Fässler Daniel · Ständerat · 2020-06-11
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-11
Wortprotokoll
Der Berichterstatter hat es am Schluss in seinen Ausführungen gesagt: Die Motion wurde in der Kommission nur von vier Kommissionsmitgliedern unterstützt - das ist weniger als ein Drittel - und fand nur dank des Stichentscheids des Vizepräsidenten eine Mehrheit. Dies zeigt, dass in der Kommission offenkundig die Überzeugung fehlte, mit dieser Motion richtigzuliegen. Ein formeller Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht. Ich stehe trotzdem hier - als Mitglied der damaligen Minderheit, die ja ebenfalls aus vier Personen bestand -, um Ihnen die entsprechenden Argumente darzulegen.
Es stellt sich die Frage: Sollen Drittstaatsangehörige, die als gastgewerbliches Personal auf europäischen Flüssen auf einem unter Schweizer Flagge fahrenden Kabinenschiff arbeiten, eine Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung erhalten, auch wenn dieses Schiff die Schweiz nie oder nur selten anläuft? Dieses Personal stammt, der Kommissionsberichterstatter hat es gesagt, vorwiegend aus Drittstaaten, d. h. nicht aus der Schweiz und auch nicht aus EU- oder EFTA-Staaten. Es wird vor allem im asiatischen Raum rekrutiert. Der Grund ist einsichtig: Der Monatslohn liegt gemäss Angaben der Branche bei 1800 Euro. Die Arbeitszeiten sind speziell: Am Feierabend ist man nicht zuhause, und Überstunden werden offenbar nicht entschädigt.
Der Bezug zur Schweiz ist in den meisten Fällen nur über den Sitz der Unternehmen gegeben. Wenn ein Schiff, wie in der schriftlichen Begründung des Motionärs erwähnt, zwischen Amsterdam und Budapest verkehrt, befährt dieses Schiff nicht einmal die vier Kilometer Rhein im Kanton Basel-Stadt. Gemäss dem massgebenden Ausländer- und Integrationsgesetz dürfen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen an Drittstaatsangehörige - von anderen, hier nicht infrage kommenden Ausnahmen abgesehen - nur an Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen oder Fähigkeiten erteilt werden. Damit sind in der Praxis hochqualifizierte Spezialisten gemeint. Diese Voraussetzung ist in diesen Fällen wohl nie erfüllt. Die zuständigen Behörden müssen daher zugunsten der Unternehmen und deren Mitarbeitenden mindestens ein Auge stark zudrücken.
Für die unbefriedigende Situation der betroffenen Unternehmen habe ich durchaus grosses Verständnis. Ich glaube aber nicht, dass der Weg über diese Motion, die inhaltlich einer parlamentarischen Initiative sehr nahe kommt, zum Ziel führt. Leisten wir der Motion Folge und schaffen im Ausländer- und Integrationsgesetz eine Ausnahmebestimmung, schaffen wir zudem ein Präjudiz. Denn in der stationären Gastronomie und in anderen Branchen gibt es ebenfalls Stimmen, welche eine erleichterte Rekrutierung von Personal aus Drittstaaten wünschen.
Der Bundesrat hat in seiner Begründung zu seinem ablehnenden Antrag ausgeführt, dass eine nationale Umsetzung des Anliegens des Motionärs nicht möglich sei. Das EJPD werde diese Fragen jedoch weiterverfolgen und mögliche weitere Schritte prüfen.
Ich persönlich würde das Ergebnis dieser weiteren Arbeiten abwarten. Ich unterstütze daher den Antrag des Bundesrates und lehne die Motion ab. Gleichzeitig erwarte ich aber vom EJPD, dass man für dieses offenkundige Problem im Sinne der betroffenen Unternehmen effektiv eine Lösung findet.