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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-10-03

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Wir haben uns für diese Sondersession Zeit genommen, und wir wollen alle, dass auch konkrete positive Ergebnisse resultieren. Die CVP-Fraktion leistet ihren Beitrag mit Vorstössen, welche in die SGK eingebracht wurden, dort auch Mehrheiten gefunden haben. Es sind drei zentrale Forderungen, die wir umsetzen wollen:

1. Zu den Transparenzregeln: Die Artikel 63, 65 und 68 aus der 1. BVG-Revision sind vorzeitig in Kraft zu setzen. Das heisst: Der Ständerat, bei dem das Geschäft heute liegt, hat eine Trennung vom Rest der Vorlage vorzunehmen und diese Transparenzregeln rasch vorzuziehen.

2. Zum Mindestsatz: Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt, wann der Mindestsatz nach oben oder unten zu korrigieren ist, aber die Kriterien zur Festlegung des Mindestsatzes müssen im Gesetz verankert werden. Diese haben sich im Grundsatz am Beschluss der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge vom 19. August dieses Jahres zu orientieren. Diesem Beschluss haben beide Sozialpartner zugestimmt - Herr Rechsteiner, Ihre Leute haben der Flexibilisierung nach oben und unten auch zugestimmt -, damit sind auch beide mit eingebunden. Das zusätzliche Element der Beurteilung der Finanzlage der Pensionskassen ist richtig. Auch die Formulierung des Bundesrates auf Verordnungsstufe geht in die richtige Richtung. Wenn Sie diese Kriterien umsetzen, dann ist der Mindestzinssatz von 4 Prozent auf den 1. Januar 2003 zu senken. Wir unterstützen darum die Motion SGK-NR 02.3454. Meine Motion 02.3409 geht in eine ähnliche Richtung; ich werde meine Motion zugunsten der Kommissionsmotion zurückziehen, was auch Sinn macht.

3. Zur Aufsicht: Es ist eine integrale Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen zu schaffen, und diese übergeordnete Aufsichtsstelle umfasst alle sozial-, verwaltungsrechtlichen, anlage- und finanzpolitischen Aspekte, also bessere Koordination zwischen den Departementen. Diese bessere Koordination ist eigentlich alleine schon überfällig, wenn man sich die teils unterschiedlichen Stellungnahmen des Bundesrates zu gleichen Fragen in diesen 27 Motionen und Postulaten zu diesem Geschäft anschaut.

Schlussbemerkung: Schauen wir zurück auf diese BVG-Geschichte seit 1985. Die Mindestverzinsung von 4 Prozent war in diesen 17 Jahren fast doppelt so hoch wie die Teuerung; die lag im Durchschnitt bei 2,2 Prozent. Damit hat der Versicherte spürbare Rentenaufwertungen erhalten. Das Ziel des BVG von 36 Rentenprozenten ist bei weitem überschritten worden. Hier generell von "Rentenklau" zu sprechen, wie das im Brief steht, den Kollege Pelli erwähnt hat, ist falsch, denn das BVG ermöglicht eine gute und solide Versicherung und verdient diesen Misskredit nicht.

Wir wissen, dass in den vergangenen 17 Jahren unter den Pensionskassen ein Konkurrenzkampf stattgefunden hat. Die Kassen haben einander mit Prämiensenkungen Kunden abgejagt. Wie hat es so schön geheissen: Beitragsferien, Boni-Auszahlungen. Alle, auch die Privatversicherungsgesellschaften, taten dies - ich bin hier unverdächtig, ich bin im Vorstand einer autonomen Kasse, das ist nicht meine Kategorie. Auch deshalb ist das Wort "klauen" daneben. Es schürt unnötig Ängste. Die CVP-Fraktion ist gegen diese Art von Politik. Wir schauen nach vorne, wir sichern die Zukunft der zweiten Säule. Dies mit drei Forderungen: 1. offene Transparenz, bei Sammelstiftungen sofort; 2. der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat bestimmt, aber wir geben ihm das Instrument vor; 3. die integrale Aufsicht.