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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-06-09

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-09

Wortprotokoll

Ich komme noch zur Begründung der Kommissionsmehrheit. Zunächst muss man einfach einmal sehen, dass beide Anträge, sowohl jener der Mehrheit, die ja den Bundesrat unterstützt, als auch jener der Minderheit, sich sehr nahe am geltenden Recht bewegen. Auch die Minderheit macht also keine revolutionären Vorschläge. Insofern befürchte ich, dass jene Kreise, die hier radikale Massnahmen fordern, mit beiden Varianten nicht besonders glücklich wären.

Warum gehen wir nicht den einfachen Weg? Wir könnten uns das Leben einfacher machen, der Bundesrat und wir, wenn wir hier einfach die Strafen hinaufsetzen würden, dann wären nämlich alle glücklich. Aber ich muss Ihnen sagen: Es würde sich in der Praxis nichts ändern.

Warum? Hier sehen Sie ein klassisches Beispiel: Es ist nicht so, dass Behördenmitglieder und Beamte nicht besonders geschützt werden. Das werden sie nämlich durch Artikel 285. Wenn also Gewalt oder Drohung gegen sie ausgeübt wird, dann kommt neben dem Delikt, das sonst noch zur Anwendung kommen kann - also Körperverletzung usw. -, auch noch dieser separate Artikel 285 zur Anwendung. Das heisst, dass es schon eine spezielle Bestimmung gibt. Was sieht diese vor? Sie sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Das heisst, dass ein Täter theoretisch drei Jahre ins Gefängnis gesteckt werden könnte; in der Praxis findet das einfach nicht statt.

Wenn wir jetzt einfach sagen würden, wir stockten auf fünf Jahre auf, dann wären zwar viele Leute glücklich, doch was würde in der Praxis passieren? Das wäre ungefähr so, wie wenn Sie in einem dreistöckigen Haus den ersten Stock bewohnten, den zweiten und dritten Stock aber leer liessen und dann sagten, Sie forderten noch zwei zusätzliche Stockwerke. Das brächte Ihnen nichts, weil Sie sowieso nur im untersten Stockwerk leben. Entsprechend würde sich auch hier nichts ändern.

Deshalb bleiben der Bundesrat, die Mehrheit und im Übrigen auch die Minderheit beim geltenden Strafrahmen. Was will nun aber die Minderheit? Sie sagt bei Absatz 1, die Freiheitsstrafe solle die Regel sein. Die Version des Bundesrates, das geltende Recht und die Mehrheit sagen: Es gibt eine Auswahl zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe, wie das bei den meisten Delikten in diesem Bereich, also bei Vergehen - bei allen Vergehen, muss man sagen -, der Fall ist. Die Minderheit will nur in leichten Fällen die Geldstrafe vorsehen. Sie will bei Absatz 2, wo der Bundesrat eine Anhebung der Untergrenze des Strafrahmens dann vorsieht, wenn Gewalt an Sachen oder Personen tatsächlich verübt wird, die Geldstrafe als Alternative ausschalten und nur Freiheitsstrafe vorsehen. Diese Verschärfungen oder Änderungen, muss man sagen, denn es ist nicht ganz klar, ob es überhaupt eine Verschärfung ist bzw. was genau damit gemeint ist, bringen uns von dem her auch nicht weiter.

Wir müssen einfach realistisch sein: Wenn hier härtere Strafen gefordert werden, dann ist dieser Appell in erster Linie an die Gerichte zu richten, denn die Richter sind diejenigen, die den Strafrahmen heute in der Hand haben und entscheiden müssen, wie sie ein solches Delikt ahnden möchten. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, hier den Richtern Vorschriften zu machen.

Noch ein Wort zum Schluss: Was häufig ein Problem in der Praxis ist, ist nicht, dass das Gesetz nicht existieren würde, sondern dass es nicht angewendet wird, dass keine Durchsetzung bei Massenveranstaltungen stattfindet, dass also bei Ausschreitungen im Rahmen von Sportveranstaltungen oder Demonstrationen die Polizeigewalt und entsprechend natürlich auch diese Bestimmung nicht wirklich angewendet bzw. durchgesetzt wird. Insofern erachte ich persönlich den Hinweis auf den Missstand, der immer wieder an uns herangetragen wird, zwar als verständlich, sehe aber die Behebung letztlich als eine Frage der Rechtsdurchsetzung und nicht der Gesetzgebung an.