Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-10-03
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Das BVG-Debakel der Sammelstiftungen ist vor allem ein Debakel der Privatassekuranz. Es ist gleichzeitig das Ende eines Blendertums, das an der Börse und bis in die Politik hinein jahrelang geherrscht hat. Das Debakel wirft auch ein Licht auf den politisch-finanzmarktlichen Beziehungsfilz, auf den man bei der Rentenanstalt und anderswo gebaut und auf den man vertraut hat. 140 Jahre lang war die Rentenanstalt eine Genossenschaft; sie war die Versicherung der Gewerbler, der KMU, der kleinen Leute. Seit vier Jahren ist die Swiss Life eine AG, und in dieser Zeit hat es das Management zustande gebracht, praktisch den ganzen Vermögensbestand des vorangehenden Jahrhunderts zu vernichten.
Wenn wir über den Mindestzinssatz streiten - fast alle Vorrednerinnen und Vorredner haben sich darauf bezogen -, dann streiten wir nur über das "end of the pipe", nur über das Ende der Pipeline in der ganzen Anlagekette. Wir müssen natürlich auch nach den Ursachen fragen; wir müssen auch die vorlaufenden Faktoren und die Anlagestruktur angehen. Hierzu möchte ich mich jetzt äussern. Zu den Ursachen gehört z. B. die Kontrolllücke bei den Schwankungsreserven. Zu den Ursachen gehört vor allem auch, dass fast alle BVG-Einrichtungen ausgerechnet in der Schlussphase des Börsenbooms, in der Phase der Finanzblase, der Aufblähung, viel zu viel, zum Teil alle neuen Ersparnisse in Aktien gesteckt haben, um ihren Aktienanteil zu erhöhen. Ich möchte daran erinnern, dass dieser Rat 1997 das auch befürwortet hat. Gerade bei den Aktienkäufen der letzten Jahre sind auch die grössten Buch- und Realverluste entstanden.
Wir verweisen jetzt auf das Postulat unserer Fraktion 02.3420, das der Bundesrat entgegennimmt: Es braucht dringend eine Überprüfung der Anlagevorschriften für alle BVG-Einrichtungen. Der Aktienanteil darf höchstens 30 Prozent der Pensionskassenanlagen betragen; mehr wäre unverantwortlich. Die Pensionskassen dürfen keine Hedging-Geschäfte mehr betreiben und nicht mit Fremdkapitalaufnahmen Wertpapierkäufe tätigen - das war eine Sünde und hat vielen geschadet. Pensionskassen dürfen nicht in Kapitalbeteiligungsgesellschaften investieren, die nicht dem Anlagefondsgesetz unterstehen, wie z. B. die Ebner'schen Visionen. Es braucht auch spezielle Vorschriften für dieses Unding der "separate accounts"; es braucht Vorschriften für die Anlagen beim Arbeitgeber.
Viele haben gesagt: Wir dürfen jetzt nicht nur zurückblicken, sondern wir müssen nach vorne schauen. Ich möchte in diesem Sinn hier darauf verweisen, dass es natürlich jetzt strukturelle Anpassungen braucht. In unserem Vorstoss-Paket fordert die SP-Fraktion auch neue Rahmenbedingungen für den Vertrauensschutz an der Börse und an den Finanzmärkten. Wir brauchen eine Verselbstständigung der Sammelstiftungen; ohne geht es nicht. Wir brauchen eine integrierte Finanzmarktaufsicht für Banken, Börsen und Versicherungen. Das Bundesamt für Privatversicherungen, das jahrelang eine Kameraderie mit den Kontrollierten gepflegt hat, muss in eine Finanzmarktaufsicht integriert werden. Wir brauchen ein Rechnungslegungsgesetz und auch ein Verbot, dass Revisionsfirmen von der gleichen geprüften Unternehmung noch andere Aufträge erhalten. Da braucht es eine klare Trennung: Die Revisionsfirmen dürfen für die geprüften Firmen keine Beratermandate ausüben und sollten auch rotieren. Es braucht auch klare Vorschriften für die Analystentätigkeit.
Zum Schluss: Es braucht einen Vertrauensschutz, und das ist eine staatliche Aufgabe. Es braucht einen Schutz vor Blendertum, vor Scharlatanen, vor Visionen, vor Börsenraidern und Ebners. Nur so kann das Vertrauen wiederhergestellt werden. Hier muss man natürlich jetzt, wenn man von der Zukunft spricht, auch nach dem Gesetzgebungsbedarf fragen. Ich stelle fest, dass Frau Bundesrätin Metzler jetzt eigentlich an diesen Platz hier vorne gehören würde und auch zuhören sollte. Es ist ein Reformstau im Departement Metzler vorhanden. Schon vor dem BVG-Debakel, schon im Februar und früher haben wir gesagt, dass im Wirtschaftsrecht, im Obligationenrecht, im Rechnungslegungsrecht und im Konkursrecht ein Revisionsbedarf besteht. Das ist ein Stau, dem man jetzt abhelfen muss. Nur so können wir wiederum Vertrauen gewinnen.