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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2002-10-03

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Was passiert mit einem dreibeinigen Stuhl, wenn eines der Beine gekürzt wird? Im Prinzip nichts, er behält seine Standfestigkeit. Was aber passiert mit dem Glas Wasser oder Wein, das vorher wegen der horizontalen Lage der Sitzfläche auf dem Stuhl sicheren Stand hatte? Es kommt ins Rutschen und fällt vermutlich zu Boden, um dort ziemlich grossen Lärm zu machen und in tausend Scherben zu zerbrechen. Soll man nun dem Glas die Schuld geben für die Ruhestörung und den Lärm oder nicht eher jenem, der am Stuhlbein gesägt hat? Gibt man hier drin [PAGE 1662] jenen die Schuld an der Verunsicherung der Bevölkerung wegen ihrer finanziellen Situation im Alter, die auf die erheblichen fatalen Auswirkungen eines tieferen Mindestzinssatzes hingewiesen haben - zugegebenermassen, aber völlig zu Recht sehr laut -, statt jenen, die diesen Entscheid fällen wollten, so ist das mindestens ebenso absurd.

Die Verunsicherung der Bevölkerung über ihr Pensionskassenguthaben liegt am überstürzten, schlecht kommunizierten, nicht mit Fakten unterstützten Bundesratsentscheid vom Juli dieses Jahres. Es sind nicht politische Parteien, die mit dieser bösen Überraschung in die Sommerpause geplatzt sind. Dass Herr Pelli in diesem Rat Andersdenkenden politischen Terror vorgeworfen hat, ist ein indiskutabler Fehltritt, der nichts, aber auch gar nichts zu einer sachlichen Diskussion beigetragen hat.

Zu Recht wird nun von allen Seiten gefordert, die Unsicherheit der Menschen in unserem Land müsse verringert, ja ausgeräumt werden. Dies geht aber nicht mit leeren Versprechen, mit durch nichts Konkretes gestützten Worten. Mit der Untertreibung des Tages von Herrn Triponez, beim Mindestzinssatz handle es sich nur um eine technische Frage, ist niemandem geholfen.

Dem Versprechen, dass bei einem flexiblen Mindestzinssatz dieser auch wieder angehoben werde, wenn es die Situation erlaube, traue ich nicht. Mein Vertrauen ist nicht zuletzt deshalb angeknackt, weil ich eine entsprechende negative Erfahrung mit dem Termin der Einführung der Schuldenbremse gemacht habe. Entgegen allen Versprechen des Bundesrates wird diese in einer Zeit eines strukturellen Defizits eingeführt.

Auch kein Trost ist es für jemanden, der oder die noch zehn, zwanzig, dreissig Jahre lang im Erwerbsleben stehen wird, wenn ausgeführt wird, es komme doch nur auf die reale Kaufkraft der Versicherungsleistung im Zeitpunkt der Pension an. Das klärt heute die Situation in keiner Weise. Es klärt weder, wohin allfällige Überschüsse geflossen sind, noch welche Ungleichbehandlungen bisher an der Tagesordnung waren. Wie also weiter?

Das Wort, fast das Zauberwort, wie abgedroschen es auch immer klingt, heisst Transparenz. Transparenz bedeutet offen legen, nichts verheimlichen, zugänglich machen, und dies freiwillig, nicht erst, wenn es verordnet wird. Wir wollen daher unter anderem:

1. klare, nachvollziehbare Regelungen für den Umgang mit den BVG-Geldern;

2. eine professionelle, unabhängige, glaubwürdige Aufsicht und Oberaufsicht - daher sind die Vorschläge der Kommission Zufferey umzusetzen -;

3. einfache Abläufe: Sie tragen viel zur Transparenz bei, ich verstehe daher nicht, warum der Bundesrat die Motion 02.3425 nicht entgegennehmen will; und

4. eine Ombudsstelle zweite Säule.

Das soll nicht, wie vom Bundesrat gewünscht, auf die lange Bank geschoben werden. Das Bekenntnis zu mehr Transparenz genügt uns aber keineswegs. Das Übel liegt tiefer. Das System mit den unselbstständigen Sammelstiftungen muss weichen zugunsten von Kassen mit eigenen Reserven, Vermögen und Erträgen, die jederzeit transparent sind und nicht durch irgendwelche Shareholder oder Manager geplündert werden können - wie etwa bei Übernahmen oder Fusionen von Betrieben oder durch eine grosse Versicherung. Ein Verteilungskampf um die Gewinne von Pensionskassen war mit dem BVG nie gewollt. Die Trennung des Vermögens liegt im Eigeninteresse der Vermögensverwalter, der Manager der Lebensversicherungen und ihrer Aktionäre. Sie sollen ihr Geld in Zukunft durch Leistung und nicht durch Vereinnahmung von Versichertengeldern verdienen.

Der Bundesrat wollte den Mindestzinssatz in ungewohnt hohem Tempo senken. Jetzt tritt er bei den Vorstössen aus dem Parlament auf die Bremse. Motionen sollen höchstens als Postulate entgegengenommen werden oder überhaupt nicht. Das spricht ebenso wenig dafür, dass das Parlament vom Bundesrat ernst genommen wird, wie die Tatsache, dass er den Entscheid im Juli an uns vorbeischmuggeln wollte.

Wir als Parlament können für eine starke Gegenkraft sorgen, wenn wir die Vorstösse, insbesondere die Vorstösse der zuständigen Fachkommission SGK, überweisen und der GPK Dampf machen.