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Arslan Sibel · Nationalrat · 2020-06-16

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2020-06-16

Wortprotokoll

Menschenrechte schützen jeden einzelnen Menschen. Die grosse Gefahr für eine kleine Minderheit ist oftmals die Unsichtbarkeit ihrer Diskriminierung. Genau das gilt für LGBTIQ-Personen im Freiheitsentzug.

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme erstens fest, dass mithilfe der Umfrage keine Menschenrechtsverletzungen identifiziert wurden. Der Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter hält fest, dass sich die Kenntnisse in Bezug auf die besonderen Bedürfnisse dieser vulnerablen Gruppe regelmässig als lückenhaft erweisen und die Einrichtungen auch meist keine Kenntnis bezüglich eingewiesener LGBTIQ-Personen haben. Es stellt sich nun die Frage, ob entweder tatsächlich keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden oder ob die Antworten aus der Umfrage des Bundesrates nicht der Realität entsprechen.

Der Bundesrat hält zweitens fest, dass angesichts der äusserst geringen Anzahl von Betroffenen oftmals individuelle Lösungen gefunden würden. Dazu muss betont werden, dass Beratungsstellen keine Kenntnis von Fällen haben, in denen die nötigen individuellen Massnahmen ergriffen worden wären. Hingegen haben Beratungsstellen Kenntnis von mehreren Fällen, in denen die Rechte insbesondere von Transmenschen massiv verletzt wurden, beispielsweise wenn die Behörden, entgegen der Beurteilung der medizinischen Fachpersonen, eine medizinische Transition verhindern. Offensichtlich bestehen Probleme in der Praxis, auch wenn die dafür verantwortlichen Behörden sie nicht erkennen und der Bundesrat sie in seiner Stellungnahme negiert.

Drittens ignoriert der Bundesrat die Situation, in welcher sich eine betroffene Person befindet, deren Geschlechtsidentität sich von ihrem amtlich zugewiesenen Geschlecht unterscheidet. Der Bundesrat schlägt als Massnahme die Verlegung in eine andere Abteilung des Gefängnisses oder in eine andere [PAGE 1014] Strafanstalt vor, wo die betroffenen Personen wiederum genau demselben lückenhaften System gegenüberstehen.

Besonders gegenüber Transmenschen erfolgen grobe Verletzungen durch das bestehende binäre System von Mann und Frau, das keine Zwischenschritte zulässt: Die Zuteilung in eine Haftanstalt erfolgt aufgrund der amtlichen Dokumente. Es wird keine Rücksicht darauf genommen, mit welchem Geschlecht sich die Person selbst identifiziert, wie sie aussieht und lebt. So kommt es immer wieder dazu, dass beispielsweise Transmenschen oder Transfrauen in reine Männeranstalten verwiesen werden, obwohl sie sich innerlich wie auch äusserlich mit dem weiblichen Geschlecht identifizieren. Dadurch und dabei werden sie gewaltsam in eine Männerrolle gezwungen. Diese komplette Aberkennung der gelebten Geschlechtsidentität verletzt ihr Recht auf Achtung des Privatlebens und kann Traumata hervorrufen. Die Kommission zur Verhütung von Folter hält zudem fest, dass in den meisten Einrichtungen keine spezifischen Grundlagen zum Schutz dieser vulnerablen Gruppe im Gesundheitsbereich vorhanden sind. Genau diese Grundlagen müssen nun erarbeitet werden.

Dass der Bundesrat viertens die Zahl der Betroffenen als zu gering erachtet, ist ein klares Zeichen der Marginalisierung der Minderheit der LGBTIQ-Community. Dass er gleichzeitig anerkennt, dass es aber solche Fälle gibt und diese aus Sicht der Menschenrechte bedenklich sind, zeigt noch einmal deutlich, dass Handlungsbedarf vorhanden ist. Einen Schritt in die richtige Richtung macht übrigens der Kanton Basel-Stadt mit einem neuen Justizvollzugsgesetz. Darin steht: "Die Geschlechtsidentität der eingewiesenen Person wird soweit möglich beachtet." Das könnten wir auch auf Bundesebene weiterverfolgen. Der Staat muss die Menschenrechte jedes einzelnen Menschen schützen, er darf nicht wegsehen, wenn ein klarer Verdacht von Verletzungen besteht und wenn die Anzahl der Betroffenen klein ist.

Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen, damit wir diese Dunkelziffer beleuchten können.