Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2020-06-17
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-17
Wortprotokoll
Als Liberale verteidigen wir tagtäglich die individuelle Freiheit. Unser Selbstverständnis ist, nur dort Vorschriften zu erlassen, wo das Verhalten Einzelner negative Auswirkungen auf andere hat. Dort, wo sich das Verhalten Einzelner nicht negativ auf das Gemeinwohl auswirkt, soll der Staat aber zurückhaltend sein. Dieser Grundsatz soll auch für die Art und Weise, wie sich Personen kleiden, gelten: Jede und jeder soll anziehen dürfen, was sie oder er will.
Das ist das Grundverständnis von uns Liberalen und hat nicht viel mit Religion zu tun, sondern damit, dass wir einzelne Menschen nicht in ihrer Freiheit einschränken wollen, ausser sie schränken mit ihrem Handeln ihre Mitmenschen ein. In Bezug auf die Bekleidung ist es daher folgerichtig, dass erwartet wird, dass das Gesicht im Umgang mit den Behörden nicht verschleiert werden darf. Von einem ganzheitlichen Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts ist aber abzusehen.
Die Befürworter eines Verhüllungsverbotes erwähnen oft, man solle im Umgang mit Menschen, welche die entgegengebrachte Toleranz nicht selbst leben, nicht tolerant sein. Dieses Argument mag einleuchtend klingen, entpuppt sich aber als Bankrotterklärung an unsere liberalen Werte. Wir verteidigen unsere westlichen, liberalen Werte nicht mit neuen Verboten und Einschränkungen der individuellen Freiheit. Wenn wir glauben, dass einige wenige Verhüllungen zu einer intoleranten Schweiz führen, ist es höchste Zeit, unsere Werte selbstbewusster zu leben und sie intensiver zu verteidigen.
Wie bereits erwähnt, ist es aber auch uns ein Anliegen, dass im Umgang mit Behörden Mindestanforderungen gelten. So sieht der Gegenvorschlag der Staatspolitischen Kommission vor, dass im Umgang mit den Schweizer Behörden das Gesicht gezeigt werden muss. Um die Gleichstellung in der Schweiz voranzutreiben, sollen die kantonalen Integrationsprogramme insbesondere die Integration von Frauen im Fokus haben. Mit diesen beiden Bestimmungen tun wir das, wofür wir auf Bundesebene zuständig sind, nicht mehr und nicht weniger.
Weitergehende Massnahmen sind Sache der Kantone: Es gibt Kantone wie das Tessin, welche ein umfassendes Verhüllungsverbot erlassen haben, und Kantone wie Glarus, welche darauf verzichtet haben. Auch die Frage nach einem Verhüllungsverbot an Demonstrationen stellt sich auf Ebene der Kantone und nicht auf jener des Bundes. Deshalb ist es [PAGE 1024] schon erstaunlich, dass die SVP, welche sonst immer den Föderalismus predigt, genau hier eine Ausnahme machen will. Ich glaube, das zeigt, dass ihr Anliegen damit nicht überzeugender wird.
Ich persönlich begrüsse eine restriktive Haltung im Sinne der öffentlichen Sicherheit, dass zum Beispiel an Demonstrationen Verhüllungen nicht erlaubt sind. Wer nun der Meinung ist, dass die kantonale Zuständigkeit nur zu einem Flickenteppich führt, muss wissen, dass die Initiative keine neue Bundeskompetenz schafft. Sie fordert Grundsätze in der Bundesverfassung, überlässt die Umsetzung dann aber wieder den Kantonen.
Die Erfahrungen, zum Beispiel im Tessin, haben gezeigt, dass sich nicht viel ändert. Wenn man mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Tessin spricht, hört man, dass sich vielleicht nur geändert hat, dass die Einkaufstouristen - jetzt im positiven Sinne gemeint - ausbleiben. Das effektive Problem wurde aber nicht gelöst.
Ich frage mich auch, Herr Kollege Glarner, warum Sie jetzt als Beispiel Frankreich nehmen. Frankreich hat ein Verbot, wie Sie es fordern, bereits umgesetzt. Wie Sie sehen, hat es nicht viel gebracht. Vielleicht ein Hinweis für das nächste Mal: Wenn Sie schon solche Vergleiche bringen, sollten Sie Systeme miteinander vergleichen, die eben vergleichbar sind. Frankreich hat bei der Integration aber ganz andere Herausforderungen zu bewältigen als die Schweiz.
Die Initiative sucht nach einem Problem, für das sie eine Lösung verspricht. Im Kern ist sie aber bevormundend und schafft mit Ausnahmeregelungen für gewisse Anlässe, für die das Verbot nicht gelten soll, einen neuen Flickenteppich. Damit verteidigt die Initiative nicht unsere liberalen Grundwerte, sondern höhlt sie aus und spaltet die Gesellschaft mehr, als - wie sie vorgibt - sie zu vereinen. Die Schweiz steht wahrlich vor anderen und grösseren Herausforderungen.