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Hefti Thomas · Ständerat · 2020-06-11

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-11

Wortprotokoll

Für die Minderheit beantrage ich Ihnen Nichteintreten. Die Minderheit ist nicht gross, aber ganz kampflos wollen wir dieses Feld nicht räumen - immerhin haben wir auch den Bundesrat auf unserer Seite. Er ist nämlich der Ansicht, dass die vom Nationalrat vorgeschlagene neue Informationspflicht - die übrigens weniger weit geht als der Antrag unserer Kommission - einen unverhältnismässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt und den betreffenden Unternehmen einen beträchtlichen administrativen Mehraufwand verursacht.

Die Mehrheit will, wie gesagt, einen neuen Artikel 40g OR mit dem Titel "Stillschweigende Vertragsverlängerung" einfügen. Die Bestimmung sieht vor, dass der Konsument vor jeder Verlängerung eines Vertragsverhältnisses - das nach geltendem Recht weiterläuft, sofern der Konsument vorher nicht eine anderslautende Erklärung abgibt - auf Folgendes hingewiesen werden muss: wann genau die vereinbarte Dauer des Vertragsverhältnisses abläuft; bis wann das Vertragsverhältnis weiterläuft oder dass es unbefristet weiterläuft, wenn der Konsument nicht eine andere Erklärung abgibt; und schliesslich bis wann diese entsprechende Erklärung der anderen Partei zugegangen sein muss. Dies hat frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der ersten vereinbarten Vertragsdauer zu erfolgen, und zwar in einer Form, die den Nachweis durch Text erlaubt.

Solche Klauseln für stillschweigende Verlängerungen von Verträgen sind sehr häufig. Sie erlauben Verlängerungen, die beiden Seiten als zweckdienlich erscheinen, auf sehr einfache, unbürokratische Weise. Sie nehmen aber auch keiner Seite das Recht zur Kündigung weg, was sehr wichtig ist. Diese Klauseln verlangen einzig, dass beide Seiten wache, kritische Geister und aufmerksam sind. Oder anders gesagt: Man geht von den Menschen als mündigen Wesen aus.

Es ist auch nicht zutreffend, dass hinter solchen Klauseln Missbrauch steht. Sollten wir nicht ohnehin aufmerksam und wach sein, wenn wir einen Vertrag unterzeichnen? Ist es nicht ein unbestrittenes Kernanliegen und Ziel des ganzen Schweizer Schul- und Bildungswesens, interessierte und kritische Menschen heranzubilden? Wie wollen wir dann rechtfertigen, dass Achtzehn- oder gar Sechzehnjährige eine Begrenzungs- oder Unternehmensverantwortungs-Initiative unterzeichnen und darüber abstimmen können? Ich nenne damit nur zwei aktuelle Beispiele. Wie wollen wir das also rechtfertigen, wenn wir den Menschen in der Schweiz nicht zutrauen, sich über die Vertragsdauer zu informieren, wenn sie einen Vertrag unterzeichnen? Mit welchem Argument lassen wir die Stimmberechtigten Parlamente wählen, wenn wir ihnen nicht zutrauen, sich ein Bild über die Dauer von Abos aller Art wie für Bücher- oder Fitnessclubs zu machen? Das sind die Beispiele, die in der Vorlage explizit aufgeführt werden.

Es trifft zu: Es kann jemandem einmal ein Kündigungstermin durchgehen. Das bringt aber niemanden um. Was uns nicht umbringt, macht uns ja bekanntlich stärker. Wie gibt die verpflichtete Seite den Hinweis? Es ist jedenfalls nicht am Konsumenten, sondern an der anderen Partei, zu beweisen, dass der Hinweis erfolgt und der anderen Partei zugegangen ist. Vor zwanzig Jahren gab es dazu eine Antwort: per Einschreiben. Das ist grundsätzlich auch heute noch so, oder es ist eine andere, heute gleichwertige Form zu wählen. So oder so wird das erheblichen Aufwand und Kosten verursachen. Es wird bürokratisch. Dies wird die verpflichtete Partei zur Überlegung veranlassen, ob es Wege gibt, dem auszuweichen. Das scheint kaum möglich, und daher werden solche Klauseln tendenziell abnehmen oder ganz aus gewissen Verträgen verschwinden. Das wäre zu bedauern, und es entspricht nicht dem Ziel der parlamentarischen Initiative, wie dies in der Begründung selbst nachzulesen ist.

Vor einigen Stunden haben wir eine Vorlage beraten, bei der es um etwas ging, das man keineswegs leichtfertig tun sollte, im Gegenteil: Es ging um Fragen von grosser Tragweite, "un sujet délicat", wie unser Kollege Sommaruga sagte. Die Maxime bezüglich der Vorlage 19.081 war jedoch, diese schlank und einfach zu halten und sich auf das Prinzip der Selbstbestimmung zu basieren. Es wurden auch ernsthafte Überlegungen angestellt, ob darauf zu verzichten sei, dass Minderjährige der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedürfen. Ist es nicht paradox, dass man bei einer Änderung des Geschlechts im Zivilstandsregister derart liberal ist und bei Abos [PAGE 512] für Bücher, Fitnessclubs und Ähnliches derart weit in die Vertragsfreiheit eingreift?

Im Übrigen bekommen die Konsumenten Hilfe von privater Seite: von den Konsumentenschutzorganisationen. Diese nehmen sich nämlich schlechte Beispiele vor und weisen Konsumenten auf Gefahren hin. Niemand will gerne ins Fadenkreuz dieser Organisationen kommen, sie haben eine grosse Wirkung. Damit können diese Organisationen übrigens ihren Nutzen zeigen, denn sie werden ja zum Teil auch mit staatlichen Geldern unterstützt.

Die Minderheit empfiehlt Ihnen daher, nicht auf die Vorlage einzutreten.