Hurter Thomas · Nationalrat · 2020-06-16
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-16
Wortprotokoll
Wir sind bei einem wichtigen Thema bezüglich Terrorismus. Terrorismus heisst auch, dass wir unsere Gesetze immer anpassen müssen und hier eine gewisse Nulltoleranz herrschen muss. Wenn diese Anträge kommen, verstehe ich manchmal nicht, dass man versucht, die Gesetze zu verwässern, auch wenn hier Beispiele gebracht werden, die zeigen, dass es nur um ein paar wenige Fälle geht. Ich glaube, wenn nur ein Fall mit so einem Gesetz verhindert werden kann, dann ist es eben richtig, dass wir die Gesetze so machen.
Ich spreche zu Artikel 260ter, zur Minderheit III (Hurter Thomas). Hier geht es um die Beteiligung an einer terroristischen Organisation, respektive es geht darum, dass die Person bestraft werden kann, wenn sie sich zum Beispiel bei einer Organisation mit verbrecherischen Mitteln beteiligt. Hier möchte die Mehrheit der Kommission, und das hat mich gerade eben auch im Hinblick auf die Sicherheit etwas erstaunt, dass die humanitären Dienste und im Speziellen das Rote Kreuz nicht berücksichtigt werden müssen. Ich glaube, das ist der völlig falsche Weg. Es geht nicht darum, dass man sagt, dass diese Organisationen schlechte Dienste leisten, überhaupt nicht. Aber es geht um die Frage, ob man eine bestimmte Organisation in der Schweiz von einem solchen Gesetz ausschliessen möchte. Es ist unseres Erachtens sogar so, dass das eine Diskriminierung der anderen humanitären Dienste wäre, wenn wir hier eine explizite Nennung des Roten Kreuzes vornähmen. Es gäbe somit eine Zweiklassengesellschaft.
Ein zweites Problem ist, glaube ich, dass es auch in einer solchen Organisation durchaus möglich sein kann - es ist zwar nicht gewünscht, aber es ist möglich -, dass es Personen gibt, die gewisse Sympathien für den Terrorismus haben. Es kann doch nicht sein, dass wir diese Organisationen dann ausschliessen.
Dann wurde in der Kommission von der Frau Bundesrätin auch erwähnt, man kann das auch in den Unterlagen nachlesen, dass zum Beispiel das IKRK am Anfang der Vernehmlassung durchaus einverstanden war, diese Regelung eben so auszugestalten, dass es keine explizite Ausschliessung braucht.
Dann muss man hier vielleicht noch als vierten Punkt erwähnen, dass die humanitäre Hilfe, die regelkonform ist, so oder so von der Strafverfolgung ausgeschlossen ist; also auch hier braucht es keine explizite Nennung.
Dann noch der letzte Punkt, das ist der wichtigste: Es tut mir leid, aber auch Terroristen sind innovative Leute. Wenn wir hier beginnen, gewisse Organisationen auszunehmen, ist das irgendwo auch ein gewisses Schlupfloch. Wie ich am Anfang gesagt habe, dem Terrorismus darf wirklich keine Lücke offen gelassen werden, und es muss eine absolute Nulltoleranz geben.
Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 260ter die Minderheit III zu unterstützen.