Paganini Nicolo · Nationalrat · 2020-06-10
Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-10
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit zu Artikel 38h Absatz 3bis möchte ich den staatsquotenwirksamen Teil der durch die verschiedenen Abgaben induzierten Umverteilung auf 900 Millionen Franken pro Jahr beschränken. 900 Millionen Franken entsprechen einer Verdoppelung des Maximalbetrags aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm. Ich will also nicht die Instrumente des CO2-Gesetzes durch tiefere Abgabensätze schwächen, sondern insbesondere bei der CO2-Abgabe sowie bei der Flugticketabgabe den Lenkungscharakter der Abgaben gegenüber dem Steuercharakter stärken.
Wir wissen heute nicht genau, wie hoch die Einnahmen aus der CO2-Abgabe und der Flugticketabgabe in den nächsten Jahren sein werden. Schätzungen vom Mai 2019 gingen für das Jahr 2030 für die CO2-Abgabe je nach deren Höhe von 665 Millionen Franken bis 1,5 Milliarden Franken aus. Für die Flugticketabgabe ging man - bei einem damals noch angenommenen Höchstsatz von 50 Franken, was deutlich unter dem liegt, was wir heute beschlossen haben - von 600 Millionen Franken bis ebenfalls 1,5 Milliarden Franken aus.
Geht man nun von den oberen Werten aus, fliessen dem Klimafonds aus der CO2-Abgabe der Maximalbetrag von 450 Millionen Franken zu sowie 49 Prozent von 1,5 Milliarden Franken Flugticketabgabe, was nochmals 735 Millionen Franken ausmacht. Zusammen mit weiteren Erträgen aus Versteigerungen und Bussen könnte der Klimafonds also auf Einnahmen von über 1,2 Milliarden Franken jährlich kommen. In einem solchen Fall würde mein Antrag bedeuten, dass 300 Millionen Franken zusätzlich an Privathaushalte und Wirtschaft zurückerstattet würden. Im Ergebnis bedeutet es, wie erwähnt, auch eine Obergrenze für die Steigerung der Staatsquote durch das vorliegende Gesetz.
Dass diese Beschränkungen dazu führen, dass dem Klimafonds zu wenig Mittel zur Verfügung stehen, ist nicht zu befürchten. Das Gebäudeprogramm ist ebenso gesichert wie die diversen Massnahmen im Gebäudebereich, die Bürgschaften, kantonale und kommunale Projekte sowie die vor allem ländlichen Regionen zukommenden Anpassungsmassnahmen. Es bleiben von den 900 Millionen Franken rund 340 Millionen Franken für die weiteren Massnahmen gemäss Artikel 40a Absatz 1, also z. B. für Massnahmen zur Verminderung der Klimawirkung des Luftverkehrs, und das notabene jährlich! Mit Verlaub, das muss reichen.
Die Mehrheit der UREK-N möchte hingegen eine Carte blanche für das Parlament, welches, ohne Obergrenze, einzig über Planungsbeschlüsse festlegen würde, wie stark der Klimafonds innerhalb der Schranken von Artikel 38h Absatz 2 alimentiert würde. Ich aber wette mit Ihnen hier und heute, dass jeder Franken, der einmal im Fonds ist, auch ausgegeben werden wird.
Wenn Sie also einen potenten Klimafonds und eine Begrenzung der Staatsquotenwirkung des vorliegenden Gesetzes wollen, aber keinen neuen Mammutfonds mit nach oben offener Alimentierung, so unterstützen Sie meine Minderheit.