Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-06-09
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-09
Wortprotokoll
Es handelt sich um eine wichtige Änderung in Artikel 179septies, die der Bundesrat beantragt. Es geht um die Frage des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage. Solches kommt natürlich vor allem auch bei Fällen von Stalking vor. Deshalb sieht der Bundesrat hier zu Recht Handlungsbedarf und möchte einerseits die Strafdrohung anheben. Heute ist das eine Übertretung, die lediglich mit Busse bestraft wird. Das soll neu mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden; es soll also in der Kategorie von der Übertretung zum Vergehen aufgewertet werden.
Ausserdem soll andererseits die Voraussetzung gestrichen werden, dass der Täter nur bestraft wird, wenn er aus Bosheit oder Mutwillen handelt. Bei Stalking-Fällen ist das häufig nicht beweisbar, respektive es liegt zum Teil eben nicht Bosheit oder Mutwillen vor, sondern eine andere Motivation, die nichtsdestotrotz auch belästigend sein kann.
Deshalb ist die Kommission für Rechtsfragen mit dem Verzicht auf dieses Tatbestandselement einverstanden, und sie unterstützt entsprechend den Änderungsantrag zu Artikel 179septies.