Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-15
Wortprotokoll
Sie haben es selber gesagt: Der Bundesrat hat diese Legislaturplanung vor der Corona-Krise verabschiedet und nach der Krise auch nichts mehr daran verändert, weil sie bereits ans Parlament überwiesen worden war. Der Bundesrat kann einen Bundesbeschluss, den er ans Parlament überwiesen hat, nicht einfach wieder zurückholen und sagen, er nehme ihn noch einmal zu sich und komme dann wieder damit. Eine überwiesene Botschaft, ein überwiesener Bundesbeschluss ist bei Ihnen, und Sie sagen nachher, wie Sie damit umgehen wollen.
Sie hätten vielleicht die Möglichkeit gehabt, ihn an den Bundesrat zurückzuweisen. Ihre Kommission hat aber entschieden, eine zusätzliche Sitzung zu machen und dort noch einmal zu schauen, ob es in der Folge der Krise in den letzten Monaten Änderungen geben soll, und Ihre Kommission hat dann auch ein paar Änderungen vorgenommen.
Ich denke, das war wichtig und hat letztlich auch dem Bundesrat oder mir als Vertreterin des Bundesrates die Möglichkeit gegeben, zusammen mit Ihrer Kommission gewisse Änderungen zu diskutieren. Ihre Kommission hat diese dann auch entsprechend beschlossen. Das war also ein Zusammenspiel. Der Bundesrat kann Ihnen eine Vorlage aber nicht einfach wieder wegnehmen, wenn sie einmal ans Parlament überwiesen worden ist, und das ist auch richtig so.
Selbstverständlich wird die Arbeit des Bundesrates während der letzten Wochen jetzt noch evaluiert, was ich begrüsse. Der Bundesrat wird das zum Teil selber tun. Es ist aber auch gut, dass sich Ihre Geschäftsprüfungskommissionen dieser Aufgabe annehmen. Der Bundesrat wird die gewonnenen Erkenntnisse dann auch während der Legislatur berücksichtigen; aus zeitlichen Gründen wird es aber einfach nicht möglich sein, diese bereits jetzt umfassend in der Legislaturplanung zu berücksichtigen. Das hat auch Ihre Legislaturplanungskommission nicht gemacht, denn ich glaube, dass man schon gut daran tut, zuerst die Evaluation zu machen, weil man dann die entsprechenden Lehren daraus ziehen möchte.
Vorerst müssten wir also zuwarten, bis man tatsächlich die Lehren ziehen kann. Deshalb können wir uns heute auch noch nicht auf die reine Aufarbeitung konzentrieren. Umso wichtiger scheint es mir, dass in der Kommission eine zusätzliche Klausel aufgenommen worden ist. Sie können diese in Artikel 1 lesen, wo Ihre Kommission sagt, dass hier die Leitlinien festgelegt und auch die Lehren aus der Covid-19-Pandemie gezogen werden und dass diese bei der Umsetzung der Leitlinien berücksichtigt werden sollen. Da hat Ihre Kommission, glaube ich, eine geschickte Formulierung gefunden, um zu sagen, dass diese entsprechenden Lehren eben auch berücksichtigt und letztlich auch umgesetzt werden sollen.
Ich halte gerne nochmals kurz fest, was eigentlich mit der Legislaturplanung insgesamt bezweckt werden soll. Es handelt sich dabei nicht, wie das in anderen Staaten der Fall ist, um ein klassisches Regierungsprogramm. Andere Staaten, die eben nicht eine direkt- und auch nicht eine konkordanzdemokratische Regierungsform haben und in denen die Regierung aufgrund der Parlamentswahlen gebildet wird, erarbeiten ein Regierungsprogramm, und dieses Regierungsprogramm wird dann in der Legislatur einfach abgearbeitet. Sie sehen, wie das in Deutschland funktioniert: Dann arbeitet man einfach ab, was beschlossen worden ist. Faktisch ist das dann mehr oder weniger bereits entschieden.
Da haben wir in der Schweiz eine völlig andere Art, zu regieren; ich glaube, ich bin die Letzte, die Ihnen das sagen muss. Sie beeinflussen und entscheiden die wesentliche Regierungsarbeit nachher mit, indem Sie die Botschaften des Bundesrates beraten, indem Sie dem Bundesrat aber auch Aufträge erteilen - wie Herr Ständerat Français es gesagt hat: mit Interpellationen, mit Postulaten, mit Motionen und mit parlamentarischen Initiativen sowie bei Standes- und Volksinitiativen.
Sie sehen: Die Legislatur in der Schweiz, mit unserer Regierungsform, wird von vielen ganz verschiedenen Akteuren auch ganz direkt beeinflusst. Auch die Volksabstimmungen haben Einfluss auf die Regierungsarbeit: Ein in einer Volksabstimmung abgelehntes Gesetz zum Beispiel hat wiederum Auswirkungen darauf, wie die Arbeit weitergeht, eine angenommene Volksinitiative prägt auch eine Legislatur und die weiteren Arbeiten ganz wesentlich. Deshalb ist die Legislaturplanung nicht ein klassisches Regierungsprogramm, sondern eigentlich mehr ein Rechenschafts- und Kommunikationsinstrument des Bundesrates, bei dem es um die strategische Ausrichtung und das politische Arbeitsprogramm der nächsten vier Jahre geht. Wenn Sie diese Legislaturplanung lesen, dann sehen Sie, dass vieles bereits läuft. Es ist ja die Legislaturplanung 2019-2023 - vieles davon ist also bereits aufgegleist.
Frau Ständerätin Z'graggen hat vermisst, dass wir unseren Stolz auf unser Land und auch die Exzellenz unseres Landes nicht ein bisschen besser darlegen. Da hat die Frau Ständerätin schon recht! Wenn man sagt, es sei ein Kommunikationsinstrument des Bundesrates: Es ist ein sehr nüchternes und vielleicht auch sehr von Bescheidenheit geprägtes Kommunikationsinstrument. Umgekehrt kann man sagen: Es fokussiert in dieser Nüchternheit trotz allem auch auf das Wesentliche, z. B. auf den nationalen Zusammenhalt oder darauf, dass die Schweiz für Sicherheit und für den Schutz des Klimas sorgt oder in der Welt eine verlässliche Partnerin sein will. Damit versucht der Bundesrat, sage ich einmal, trotzdem und in aller Bescheidenheit, wesentliche Punkte hier in diese Leitlinien aufzunehmen - auch das, was in unserem Land eben wichtig ist und worüber ein breiter Konsens besteht. Ob dieser Versuch gelungen ist, müssen Sie entscheiden. Auch ob wir die Legislaturplanung kommunikativ aufladen sollten, müssen am Schluss Sie entscheiden. Eine gewisse Nüchternheit und eine gewisse Bescheidenheit gehören aber auch ein bisschen zu unserer schweizerischen Politik. Das ist das, was der Bundesrat schon auch zum Ausdruck bringen möchte.
Die Legislaturplanung 2019-2023, das haben Sie auch gesagt, setzt auf Kontinuität. In der Tat: Wir haben uns überlegt, ob wir etwas vollständig Neues machen sollen. Der Bundesrat überlegt sich auch immer, ob er es top-down oder bottom-up macht. Wir haben uns dann eigentlich darauf geeinigt, dass die drei Schwerpunkte der vergangenen Legislatur - Wohlstand, Zusammenhalt und Sicherheit - ganz grundsätzlich weitergeführt werden. Es ist nicht so, dass wir das Land neu positionieren oder neu ausrichten müssen. Auch die strategische Ausrichtung der Leitlinien soll weitergeführt werden.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese drei Leitlinien auch aus heutiger Sicht und gerade auch nach den Erfahrungen der letzten Monate nach wie vor wichtig sind und dass die Verfolgung dieser wichtigsten Oberziele fortgesetzt werden soll. Er hat sie mit zwei neuen Prioritäten ergänzt: auf der einen Seite mit dem Schutz des Klimas und auf der anderen [PAGE 519] Seite mit der Digitalisierung. Auch die Beziehungen mit der Europäischen Union sollen stärker vorangebracht werden.
Damit bringt der Bundesrat zum Ausdruck, dass aus seiner Sicht die Ereignisse, die Trends und die Entwicklungen der letzten Legislatur aufzeigen, dass Handlungsbedarf besteht, in einzelnen Politikbereichen sogar erheblicher Handlungsbedarf. Diese Überlegungen des Bundesrates widerspiegeln sich dann in Anpassungen der Leitlinien sowie natürlich dann[NB]auch[NB]entsprechend in den Zielen und in den Massnahmen.
Im Sinne einer kohärenten Regierungspolitik - ich glaube, das ist wichtig - ist eben die Legislaturplanung mit anderen Planungsinstrumenten und Strategien des Bundesrates verknüpft. Ich denke, dass es für Sie eine wichtige Möglichkeit ist, eben diese Kohärenz auch zu überprüfen. Es geht hier um den Legislaturfinanzplan. Es wurde gesagt, dieser zeige, wie falsch der Bundesrat jetzt nach der Corona-Krise liege. Wenn Sie aber die Ausführungen des Bundesrates lesen, stellen Sie fest: Wir sprechen hier von strukturellen Überschüssen, die erwartet werden, sagen aber gleichzeitig auch, dass damit eine hohe Unsicherheit verbunden sei. Natürlich sieht die Situation jetzt, nach der Corona-Krise, noch einmal sehr anders aus. Aber ich denke, es gehört dazu, dass wir weiterhin auch den Finanzplan, den Legislaturfinanzplan im Auge behalten. Auch Ihre Finanzkommission wird sich ja intensiv damit befassen, wie wir jetzt mit dieser neuen finanzpolitischen Ausgangslage umgehen. Aber es ist ja nicht so, dass jetzt unsere Finanzziele plötzlich insgesamt völlig neu wären, sondern auch hier wollen wir eine gewisse Stetigkeit beibehalten.
Ebenfalls enthalten sind hier die mittelfristige Personalplanung, die strategische nachhaltige Entwicklung und die weiteren Strategien. Das zeigt Ihnen auch, in welchem Rahmen sich eben diese Oberziele des Bundesrates bewegen und welche Auswirkungen sie haben.
Der Legislaturfinanzplan zeigt natürlich die finanzielle Entwicklung, er zeigt aber auch finanzpolitisch bedeutende Vorhaben auf; das hat sich nach der Corona-Krise nicht verändert. Gerade auch das, was die grossen finanzpolitischen Vorhaben betrifft, ist nach der Corona-Krise weiterhin aktuell. Der Bundesrat geht für alle drei Jahre, wie gesagt, von strukturellen Überschüssen aus, sagt aber, dass das mit grossen Unsicherheiten verbunden ist.
Die mittelfristige Personalplanung stützt sich auf die Legislaturplanung. Sie enthält Wachstums- und auch Kürzungsbereiche, und sie zeigt die voraussichtliche Entwicklung im Personalbereich. Die Verknüpfung mit der Legislaturplanung ist neu. Die Personalplanung soll damit auch transparenter werden für Sie, also für das Parlament.
Die Berichterstattung zur Legislaturplanung soll auch die engere Verknüpfung mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung widerspiegeln. Die Arbeiten an der Strategie sind eben etwas verzögert, und deshalb konnte nur eine Kurzfassung zum Stand der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2020-2023 in die Botschaft integriert werden. Aber Sie sehen dort an ein paar ganz konkreten Punkten, dass der Bundesrat auch die Strategie Nachhaltige Entwicklung stärken will, indem er unter anderem organisatorische Massnahmen dazu getroffen hat.
Sie möchten darüber nachdenken, habe ich jetzt gesehen, welchen Stellenwert Sie der Legislaturplanung geben möchten, und auch die Diskussion zum Verfahren führen, also darüber, wie Sie mit der Legislaturplanung umgehen möchten. Das ist nicht neu, und es ist auch legitim, die Frage, ob es hier Reformbedarf gibt, immer wieder zu stellen.
Anlässlich der Behandlung der vergangenen Legislaturplanung wurden drei parlamentarische Initiativen eingereicht, die eine Anpassung des Parlamentsgesetzes verlangten. Sie wurden aber alle im Nationalrat abgeschrieben. Es gab auch im Jahr 2012 eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel, das Verfahren anzupassen. Es wurde aber dann ebenfalls keine Änderung vorgenommen. Das soll Sie aber nicht entmutigen, hier noch einmal zu überlegen, wie Sie mit der Legislaturplanung umzugehen gedenken und ob das Verfahren und der Stellenwert für Sie stimmen. Ich habe von Ihrer Seite keine grundsätzliche Kritik am Vorgehen des Bundesrates gehört; darüber bin ich schon mal ganz glücklich.
Zur Frage, ob der Bundesrat nach der Corona-Krise die Legislaturplanung hätte anpassen müssen: Ich glaube, wir haben gerade im Zusammenspiel des Bundesrates mit dem Parlament, oder jetzt konkret mit Ihrer Legislaturplanungskommission, gezeigt, dass wir die nötige Flexibilität haben, um dort, wo es sinnvoll ist, gemeinsam mit der Kommission noch Anpassungen vorzunehmen.
In diesem Sinn unterstützt der Bundesrat selbstverständlich das Eintreten - eintreten müssen Sie ja - und dann auch die Änderungen, die Ihre Kommission angebracht hat. Zu den Minderheiten werde ich mich in der Detailberatung äussern. Die Anträge der Mehrheit Ihrer Kommission kann ich so, wie sie jetzt eingebracht worden sind, namens des Bundesrates unterstützen.