wieder anspringen und mit ihm auch der CO2-Ausstoss, dann wird der Bundesrat den Rahmen ausschöpfen können, und zwar in Abstimmung mit der Wirtschaft.
Schliesslich ist noch zu erwähnen, dass dieses Gesetz faktisch eine Laufzeit hat. Die Ziele sind per 2030 definiert. Wir oder unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger werden also gegen Ende dieses Jahrzehnts wieder ein CO2-Gesetz verabschieden müssen und können oder müssen dann die nötigen Korrekturen im Lichte der dannzumaligen Erkenntnisse vornehmen. So ist das Schweizer Klimagesetz konzipiert. Mit diesem Mechanismus legt Ihnen die Kommission ein aktuelles und ausgewogenes Gesetz vor.
Ich bitte Sie, auf dieses Gesetz einzutreten, die Rückweisung abzulehnen und in der Detailberatung bei den 55 Minderheitsanträgen und 27 Einzelanträgen Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.