Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2002-10-04
Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-04
Wortprotokoll
Ich nehme zum Antrag Grobet Stellung: Frau Simoneschi wird nachher zum Antrag der Minderheit Jossen Stellung nehmen.
Der Antrag Grobet will, dass jede Schliessung einer Poststelle von der Zustimmung des betreffenden Kantons abhängig gemacht wird. Dabei ist auch die Stellungnahme der entsprechenden Standortgemeinde einzuholen. Ich habe Verständnis dafür, wenn ich berücksichtige, dass die Post in den Anfängen dieses Prozesses nicht immer sehr geschickt vorgegangen ist - das hat man schon gestern in einigen Voten gehört. Aber wir wissen auch, dass die Post ja lernfähig ist und dass sie in dieser Sache das notwendige Gespür haben wird und hat.
Wenn wir diesem Antrag stattgeben, so würde das bedeuten, dass wir die unternehmerische Freiheit der Post gleich wieder einschränkten. Die Post kann dann nicht bestimmen, sondern der Kanton, jeder Kanton, bestimmt, was geschehen wird, wenn es um die Poststellenschliessungen geht. Das steht also komplett im Widerspruch zur Stossrichtung, die das Parlament 1997/98 mit dem Postgesetz und mit dem Entlassen des Unternehmens in die Marktwirtschaft beschlossen hat. Das wäre also wieder ein Rückschritt, ein Schritt, der nicht verständlich ist. Denken Sie an die pragmatische Betrachtungsweise. Wenn es 30 oder 40 Poststellen sind, bei denen die Schliessung zur Diskussion steht - was für einen Aufwand braucht das, wie viel Zeit nimmt das in Anspruch, bis dann dieser Prozess abgeschlossen ist? Wie viele Tränen und Krokodilstränen wurden gestern vergossen und wie viele werden dann noch fliessen? Das ist eine fast unmögliche Sache.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission - sie hat zwar den Antrag nicht beraten, aber ich nehme an, dass eine Mehrheit der Kommission ihm nicht zustimmen könnte -, den Zusatz zu Absatz 3 gemäss Antrag Grobet, der jede Poststellenschliessung von der Genehmigung durch einen Kanton abhängig machen will, abzulehnen und Absatz 3 so zu belassen, wie ihn die Kommission beantragt und wie er auf der Fahne aufgeführt ist.