Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-06-17
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17
Wortprotokoll
Wir haben heute beim Geschäft 20.201 über die Wahl eines ordentlichen Richters für das Bundesstrafgericht in Bellinzona zu befinden. Die Mehrheit der Mitglieder der Gerichtskommission schlägt Ihnen gegen den Willen der Minderheit der Gerichtskommission Alberto Fabbri zur Wahl vor. An ihrer Fraktionssitzung vom vergangenen 9. Juni hat die SVP-Fraktion einstimmig beschlossen, die Wahl von Alberto Fabbri nicht zu unterstützen. Folgende Gründe sprechen gegen die Eignung von Alberto Fabbri als Bundesstrafrichter:
1.[NB]Aufgrund der verweigerten Ausschaffung eines afghanischen Asylbewerbers im Kanton Basel-Stadt wurde gegen den Gesamtregierungsrat des Kantons Basel-Stadt wegen mutmasslicher Förderung des rechtswidrigen Aufenthaltes Strafanzeige eingereicht. Aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen der Basler Staatsanwaltschaft und der baselstädtischen Regierung hätte Alberto Fabbri korrekterweise in den Ausstand treten und den Fall zur weiteren Untersuchung einem ausserkantonalen Staatsanwalt übergeben müssen. Doch das tat Alberto Fabbri bewusst nicht, sondern er schloss das Verfahren nach durchgeführter Voruntersuchung zur Freude des Regierungsrates gleich selber ab. Ein Schelm, wer denkt, dass sich Fabbri durch dieses gängige Corporate-Governance-Regeln verletzende Verhalten Vorteile seitens der Regierung versprach. Ein solches Vorgehen entspricht schlicht nicht der Integrität, wie sie von einem Bundesstrafrichter verlangt wird.
2.[NB]In der sogenannten Fax-Affäre über die CIA-Gefängnisse in Europa tat sich der damalige militärische Untersuchungsrichter Alberto Fabbri mit unzimperlichen Methoden hervor. So liess er den damaligen, nachweislich unschuldigen Pressesprecher des Strategischen Nachrichtendienstes Roman Weissen verhaften und eine Woche im Gefängnis schmoren. Vom unschuldigen Roman Weissen liess Fabbri die Wohnorte durchsuchen und seine Telefonate, unter anderem auch mit Politikern, überwachen. Im Magazin "Facts" äusserste sich der damalige Walliser CVP-Nationalrat Christophe Darbellay wie folgt: "Wenn diese Gespräche tatsächlich abgehört wurden, ist das ein Skandal."
3.[NB]In der Affäre Roschacher-Ramos, die den Steuerzahler 15 Millionen Franken kostete, gehörte Alberto Fabbri als Staatsanwalt des Bundes zusammen mit Michel-André Fels und Claude Nicati zum Trio in der Bundesanwaltschaft, das die Affäre Roschacher-Ramos in einen "Fall Blocher" umdeuten wollte. Im August 2007 berichteten Alberto Fabbri und seine Kollegen der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission, es habe einen Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher gegeben, in den Christoph Blocher verwickelt sei. Diese Anschuldigungen erwiesen sich erwiesenermassen als Lüge.
4.[NB]Alberto Fabbri empfahl gemäss Medienmitteilung vom 6.[NB]September 2019 der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz Michael Lauber zur Wiederwahl als Bundesanwalt. Wenn Sie also Ihre Stimme Alberto Fabbri geben, wird am Bundesstrafgericht - jenem Gericht, an welchem Bundesanwalt Lauber prozessiert - ein gegenüber Michael Lauber loyaler Richter installiert. Diese öffentliche Wahlempfehlung von Fabbri zeigt: Alberto Fabbri hat eindeutig zu wenig Distanz zu seiner Vergangenheit in der Bundesanwaltschaft.
5.[NB]Die Liste der Missstände am Bundesstrafgericht ist lang: arbeitsscheue und abwesende Richter, Spesenexzesse, Günstlingswirtschaft, gar von Mobbing und Sexismus ist die Rede. In einem solchen Umfeld ist eine absolut integre Persönlichkeit gesucht. Doch eine Person an dieses Gericht zu wählen, die sowohl als erster Basler Staatsanwalt als auch als früherer Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft durch handwerkliche Fehler und charakterliche Mängel medial aufgefallen ist, wäre mehr als grobfahrlässig.
6.[NB]Zum letzten Punkt: Der Pendenzenberg in der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt umfasst mehrere Tausend Fälle. So blieben rund 300 Fälle von häuslicher Gewalt als sogenannte mindere Fälle einfach liegen. Die grossrätliche Geschäftsprüfungskommission bezeichnet die Zustände als "inakzeptabel". Die Vermutung liegt nahe, dass Alberto Fabbri, der früher aus familiären Gründen von Bern nach Basel wechselte, mit seinem Wechsel nach Bellinzona diesem in seiner Verantwortung liegenden Pendenzenberg entfliehen will. Das wäre definitiv das falsche Motiv für eine Wahl ans Bundesstrafgericht.
Aufgrund der aufgeführten Gründe bitte ich Sie dringlichst, gemäss dem Antrag der SVP-Fraktion auf die Wahl von Alberto Fabbri als Bundesstrafrichter zu verzichten und damit das Geschäft an Ihre Gerichtskommission zurückzuweisen.