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Wobmann Walter · Nationalrat · 2020-06-09

Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-09

Wortprotokoll

Kollege Jauslin hat eigentlich schon einige meiner Argumente dargelegt. Ich kann es somit auch etwas kürzer machen. Meine Minderheiten betreffen die Artikel 10a und 11.

Zu Artikel 10a Absätze 1 bis 3: Hier geht es um Zielwerte bis 2025. Dort verlange ich, dass die Formulierung "in der EU" durch "Schweizer Fahrzeugflotte" ersetzt wird, denn die EU hat eine andere Fahrzeugflotte als die Schweiz. Es wird in der EU auch der Durchschnitt aller EU-Staaten berechnet. Da gibt es grosse Unterschiede. Ich denke daran, dass Schweden einen ähnlichen CO2-Ausstoss bei den Fahrzeugen wie die Schweiz hat. Die südlichen Länder hingegen mit vielen kleinen Fahrzeugen haben einen bedeutend kleineren Ausstoss als die Schweiz. In der Schweiz haben wir Berge, wir haben viele 4x4-Fahrzeuge, eine starke Motorisierung, mehr Gewicht, und somit ist natürlich der Wert auch höher als in südlichen Ländern. Die Nicht-EU-Mitglieder Norwegen und Island werden ja auch in den Durchschnitt aller EU-Staaten eingerechnet. Somit könnte man das auch problemlos mit der Schweiz tun. Dies wäre möglich.

Der weitere Punkt bei diesem Artikel 10a betrifft die Absenkungsziele für 2025 und 2030. Auch hier müssen wir auf die Werte der Schweizer Fahrzeugflotte Rücksicht nehmen und auch diese entsprechend berücksichtigen. Die Ausgangswerte der EU werden, wie gesagt, deutlich tiefer ausfallen aus den Gründen, die ich schon dargelegt habe. Eine Festlegung auf EU-Niveau stellt eine Verschärfung, eine klare Verschärfung der Zielvorgaben für die Schweiz dar. Es gibt mehr Abgaben für die Leute. Die Fahrzeuge werden also teurer usw.

Zu Artikel 11 Absätze 1 und 2: Es geht hier um Zwischenziele, also Erleichterungen und Ausnahmen. Ich bitte Sie, Absatz 1 zu streichen. Die Hersteller von Fahrzeugen müssen sich auf eine sichere Gesetzgebung für die kommenden Jahre verlassen können und auch genügend Zeit haben, die entsprechenden Technologien zu entwickeln und erfolgreich auf den Markt zu bringen. Die Entwicklungszyklen sind lang, zu lang, um innerhalb einer Fünfjahresperiode auf die Vorgabe von Zwischenzielen zu reagieren. Ausserdem - das möchte ich klar betonen - werden in der Schweiz keine Fahrzeuge entwickelt und produziert.

Artikel 11 Absatz 2 betrifft Erleichterungen. Da bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen, nicht dem Ständerat und der Kommissionsmehrheit. Die Schweiz hat, wie bereits erwähnt, eine andere Fahrzeugflotte als die EU. Das ist der zentrale Unterschied. Darum hat sich der Bundesrat in der Vergangenheit für entsprechende Erleichterungen entschieden, wie zum Beispiel die Ausklammerung von wenigen Fahrzeugen einer bestimmten Flotte oder auch eine Mehrfachberechnung von hocheffizienten Fahrzeugen. Würde das nun abgeschafft, wäre es nicht nur falsch, sondern auch unfair, weil dadurch in der Schweiz bei den Fahrzeugen und auch für die KMU und die Konsumenten vieles unnötig und ohne Nutzen verteuert würde. Es braucht hier also dringend eine Rechtssicherheit.

Ich bitte Sie darum, diese Minderheitsanträge anzunehmen.

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