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Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-10-03

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Dürfen wir - nur aus Frustration darüber, dass der Bundesrat aufgrund der längst bekannten und für die nähere Zukunft klar absehbaren Geldanlagemöglichkeiten auf dem Kapitalmarkt gezwungen ist, den BVG-Mindestzinssatz rasch zu reduzieren und den Gegebenheiten anzupassen - diese technische Frage derart verpolitisieren, dass damit die berufliche Vorsorge als eines unserer wichtigsten Sozialwerke, das sich übrigens bisher hervorragend bewährt hat und auf das wir auch heute alle stolz sind, nun plötzlich in Verruf kommen könnte? Nein! Wir tun gut daran, die Polemik um den Mindestzinssatz zu beenden und damit zu einer Versachlichung der Diskussion und zu einer Beruhigung der Gemüter beizutragen. Wie der technische Umwandlungssatz, über den wir hier im Rate vor nicht allzu langer Zeit lang und breit debattiert haben, wohl oder übel der Lebenserwartung der Vorsorgenehmerinnen und Vorsorgenehmer angepasst werden muss und sich nicht an den politischen Wunschvorstellungen ausrichten kann, so eignet sich auch die Festlegung des Mindestzinssatzes denkbar schlecht für politische Seiltänze.

Der Mindestzinssatz muss sich nach den langfristig erzielbaren Renditen am Kapitalmarkt ausrichten. Das ist für den Versicherten kein Nachteil, sondern letztlich eine gute Sache, wenn damit die langjährige Solvabilität des Vorsorgewerkes gewahrt und gestärkt wird. Man sollte den Versicherten auch sagen - das tut man zu wenig -, dass für sie nicht der nominelle Wert, sondern die reale Kaufkraft der Altersleistungen massgebend ist. Wenn der Mindestzinssatz beispielsweise 3 Prozent betrüge, die Inflation aber bei 1 Prozent läge, so würde sich das Alterskapital für die Versicherten jährlich mindestens um 2 Prozent erhöhen. Diese Perspektive ist für die Versicherten positiver als die Geschichten, die wir hier zum Teil gehört haben. Anstatt Panikmache zu betreiben, sollte man das auch so kommunizieren.

Dabei ist natürlich klar, dass der Mindestzinssatz, sollten sich die Marktbedingungen hoffentlich ändern, auch wieder nach oben angepasst werden können muss. Diese Flexibilität kann aber nur sichergestellt werden, wenn die Kompetenz zur Festsetzung des Mindestzinssatzes weiterhin beim Bundesrat bleibt und wenn der Mindestzinssatz möglichst nicht verpolitisiert wird. In diesem Sinne wird die [PAGE 1652] FDP-Fraktion alle Versuche, eine Kompetenzverschiebung grundsätzlicher Art vorzunehmen, bekämpfen. Dagegen können wir dem Vorschlag der nationalrätlichen SGK zustimmen, wonach der Bundesrat bei der Festsetzung des Mindestzinssatzes eine Konsultation der BVG-Kommission, der zuständigen parlamentarischen Kommissionen und der Sozialpartner vorzunehmen hat; die Kompetenz muss aber beim Bundesrat bleiben.

Was die Problematik der Transparenz betrifft, ist unsere Fraktion, ähnlich wie offensichtlich die meisten anderen Fraktionen, der Auffassung, dass die Transparenz gegenüber den Versicherten nicht nur bezüglich des Rentenkapitals, sondern auch bezüglich der Verwendung allfälliger Überschüsse des Rentenkapitals gewährleistet werden muss. Hierfür ist die Aufsicht über die Anbieter von Versicherungsleistungen im Bereiche der zweiten Säule zu verbessern, wie dies unsere Fraktion mit ihrer Motion 02.3401 verlangt, um die Sicherheit und um das Vertrauen in die zweite Säule der Altersvorsorge zu stärken. Die FDP-Fraktion fordert also höhere Transparenz und eine verbesserte Aufsicht.

Gleichzeitig widersetzt sich jedoch unsere Fraktion den verschiedenen Vorstössen, welche in der jetzigen Phase übereilte, unausgewogene oder gar abenteuerliche Systemänderungen erzwingen möchten, welche sich letztlich gar kontraproduktiv auf unsere zweite Säule auswirken könnten. Hier muss subtiler und mit Weitsicht vorgegangen werden. Ein Schwarz-Peter-Spiel zwischen den Vor- und Nachteilen von autonomen Pensionskassen, von Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen bringt uns nicht weiter.

Eine Autonomisierung von Sammelstiftungen, darauf möchte ich doch hinweisen, hätte vor allem für KMU-Betriebe gewichtige Nachteile, weil die heute garantierte Verzinsung des Deckungskapitals nicht mehr gewährleistet wäre. Das Risiko, das heute bei den Versicherungsgesellschaften liegt, würde auf die Klein- und Mittelbetriebe, d. h. auf die Versicherten übertragen. Wertverluste der Anlagegelder, beispielsweise infolge einer Börsenbaisse, hätten dann die Versicherten zu tragen. Bei allfälligen Unterdeckungen müssten die KMU die Fehlbeträge einschiessen, was für manchen Betrieb gravierende Folgen haben könnte. Das Ziel der optimalen Transparenz kann und muss auf anderem Wege erreicht werden.

Zusammenfassend: Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass die Kompetenz des Bundesrates zur Festsetzung des Mindestzinssatzes nicht beschnitten werden darf, dass der Transparenz in Sachen BVG-Gelder eine hohe Priorität zukommt, dass die Aufsicht verstärkt werden soll und dass allfällige Systemkorrekturen sorgfältig und in aller Ruhe im Rahmen der laufenden 1. BVG-Revision geprüft werden müssen.