Müller Damian · Ständerat · 2020-06-11
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-11
Wortprotokoll
Nachdem der erstberatende Nationalrat den Entwurf des Bundesrates mit deutlicher Mehrheit angenommen hat, entscheiden wir heute über diese Vorlage. Für die Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands im Zeitraum 2020-2025 plant der Bundesrat Informatikinvestitionen von rund 122 Millionen Franken. Davon können Eigenleistungen in der Höhe von rund 23 Millionen Franken erbracht werden.
Der Bericht des Bundesrates zu den volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz kommt zum Schluss, dass die Schweiz volkswirtschaftlich und finanziell von ihrer Assoziierung an Schengen/Dublin profitiert. Auch die Kommission ist der Ansicht, dass die internationale Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Rahmen von Schengen/Dublin für die Sicherheit in der Schweiz von ausserordentlicher Bedeutung sind. Im Bereich der inneren Sicherheit bietet Schengen/Dublin in den Augen der APK-S zudem einen sicherheitspolitischen Mehrwert, der sich monetär nicht erfassen lässt. Als Teil des europäischen Sicherheitsraums profitiert die Schweiz von der gegenseitigen Vernetzung der Schengen-Staaten untereinander, namentlich vom automatischen Datenaustausch. Für die Kommission hat sich Schengen zudem als unverzichtbares Instrument im Kampf gegen den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität erwiesen, vor allem die organisierte.
Ein wichtiger Teil der Weiterentwicklung von Schengen/Dublin ist ein verbesserter Informationsaustausch mit den EU-Datensystemen. Die sogenannten Interoperabilitätsvorhaben beinhalten umfangreiche Anpassungen an den bestehenden nationalen Informationssystemen, den Geschäftsprozessen sowie den Aufbauorganisationen. Dabei geht es um Projekte im EJPD, Anpassungen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung, dem EDA sowie bei den Kantonen.
Die Kommission geht daher mit dem Bundesrat bezüglich der Gründe einig, die für die Annahme des Verpflichtungskredits zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands sprechen. Zudem hat sich die Schweiz zur termingerechten Übernahme aller Weiterentwicklungen verpflichtet. Die Einrichtung eines neuen Verpflichtungskredites ist somit gemäss Artikel 21 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes notwendig.
Die Anpassungen, welche im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands vorgenommen werden, sind auch absolut nötig und im Interesse unseres Landes. Zu diesen Anpassungen gehören unter anderem auch eine Verstärkung des Schutzes an den Aussengrenzen durch Frontex sowie die Entwicklung einer gemeinsamen Rückkehrpolitik. Die erwähnte Interoperabilität ist entscheidend für einen verbesserten Informationsaustausch über die Landesgrenzen hinaus. Konkretes Anschauungsbeispiel dafür ist das[NB]Advance[NB]Passenger Information System, welches den Austausch von Informationen über reisende Personen vereinfacht.
Aus diesen Gründen unterstützt die Kommission hier den Bundesrat. Sie trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. [PAGE 494] Den Verpflichtungskredit hiess sie mit 10 zu 1 Stimmen gut. Ich empfehle Ihnen, der Kommission zu folgen.