Waber Christian · Nationalrat · 2002-10-03
Waber Christian · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Die evangelische und unabhängige Fraktion äussert sich wie folgt zur Problematik der Aufsicht und Oberaufsicht der Pensionskassen. Sie möchte die Problematik ganzheitlich betrachten.
Die SP-Fraktion lädt mit ihrer Motion 02.3417 die GPK ein, die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Privatversicherungen über die Lebensversicherungen zu überprüfen. Die geforderten sechs Punkte betreffen: erstens die Pflicht zur Aufsicht; zweitens die Gewinnverteilung der Privatversicherer; drittens die sachgemässen Entscheidungsgrundlagen des Bundesamtes für Privatversicherungen; viertens die Finanzmarktaufsicht nach dem Vorbild der Eidgenössischen Bankenkommission; fünftens die Berichterstattung an das Parlament über die Ergebnisse der GPK; sechstens weitere Vorschläge an das Parlament.
Diese Forderungen sind äusserst umfangreich und in Form einer Inspektion niemals von einer GPK zu bewältigen. Ich fühle mich persönlich als Mitglied der GPK in keiner Weise befähigt, bei dieser komplexen Materie und bei den politischen Forderungen seriöse Arbeit zu leisten. Wenn der Auftrag vom Parlament an die GPK erfolgen sollte, müssten die Mittel aufgestockt und auch die Kompetenzen erhöht werden.
Der Bundesrat spricht von einer Arbeitsgruppe mit Bundes- und Kantonsvertretern für die Analyse von Aufsicht und Oberaufsicht in der beruflichen Vorsorge. Eine zweite Arbeitsgruppe aus Bundes- und Kantonsvertretern - ich hoffe, nicht die gleichen - befasst sich mit der Frage des Verhältnisses zwischen Oberaufsicht und direkter Aufsicht. Vor lauter Aufsicht komme ich zur Ansicht, dass wir bei der Durchführung einer effizienten und glaubwürdigen Kontrolle ein echtes Problem haben. Dieses beschränkt sich aber nicht nur auf das heute diskutierte Problem; auch innerhalb der GPK ist der Begriff der Oberaufsicht umstritten und hängt stark vom Umfeld und von der Ideologie ab. Für die Vergangenheit kann keine volle und wahrheitsgetreue Transparenz hergestellt werden. Zu eng sind auch die Verbindungen zwischen Bundeskontrollorganen und Versicherern. Auch die privaten Kontrollstellen geben keine Garantie, dass alles mit rechten Dingen abläuft. Der Bundesrat weist ja darauf hin, wenn er nur von einer gewissen Transparenzpflicht spricht.
Unsere Fraktion fordert: Zuerst müssen alle Versicherer mit gleichen Unterlagen ihre Geschäftstätigkeiten transparent und wahr ausweisen. Es muss eine unabhängige, verwaltungsexterne Instanz geschaffen werden, die Kompetenz und Fachwissen in einem vereinigt. Wir müssen uns davon verabschieden, dass die parlamentarische Kontrolle in jedem Fall funktioniert: Die Belastungen und Verbindungen der Angehörigen des Parlamentes sind heute zu gross. Die Versicherer müssen einem ethischen Verhalten verpflichtet [PAGE 1660] werden; dieses ist so auszugestalten, dass unehrliches Verhalten kommuniziert wird und die Versicherten andere Gesellschaften wählen können. Es nützt nichts, den heutigen Zustand in einer Sondersession zu rügen. Es müssen Entscheide folgen, die nicht die Versicherer schützen, sondern die Bevölkerung. Die Zeche der Vergangenheit, bei der sich einige so genannte Wirtschaftskönige schamlos bereichert haben, müssen so oder so die Menschen zahlen, die heute unter den hohen Prämien leiden und morgen kein Brot mehr abschneiden. Die Zukunft wird es an den Tag bringen, ob die Kontrolle funktioniert und die Leichen im Keller entdeckt werden, bevor ihr Gestank zu gross wird.