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Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2020-06-16

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-16

Wortprotokoll

Der Terrorismus ist eine permanente Bedrohung, auch für die Schweiz. Selbstverständlich müssen Massnahmen dagegen getroffen werden, nicht nur, um auf Anschläge zu reagieren, sondern im besten Fall auch, um sie zu verhindern. Das bedeutet in der Konsequenz, dass man auch im präventiven Bereich tätig werden muss. Für die SP-Fraktion ist nun aber absolut entscheidend, dass dies immer im Einklang mit dem Rechtsstaat geschieht.

Terrorismus und organisierte Kriminalität machen nicht vor der Schweizer Grenze halt, sondern lassen sich nur durch internationale Zusammenarbeit wirksam bekämpfen. Es ist daher richtig und sinnvoll, sich dem Übereinkommen des Europarates anzuschliessen, das bis Juni 2018 bereits 39 Staaten ratifiziert haben. So werden europaweit anwendbare Normen geschaffen. Die Sicherheit in der Schweiz wird erhöht, wenn europaweit ein einheitlich hohes und vor allem einheitlich definiertes Sicherheitsschutzniveau zum Tragen kommt.

Der Handlungsbedarf ist also ausgewiesen. Die Vorlage geht der SP-Fraktion aber an manchen Stellen zu weit. Der Terrorismus zielt auf die offene Gesellschaft und die Freiheit ab. Er hat sein Ziel erreicht, wenn wir selber beginnen, die Offenheit unserer Gesellschaft und unsere Freiheiten einzuschränken. Das ist eine gefährliche Entwicklung bezüglich der Einhaltung unserer Grundrechte, und darum gebe ich hier einige Beispiele aus der Vorlage, die wir kritisch sehen.

Kernstück bildet z. B. die Dynamisierung der Rechtshilfe. Sie kommt bereits im Vorfeld von Straftaten zum Tragen, was die Prävention sicherlich stärkt. Allerdings sollte im Vorfeld von Straftaten auch der unmittelbare Zusammenhang zu den Straftaten erkennbar sein. Der Anwaltsverband setzt deshalb grosse Fragezeichen hinter diese Dynamisierung der Rechtshilfe. Die SP-Fraktion stellt dazu entsprechende Minderheitsanträge, durch welche die vorzeitige Übermittlung von Informationen und Beweismitteln genauer definiert und eingeschränkt werden soll.

Im Zentrum standen in der Kommission auch die Diskussionen um Artikel 260sexies StGB. Es geht dort um die Vorverlagerung der Strafbarkeit. Die Vorlage sieht hier die Schaffung einer neuen Strafbestimmung gegen Anwerbung, Ausbildung und Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat vor. Nach Meinung zahlreicher Strafrechtler und des Anwaltsverbandes sind aber die entsprechenden Verhaltensweisen strafrechtlich bereits weitgehend erfasst. Die Vorverlagerung der Strafbarkeit ist für die SP-Fraktion auch aus rechtsstaatlicher Sicht kaum zu rechtfertigen. Wir stellen darum den Antrag auf Streichung von Artikel 260sexies. Es braucht zudem auch einschränkende Präzisierungen sowie einen Ausbau der Aufsicht.

Auch gilt es, die übertriebenen Erwartungen an die vorgeschlagene Verschärfung des Strafrechts zu dämpfen. Die wenigsten gesellschaftlichen Herausforderungen können allein mit dem Strafrecht bekämpft werden. Gerade Terroristen lassen sich durch das Strafrecht wohl kaum abschrecken. Es kann nur einen unterstützenden Beitrag leisten. Deshalb ist immer auch Augenmass angesagt.

Die SP-Fraktion wird darum den Rückweisungsantrag der Minderheit Schlatter unterstützen, der verlangt, dass der Bundesrat eine neue Vorlage ausarbeitet, welche sich auf die im Übereinkommen tatsächlich geforderten Anpassungen beschränkt und keine weiteren Ausweitungen vornimmt. Zudem muss Klarheit bezüglich der Definition einer terroristischen Organisation geschaffen werden. Das darf man nicht den Richterinnen und Richtern überlassen.

Wir werden allen Minderheitsanträgen vonseiten der grünen Fraktion zustimmen. Diejenigen vonseiten der SVP-Fraktion werden wir allesamt ablehnen.

Falls der Streichungsantrag der Minderheit I (Seiler Graf) bei Artikel 260sexies keine Mehrheit findet, werden wir uns in der Gesamtabstimmung sicherlich der Stimme enthalten. Ein Teil der SP-Fraktion wird die Vorlage auch ablehnen.