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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2002-10-03

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-03

Wortprotokoll

Die Transparenz der Versicherungen in Bezug auf das Pensionskassengeschäft war in der Vergangenheit zweifellos ungenügend. Deswegen aber die Versicherungen ohne Beweise als Rentenklauer zu beschuldigen ist Rufschädigung gröbster Art.

In den letzten Monaten haben fast alle grossen Versicherungen und der Branchenverband das Versäumte nachgeholt und detaillierte Zahlen über die Kapitalerträge und deren Verwendung vorgelegt. Leider ist es ihnen aber nicht gelungen, alle Zweifel auszuräumen - auch nicht bei mir, denn was sind Zahlen von Versicherungen wert, wenn diese innert Jahresfrist massiv korrigiert werden? Ich denke konkret an den grössten inländischen Lebensversicherer, der vor wenigen Tagen massive Fehlbuchungen im Ausmass von über einer Viertelmilliarde Franken zugeben musste und diese nun korrigiert. Da frage ich mich natürlich schon, was denn eigentlich noch passieren muss, bis hier von Amtes wegen eingeschritten wird. Es darf doch nicht toleriert werden, dass eine Geschäftsleitung, eine interne und eine externe Kontrollstelle und das Bundesamt für Privatversicherungen Fehlbuchungen und Beschönigungen in diesem Ausmass nicht entdecken und keine Konsequenzen gezogen werden. Hier besteht mehrfacher Handlungsbedarf, und hier kann ich sogar Kollege Strahm zustimmen, dass im EJPD ein grosser Reformstau besteht.

Nicht zustimmen hingegen kann ich seinen Ausführungen zum Postulat 02.3420 der sozialdemokratischen Fraktion, die neue Anlagevorschriften in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) fordert. Die Forderungen zeugen leider nicht gerade von einem grossen Sachverstand, und ich bin auch erstaunt, dass der Bundesrat bereit ist, dieses Postulat entgegenzunehmen. Warum sollen beispielsweise Pensionskassen keine Hedgegeschäfte, das heisst Absicherungsgeschäfte, tätigen dürfen? Hätten die Pensionskassen ihre Aktienbestände abgesichert, wären heute keine oder geringere Verluste zu verbuchen. Offensichtlich sind sich die Postulanten auch nicht bewusst, dass die Hedgefonds sogar während der laufenden Aktienbaisse wesentlich bessere Resultate gebracht haben als die traditionellen Anlagen. Mir leuchtet nicht ein, warum man den Pensionskassen solche Fonds als Anlage verbieten will.

Das vorgeschlagene Verbot von Anlagen in Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die nicht dem Anlagefondsgesetz unterstellt sind, ist wohl das Resultat von geringen Sachkenntnissen. Nimmt man denn eigentlich nicht zur Kenntnis, dass heute rund 70 Milliarden Franken in Anlagestiftungen angelegt sind, die genau dieser Definition entsprechen, weil sie sich beispielsweise an Aktiengesellschaften beteiligen und nicht dem Anlagefondsgesetz unterstellt sind? Sollen diese dann liquidiert werden? Ist man sich auch nicht bewusst, dass alle grossen Schweizer Konzerne im Prinzip Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind, wenn sie als Dach-Holding ihre Tochtergesellschaften vollständig oder teilweise zusammenfassen? Die gleichen Leute, die heute solche Forderungen aufstellen, haben noch anlässlich der BVG-Revisionsdebatte für vermehrte Anlagen in ethische und grüne Beteiligungsgesellschaften votiert.

Das sind nur drei Beispiele, die zeigen, wie realitätsfremd hier argumentiert wird. Am unverständlichsten ist jedoch die Forderung, den Schweizer Gesellschaften Risikokapital zu entziehen und ihre Risikokapitalbeschaffung mit einer Begrenzung des Aktienanteils zu verteuern. Es ist schon erstaunlich, dass die gleichen Kreise noch vor Jahresfrist den Bund dazu verpflichtet haben, sich eben gerade am Aktienkapital der Swiss zu beteiligen, und unseren Pensionskassen soll nun die Finanzierung von Arbeitsplätzen verboten werden. Das Hauptproblem der Altersvorsorge besteht doch darin, dass das Zinsniveau weltweit einen Nachkriegstiefstand erreicht hat und dass der Anlagenotstand trotz der Senkung des Mindestzinses auf 3,25 Prozent bleibt.

Noch ein letztes Wort zum Rentenklau: Auch ich bin gegen den Rentenklau, aber ich meine den echten, den nachweisbaren Rentenklau, nämlich die Stempelabgabe, die die Pensionskassenvermögen jedes Jahr um 150 bis 250 Millionen Franken kostet. In den nächsten 10 Jahren werden unsere Pensionskassen somit 1,5 bis 2 Milliarden Franken verlieren. Wenn es Ihnen tatsächlich um die Sicherung der Altersvorsorge geht, dann müssen Sie mithelfen, endlich die Pensionskasse von dieser Stempelsteuer zu befreien.