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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-06-09

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-09

Wortprotokoll

Artikel 275bis und Artikel 275ter betreffen das gleiche Anliegen oder die gleiche Überlegung, zumindest aus Sicht der Kommission. Es geht um die staatsgefährliche Propaganda und um die rechtswidrige Vereinigung. Wir sind also im Bereich der Staatsschutzdelikte, die, das muss man zunächst einmal sagen, in der Praxis keine wesentliche Rolle spielen. Wir befinden uns hier eher in einem Randbereich des Strafgesetzbuches. Sie können hier, das sage ich Ihnen gleich vorweg, auch dem Bundesrat folgen, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft untergehen könnte, das ist eher eine Frage der Nuancen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Staat und seine Interessen mit den sonstigen Schutzbestimmungen im Bereich des Staatsschutzes ausreichend geschützt seien, weshalb diese Bestimmungen, die in der Praxis kaum je Anwendung finden, nicht notwendig seien. Die Kommission für Rechtsfragen möchte hingegen beim geltenden Recht bleiben. Warum diese Zurückhaltung, wie ich das einmal nennen würde, der Kommission für Rechtsfragen?

Die Kommission für Rechtsfragen anerkennt, dass der Anwendungsbereich der Norm sehr eng ist, dass sie den Geist des Kalten Kriegs atmet und dass seit den Sechzigerjahren keine entsprechenden Verurteilungen mehr erfolgt sind. Andererseits ist es so, dass durch eine Aufhebung gewisse, wenn auch kleine Lücken im Bereich des Staatsschutzes entstehen würden oder zumindest entstehen könnten. Es hat sich auch gezeigt, dass wir im Staatsschutz auf der einen Seite mit diesen Delikten etwas zurückhaltender sind, dass wir hier aber im Rahmen der Vorlage zur Bekämpfung von Terrorismus und zur Ablösung des Al-Kaida-Gesetzes auf der anderen Seite erst vor wenigen Monaten wieder Bestimmungen geschaffen haben. Wir sind also durchaus in einem Bereich und einer Thematik, die sehr aktuell sind, wenn es darum geht, gefährliche Propaganda, wenn auch heute mehr aus terroristischer Ecke, abzuwehren und rechtswidrige Vereinigungen zu verbieten.

Deshalb ist die Kommission für Rechtsfragen hier zurückhaltend und sagt, man sollte hier lieber kein Risiko eingehen - das dürfte wohl das Motto sein, das die Kommission für Rechtsfragen am ehesten beseelt hat. Wenn schon, dann wollen wir bei den Staatsschutzdelikten eine Anpassung im Zusammenhang mit einem Gesamtkonzept Staatsschutz vorsehen, bei dem man umfassend schaut, welche Delikte vorhanden sind, wo Verstärkungen notwendig sind und wo man hier allenfalls eine Anpassung vornehmen kann. Wir sind auch der Meinung, dass dieses Anliegen hier über die eigentliche Strafrahmenharmonisierung hinausgeht. Deshalb ist die Kommission für Rechtsfragen hier eher zurückhaltend.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté