preparatory:AB 264100
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-16
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen noch die Haltung der SP-Fraktion zu den Anträgen bei Artikel 260ter bekannt. Das ist einer der wesentlichen Artikel in dieser Vorlage. Darin zeigen sich auch verschiedene grundsätzliche Probleme.
Es geht dabei im Wesentlichen um zwei Fragen. Die erste Frage betrifft die Frage der Definition von terroristischen Gruppen. Gerade wir Schweizerinnen und Schweizer müssen uns bewusst sein, dass die Abgrenzung zwischen Terroristen und Freiheitskämpfern nicht ganz so einfach und zuweilen auch eine politische Frage ist. War Wilhelm Tell ein Freiheitskämpfer oder ein Terrorist? Habsburger würden das wohl anders beantworten, als das vielleicht gerade jene tun, die jetzt den Terrorismus besonders hart bekämpfen. Dieses Dilemma haben wir auch heute noch, wenn wir z. B. an die Kurden in Syrien denken, die gegen den IS kämpfen. Bis anhin verfolgt die Schweiz eine relativ zurückhaltende Praxis. Frau Bundesrätin Keller-Sutter hat das beim vorherigen Block sehr gut ausgeführt, sodass ich nicht weiter wiederholen muss, dass es vielleicht tatsächlich sinnvoll ist, sich an eine Liste des Sicherheitsrates zu halten. Es ist eigentlich nicht ganz klar, warum man hier bei der Unterstützung quasi die Definition an die Gerichte delegieren will, wenn man doch eigentlich im Nachrichtendienstgesetz eine klare Definition hat.
Die zweite Frage - und diese ist auch nicht unwesentlich - dreht sich darum, in welcher Absicht eine Tat begangen wird. In der bisherigen Fassung ging es um organisierte Kriminalität. Darin ist explizit von der Unterstützung einer verbrecherischen Tätigkeit die Rede. In der Kommission gab es dann das Beispiel der Pizzeria, die die Mafia zwecks Geldwäscherei betreibt. Nun wissen wir alle: Geldwäscherei ist strafbar. Aber gilt das auch für den Pizzaiolo, der dort Pizza bäckt, oder die Servicefachangestellte, die die Pizza serviert? Uns wurde in der Kommission dann gesagt, nein, diese seien natürlich nicht gemeint. Dann stellt sich aber einfach die Frage, warum man dann unbedingt das Attribut "verbrecherisch" streichen will. Die Antwort darauf war, dass die Staatsanwaltschaft das halt wolle und ihr dies das Leben leichter machen solle. Es ist nun mal nicht unsere Aufgabe, der Staatsanwaltschaft das Leben zu erleichtern, sondern wir müssen für Waffengleichheit sorgen. Das ist eine der zentralen Bedingungen.
Es manifestiert sich hier ein wenig die Hilflosigkeit, die wir auch bei der Bekämpfung von Terrorismus manchmal haben. Wir markieren symbolische Härte, von der eigentlich klar ist, dass sie nicht real zu einer Wirkung kommen wird. Jeder weiss das, es werden sich weder verwirrte Einzeltäter noch hartgesottene Ideologen von der Diskussion um Strafrechtsbestimmungen wirklich abhalten lassen. Uns sollte aber bewusst sein: Die wirksamste Prävention gegen den Terrorismus sind ein funktionierender Rechtsstaat und die Grundrechte, die wir hier verteidigen sollten, denn das sind Prinzipien, die wir wirklich verteidigen sollten.