Jans Beat · Nationalrat · 2020-06-09
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-09
Wortprotokoll
Ich spreche für die Minderheit bei Artikel 5 Absatz 1ter. Da geht es um die Frage, für welche Emissionsminderung Bescheinigungen ausgestellt werden können.
Die Benzinimporteure müssen bis zu 90 Prozent des CO2, das sie importieren, kompensieren. Das heisst, sie müssen Bescheinigungen für Projekte kaufen, die nachweislich CO2 einsparen. Dazu sollen auch sogenannte Senken angerechnet werden, also Bereiche, in denen die Treibhausgase der Atmosphäre entzogen und gespeichert werden.
Der Ständerat hat beschlossen, dass Wald und Holzprodukte angerechnet werden können. Je mehr der Wald oder die Menge an verbautem Holz zunimmt, desto mehr Öl oder Gas kann die Schweiz verbrennen und trotzdem klimaneutral werden. Die Mehrheit Ihrer UREK will nun, dass nicht nur Kohlenstoff angerechnet werden kann, der sich im Wald oder im Bauholz anreichert, sondern auch solcher, der sich im Boden anreichert. Meine Minderheit will das nicht. Es besteht zwar kein Zweifel - oder sagen wir: noch nicht -, dass Boden Kohlenstoff binden kann und dass das aus ökologischer Sicht sehr sinnvoll ist. So weiss man, dass biologisch bewirtschaftete Böden Kohlenstoff aufbauen, und man weiss auch, dass Moorböden sehr viele Treibhausgase emittieren, wenn ihr Wasserhaushalt gestört ist. Wenn man den Wasserhaushalt also von Hoch- oder Flachmooren korrigiert, leistet man definitiv einen wertvollen Beitrag zum Schutz des Klimas.
Der Grund, warum wir die Idee trotzdem bekämpfen, ist, dass wir Zweifel daran haben, dass sich das sauber umsetzen lässt. Bei Holz und Wald kann man den Zuwachs des Kohlenstoffs messen. Aber wie machen Sie das im Boden? Es gibt zum Beispiel sehr interessante Projekte mit Pflanzenkohle, welche die Bauern oder Gärtnerinnen in den Boden einarbeiten, um CO2 zu speichern. Auch das ist sicher sinnvoll. Aber wie viel von diesem gebundenen Kohlenstoff bleibt im Boden und wie lange?
Die Verwaltung hat sich noch aus einem anderen Grund gegen diesen Mehrheitsantrag gewehrt, und das hat uns bewogen, die Verwaltung mit einem Minderheitsantrag zu unterstützen. Sie ist nämlich gerade daran, ein Postulat zur Machbarkeit dieses Anliegens zu beantworten, und würde das Resultat lieber abwarten, bevor wir legiferieren und hier Fakten schaffen. Wir haben den Minderheitsantrag also ganz einfach deshalb eingereicht, weil niemand weiss, auch die Mehrheit nicht, wie das, was sie verlangt, umgesetzt werden könnte. Im schlimmsten Fall öffnet man hier ein Tor für Missbrauch.
Nun sind aber wieder einige Monate vergangen. Wir hoffen, dass der Bericht des Bundesrates zum Postulat bald kommt, sodass sich der Ständerat dieser Frage annehmen kann. Deshalb ziehe ich meinen Minderheitsantrag jetzt zurück. Ich bitte aber den Ständerat, wirklich einen kritischen Blick auf das Anliegen zu werfen und genau zu prüfen, wie Bodensenken überhaupt glaubwürdig bilanziert werden können.
Eine andere Möglichkeit, um diese Sache, die wir wirklich sinnvoll finden, zu fördern, geht über das Landwirtschaftsgesetz mit Direktzahlungsmöglichkeiten. Das werden wir ganz sicher unterstützen, das haben wir auch in der Vernehmlassung gefordert. Es zu bilanzieren, würde allerdings noch eine zusätzliche Stufe verlangen. Das könnte sehr schwierig werden.
Daher die Bitte an den Ständerat: Schauen Sie sich das genau an!