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Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-06-11

Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-06-11

Wortprotokoll

Ich spreche als Präsidentin der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft zu vier Themen.

1.[NB]Zum Bundesstrafgericht: Die Geburt der Berufungskammer am Bundesstrafgericht war von Komplikationen begleitet. Sowohl die Raumfrage als auch die Frage der Personalressourcen wurden nicht zeitgerecht gelöst. Dank der Finanzkommission und der Kommission für Rechtsfragen konnten die erforderlichen Ressourcen noch just in time zur Verfügung gestellt werden. In einem dringlichen Schreiben teilten die GPK dem Bundesstrafgericht mit, dass alles daranzusetzen sei, dass bis Ende 2019 externe Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Im Herbst erfuhren die GPK, dass für die örtliche Trennung eine provisorische Zwischenlösung gesucht werde, dass diese jedoch voraussichtlich nicht bis Ende Jahr realisierbar sei.

Im Weiteren wurden mögliche Auswirkungen davon thematisiert, dass die Berufungskammer einerseits als Berufungsinstanz mit voller Kognition die Entscheide der Strafkammer zu überprüfen hat, andererseits jedoch organisatorisch Teil des Bundesstrafgerichtes ist. Die Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichtes trifft organisatorische Entscheide und verfügt über Ressourcenzuteilungsbefugnisse, was für die Unabhängigkeit der Berufungskammer problematisch sein kann. Dies war insbesondere in der Besetzung der Verwaltungskommission bis Ende März störend. So wurden z.[NB]B. die Gerichtsschreiberinnen der Berufungskammer noch mit der Bearbeitung von Verfahren der ersten Instanz betraut, was die Unabhängigkeit der Berufungskammer verletzte. Der ehemalige Präsident des Bundesstrafgerichtes versicherte uns, dass dies künftig nicht mehr vorkommen werde. Die GPK werden diese Entwicklung sehr genau beobachten.

In Bezug auf die Probleme am Gericht, die teilweise auch in den Medien ausgetragen wurden, baten die GPK den Bundesgerichtspräsidenten, sich dessen im Rahmen der Aufsicht anzunehmen. Er gab Entwarnung und bestätigte, dass das Bundesstrafgericht insgesamt auf Kurs und in der Lage sei, seine Funktion wahrzunehmen. Ich rapportiere über den Jahresbericht 2019 der GPK. Neuere Ereignisse seit Januar gehören nicht zu dieser Berichterstattung.

2.[NB]Zum Bundesverwaltungsgericht: Dieses Gericht ist bekanntlich regelmässig mit grösseren Schwankungen seiner Arbeitslast konfrontiert. Der Präsident schlug mögliche Massnahmen vor, wie die Ressourcen flexibler eingesetzt werden könnten. Die GPK begrüssten die Bemühungen und empfahlen, die Spielräume konsequent wahrzunehmen. Die Schaffung von nebenamtlichen Richterstellen erachteten die GPK nicht als vielversprechende Lösung und verzichteten daher darauf, den Kommissionen für Rechtsfragen einen Antrag zu stellen.

In Bezug auf den Vorschlag einer Kompetenzdelegation an die Gerichtskommission zur Wahl von Richterinnen und Richtern bei dringendem Bedarf kamen die GPK zum Schluss, dass dafür eine Regelung auf Gesetzesstufe geschaffen werden müsste. Sie verzichteten darauf, den Kommissionen für Rechtsfragen einen entsprechenden Antrag zu stellen, haben ihnen jedoch ihre Erwägungen und Unterlagen zukommen lassen, damit der weitere gesetzgeberische Handlungsbedarf geprüft werden kann. [PAGE 916]

3.[NB]Zur Bundesanwaltschaft: Im März liess der Bundesanwalt den GPK die Kopie eines Berichtes betreffend ein[NB]mutmassliches drittes Treffen zwischen dem Bundesanwalt und dem Präsidenten der Fifa zukommen. Bekanntlich ging aus dem Bericht hervor, dass unter den Agenda-Einträgen ein drittes Treffen gefunden worden sei, an das sich jedoch weder der Bundesanwalt noch der Informationschef, der nebst dem damaligen Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität eingetragen war, erinnern konnten. Im Mai informierte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), dass ein Disziplinarverfahren zu eröffnen sei. Die Oberaufsicht der GPK greift nicht in die Aufsichtstätigkeit der AB-BA ein; diese muss ihre Aufsicht unabhängig ausüben können. Die GPK liessen sich jedoch über die Aufsichtstätigkeit der AB-BA regelmässig informieren und haben auch den Bundesanwalt wiederholt angehört.

4.[NB]Zum Aufsichtsverhältnis zwischen AB-BA und Bundesanwaltschaft: Im Juni verabschiedeten die GPK ein Inspektionskonzept zur Klärung des zwischen der AB-BA und der Bundesanwaltschaft divergierenden Aufsichtsverständnisses. Die erste Phase mit Anhörungen und Akteneinsichtnahmen ist beendet. Die Inspektion wird unabhängig vom Disziplinarverfahren der AB-BA durchgeführt. Gemäss Plan soll die Inspektion spätestens im Januar 2021 abgeschlossen werden.

Das sind die vier wichtigsten Themen aus der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft.