Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2020-06-09
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-09
Wortprotokoll
Die ersten Artikel in Kapitel 1 des CO2-Gesetzes betreffen den Zweck und die Ziele dieses Gesetzes. Ich bin überzeugt, dass wir alle hier Anwesenden ein grosses Ziel voll und ganz unterstützen. Es ist nicht ausformuliert, liegt dem Gesetz aber zugrunde: Es ist das Ziel, uns gemeinsam dafür starkzumachen, dass wir die uns anvertraute Erde den nachfolgenden Generationen so hinterlassen können, dass auch sie - unsere Enkel, Urenkel und Ururenkel - die notwendigen Lebensgrundlagen vorfinden.
Bereits bei der Ausgestaltung der notwendigen Verminderungsziele in Artikel 3 wird deutlich, dass die Schritte für die Zielerreichung unterschiedlich angesetzt werden. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterstützt mit deutlicher Mehrheit den vom Ständerat ausgearbeiteten Weg. Nur in wenigen Artikeln werden wir eine Minderheit unterstützen.
Einer davon ist Artikel 3 Absatz 2. Die Höhe der im Inland durchzuführenden Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen ist umstritten. Eine Mehrheit unserer Fraktion ist der Meinung, dass es Sinn macht, auf dem bisherigen Absenkpfad weiterzugehen und mindestens drei Viertel der Treibhausgasemissionen im Inland zu vermindern. Wir unterstützen die Minderheit Vogler, vertreten durch Martin Bäumle - einerseits, weil dadurch die Investitionen im Inland getätigt werden und so der Schweizer Wirtschaft [PAGE 800] gerade in der jetzigen schwierigen Situation helfen, andererseits aber auch, weil in Zukunft sinnvolle Massnahmen im Ausland nicht mehr so einfach getätigt werden können, da die Ziele des Pariser Abkommens von 175 Staaten unterzeichnet wurden und all diese somit auch zu einer Verminderung verpflichtet sind.
Ebenso unterstützen wir betreffend Artikel 3 Absatz 5 die Minderheit Bäumle, welche der Ständeratsvariante entspricht. Diese verhindert, dass die Inlandbuchhaltung durch Emissionsrechte aus dem Ausland verfälscht wird.
Bei allen anderen Bestimmungen in Kapitel 1 unterstützt die Mitte-Fraktion jeweils den Antrag der Kommissionsmehrheit.
Kapitel 2 des Gesetzes setzt im Abschnitt 1 die Rahmenbedingungen für die Gebäude. Ziel ist es, die Kantone dahingehend zu unterstützen, die CO2-Emissionen im Gebäudepark möglichst tief zu halten. Heute ist die Gebäudetechnik so weit ausgereift, dass bei Neu- und Umbauten ein Ausstoss von höchstens 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter problemlos und günstig erreicht werden kann. Bei einem Heizungsersatz sind Alternativen zu Öl- und/oder Erdgasheizungen zahlreich vorhanden: Wärmepumpen, Erdsonden, Fernwärme und - dies liegt mir besonders am Herzen - Holz, das gerade zurzeit in grossen Mengen ungenutzt in unseren Wäldern steht; schlimmer noch: Es liegt schon dort.
Ausnahmen und Härtefälle sind ebenfalls geregelt. So nimmt das Gesetz in Artikel 9 Absatz 3 auf Unzumutbarkeiten Rücksicht. Niemand wird also bei der Gebäudesanierung in den Ruin getrieben, wie das gerne und oft behauptet wird. Zudem stehen bei Gebäudesanierungen zahlreiche von Bund und Kantonen unterstützte Förderprogramme zur Verfügung.
Für Kantone, welche in ihrem Energiegesetz die Muken von 2014 bereits umgesetzt haben, gilt die 20-Kilogramm-Regelung erst ab 2026. Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Fristerstreckung, welche mit der Energiedirektorenkonferenz ausgehandelt worden ist und in Artikel 59d geregelt ist.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung gemäss gemachten Ausführungen.