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Brunner Thomas · Nationalrat · 2020-06-11

Brunner Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2020-06-11

Wortprotokoll

Nachdem ich die Haltungen der grünliberalen Fraktion bereits im Eintretensvotum grob skizziert habe, werde ich hier noch unsere Haltungen zu den weniger weltbewegenden Minderheitsanträgen zusammenfassen, und zwar zu allen.

Bei Artikel 10a Absatz 2, in dem es um die Verwendung der Erträge geht, werden wir der Minderheit zustimmen, ebenso bei Artikel 36g Absatz 4, in dem es darum geht, dass Sicherheitskonzepte mit der Kantonspolizei abgestimmt werden, wie es eigentlich schon Praxis ist.

Bei Artikel 37a Absatz 1 geht es um die Wahl der Beschwerdekommission. Da sehen wir einen Interessenkonflikt zwischen formal unabhängiger Gouvernanz und Stufengerechtigkeit. Die Mehrheit der grünliberalen Fraktion wird hier der Kommission folgen und die Minderheit ablehnen.

Die übrigen Minderheitsanträge lehnen wir entweder grossmehrheitlich oder geschlossen ab.

Ich möchte hier noch speziell auf Artikel 17 Absatz 3 eingehen: Hier gilt es zu berücksichtigen, dass es eine berechtigte Kritik an der Praxis gibt, Doktorierende als relativ gut qualifizierte Arbeitskräfte in günstigen Projektanstellungen weit über die Anstellung hinaus auszunützen. Allerdings gehen die Minderheitsanträge von zum Teil eigenartigen Vorstellungen aus: Wenn wir eine Projektausschreibung haben, für die eine funktionsbezogene Entlohnung vorgesehen ist, wenn man sich für diese Ausschreibung interessiert, sich erfolgreich bewirbt und nachträglich den Kadi mit der Begründung anruft, das Salär sei unwürdig, scheint uns das doch ziemlich befremdlich. Vielleicht ist man sogar überqualifiziert, das kann sein - man wird aber trotzdem nicht diskriminiert, weil man überqualifiziert sei.

Wir sind der Meinung, hier wären eher die Hochschulen und auch der Nationalfonds gefordert, eine faire Praxis zu leben. Falls das Ziel dieser Minderheitsanträge geteilt wird, favorisieren wir hingegen die Minderheit II (Locher Benguerel), weil es im Zweifelsfall immer besser ist, nicht zu legiferieren, als das Gesetz mit seltsamen Begriffen auszuweiten. Inhaltlich sind die beiden Minderheitsanträge ja auf das gleiche Ziel ausgerichtet.