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preparatory:AB 262755

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-09

Wortprotokoll

Ich komme zu meinen zwei Minderheitsanträgen, zum einen zu Artikel 6, zum andern zu Artikel 9.

Artikel 6 dreht sich um die Frage der internationalen Bescheinigungen. Hier wird es sich entscheiden, ob wir es beim CO2-Gesetz ernst damit meinen, dass wir einen Teil unserer Anstrengungen im Ausland dann wirklich auch anrechnen lassen können oder nicht. Die Originalversion, wie sie in der Mehrheitsfassung vorliegt, öffnet leider auch wieder eine Türe, um bei den Auslandabrechnungen und -anrechnungen der CO2-Emissionen einen Swiss Finish einzuführen. Dabei ist es klar, dass es die grosse Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft ist zu entscheiden, wie die CO2-Emissionsverminderungen zwischen den Ländern entsprechend ab- und angerechnet werden können.

Interessanterweise wird diese Frage in Artikel 6 des CO2-Gesetzes, aber auch in Artikel 6 der Vereinbarung von Paris, des Pariser Klimaabkommens, geregelt. Dort gibt es bei dieser Frage eine Einigung. Anders gesagt: Wir sind dort bei den 99,9 Prozent CO2-Emissionen, die nicht von der Schweiz aus emittiert werden, sondern aus dem Ausland kommen. Deshalb wäre es wichtig, dass diese Anrechnungsmöglichkeiten, Frau Bundespräsidentin, ausgehandelt werden, und zwar in ausreichendem Masse. Bisher habe ich es sehr vermisst, dass das BAFU und der Bundesrat diese Bescheinigungen im Ausland auch tatsächlich erwirken wollen; letztendlich braucht es eben internationale Vereinbarungen.

Ein Land, das jeden zweiten Franken im Ausland investiert, hat eine grosse Hebelwirkung, um die 99,9 Prozent der anderen Emissionen, die nicht von der Schweiz aus emittiert werden, direkt zu beeinflussen, und dies erst noch ohne Umverteilung. Aber dazu müssen die Investitionen abgesichert werden können, damit man eine Anrechenbarkeit im Ausland hat. Ich nenne Ihnen ein einfaches Beispiel: Das Kohlekraftwerk Niederaussem in Nordrhein-Westfalen stösst jedes Jahr 27 Millionen Tonnen CO2 aus. Das ist mehr als die Hälfte des gesamten Ausstosses der Schweiz. Es wäre ja vielleicht mal einen Gedanken wert, sich auch über unsere eigene Energieinfrastruktur klarzuwerden. Wenn wir einen Beitrag zur Stilllegung dieses Kraftwerks leisten, entsprechend in eigene erneuerbare Energien oder Wasserkraft investieren und uns das auch noch anrechnen lassen könnten, wären wir einen Schritt weiter. Ich hoffe, dass Sie, Frau Bundespräsidentin, auch in dieser Hinsicht handeln.

Kommen wir im Abschnitt zu den Gebäuden zu Artikel 9. Ich habe es in einer Frage, die ich am Anfang gestellt habe, klar [PAGE 798] gesagt: Als Freisinniger werde ich hier nur Massnahmen unterstützen, die ökologisch, ökonomisch und sozial verträglich sind. Hier sind wir genau in so einem Zielkonflikt drin. Es ist interessant, dass im Gebäudesektor die Wohnfläche seit 1990 um 40 Prozent zugenommen, der Brennstoffkonsum im gleichen Zeitraum aber um 25 Prozent abgenommen hat. Wir haben also ausgerechnet, dass wir im Gebäudebereich eigentlich hervorragend auf Zielkurs sind. Aber nichtsdestotrotz will die Mehrheit in Bezug auf die Altbauten mit diesen 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und diesem Absenkpfad alle fünf Jahre einen nationalen Gebäudestandard festlegen. Das ist sehr ambitioniert und wird extrem viele Kosten verursachen. Glauben Sie ja nicht, dass Sie das dann über die Nebenkosten plötzlich alles einsparen können. Die Mieterinnen und Mieter werden massiv zur Kasse gebeten werden.

Bei den Gebäuden hat man eine Zielerreichung, die gut ist. Auf der einen Seite will man aber noch die Brennstoffabgabe verdoppeln, obwohl wir auf Zielkurs sind oder sogar darüberliegen, und auf der anderen Seite definiert man dann auch noch gleich einen nationalen Gebäudestandard. Ehrlich gesagt, ich kann die Kantone hier längst nicht mehr ernst nehmen. Die Kantone haben am Anfang der Debatte über das CO2-Gesetz, als wir einen nationalen Gebäudestandard einrichten wollten, beinahe ein Referendum angedroht und von verfassungsmässigen Problemen gesprochen - und plötzlich sind alle dafür. Ich weiss natürlich schon, warum: weil man sie dann über den Klimafonds wieder einmal an den Honigtopf hängt. So kann man die Kantone gewinnen, das war auch schon bei der Energiestrategie so. Sobald sie Geld erhalten, ist die Kantonshoheit entsprechend weit weg.

Ich bin hier also wirklich erstaunt, dass man, obwohl man auf Zielkurs ist, auf der einen Seite im Gebäudesektor die CO2-Abgabe auf Brennstoffen erhöhen will, was die Exportindustrie dann wirklich massiv schwächt, und auf der anderen Seite gleich noch einen nationalen Gebäudestandard einführen will. Das sind eben typischerweise Massnahmen, die weder ökologisch, ökonomisch noch in Bezug auf die soziale Verträglichkeit Sinn machen.

Ich hoffe, dass in Artikel 9 wenigstens eine subsidiäre Aufgabe vorgesehen werden kann: dass der Bund erst dann einen nationalen Standard setzt, wenn die Kantone und auch die privaten und öffentlichen Investoren die Gebäudestandards nicht erreichen. Aber hier im CO2-Gesetz ist es natürlich so: Man will den Forderungen aller Leute, die auf der Strasse irgendein Pappschild in die Höhe halten, entsprechen und populistisch sagen, ja, man habe als Bund einen nationalen Gebäudestandard erlassen, obwohl man weiss, dass es sehr ambitioniert und in dem Sinn weder nachhaltig noch sinnvoll ist. Ich bin hier wirklich auch vom Verhalten der Kantone enttäuscht, die sonst immer auf die Kantonshoheit pochen. Aber, wie gesagt, es ist halt einfach für die Politik: Man kann sie dann mit etwas Geld abspeisen, damit sie ruhiggestellt sind. Das war schon bei der Energiestrategie so. Leider setzt sich dieses Trauerspiel hier fort.