Dittli Josef · Ständerat · 2020-06-10
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-10
Wortprotokoll
Gemäss Mehrheit und Bundesrat soll der Bund künftig Personen in Ausbildung direkt finanziell unterstützen; dies zusätzlich zur vorgesehenen Finanzierung von Pflegeeinrichtungen und Schulen. Es geht also um Ausbildungsbeiträge des Bundes an Einzelpersonen im Fachhochschul- und Hochschulbereich der Pflegeberufe.
Ich habe, auch bestätigt durch die Corona-Krise, grundsätzlich Verständnis für das Anliegen, dass Personen in Ausbildung für einen Pflegeberuf finanziell zusätzlich unterstützt werden sollen. Die Frage ist einfach, wer denn für diese Unterstützung aufkommen soll. Ordnungspolitisch ist dies klar: Die finanzielle Unterstützung von Personen in Ausbildung ist Sache der Kantone und nicht eine Angelegenheit des Bundes. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist zu respektieren.
Zudem zielt die nun vorgesehene Förderung nur auf Ausbildungsplätze im Pflegebereich in den Hochschulen und Fachhochschulen ab. Es gibt keinen Grund, warum ausgerechnet Studierende der Pflegestudiengänge HF oder FH durch den Bund unterstützt werden sollen, jene anderer Berufs- und Bildungsbereiche aber nicht. Warum soll es hier nun anders sein? Was sagen wir denn zum Beispiel den Bauingenieurstudenten der Eidgenössischen Technischen Hochschulen? Das Problem der Finanzierung der Ausbildung stellt sich nämlich in vielen Bereichen.
Wir müssen uns bewusst sein, dass wir hier die Büchse der Pandora öffnen. Es mangelt auch in anderen Berufen an Nachwuchs auf tertiärer Stufe, zum Beispiel eben im Ingenieurwesen. Für diese Berufe kann mit den genau gleichen Argumenten, wie sie jetzt vorgebracht wurden, ebenfalls vom Bund Geld gefordert werden.
Das Bildungswesen ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone. Heute ist es so, dass jemand, der eine höhere Ausbildung absolviert, den Kanton um ein Stipendium ersuchen kann. Den Kantonen steht es frei, selber zu regeln, wer[NB]für[NB]welche[NB]Ausbildung wie viel erhalten soll. Den Kantonen steht es auch frei, eine separate Gesetzesgrundlage zu schaffen.
Früher gab es in zahlreichen Bereichen Mischfinanzierungen durch Bund und Kantone. Mit dem NFA wurde eine Entflechtung angestrebt. Heute haben wir eine saubere Trennung. Es wäre nun falsch, eine neue Mischfinanzierung einzuführen. Gerade der Ständerat sollte hier ordnungspolitisch richtig handeln.
Ich beantrage daher, der Minderheit II (Dittli) zu folgen und damit die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen den Kantonen zu überlassen.