Ruppen Franz · Nationalrat · 2020-06-17
Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17
Wortprotokoll
Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht. Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" will die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum sowie den Zwang zur Gesichtsverhüllung verbieten. Ausgenommen sind Sakralstätten sowie die Verhüllung aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit sowie des einheimischen Brauchtums wie zum Beispiel der Fasnacht.
In aufgeklärten europäischen Staaten wie der Schweiz gehört es zu den zentralen, unveräusserlichen Grundwerten des Zusammenlebens, sein Gesicht zu zeigen. Freie Menschen - Frauen und Männer - blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Die Demokratie, getragen von gleichberechtigten Staatsbürgern, lebt vom Dialog, vom friedlichen Wettbewerb der Argumente. Die Demokratie wird aber mit Füssen getreten, wenn sich Einzelne - gezwungen oder angeblich freiwillig - in dieser offenen, demokratischen Auseinandersetzung nicht mehr als Individuen zu erkennen geben und ihre Gesichter aus religiösen oder sonst wie begründeten Motiven verhüllen.
Die Volksinitiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle, zerstörerische oder auf Vandalismus fussende Motive zugrunde liegen. Ein Verbot der Vermummung von Personen, die Straftaten begehen wollen, gewährleistet die öffentliche Ordnung.
Niemand darf in der Schweiz, dem Land der Freiheit, gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen. Die Schweiz ist der Tradition der Freiheit verpflichtet. Freie Menschen blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Wie sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil vom 1. Juli 2014 festgehalten hat, steht eine freiwillige oder aufgezwungene Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum in Konflikt mit dem freiheitlichen Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft. Die Gemeinschaft kann eine solche Verhüllung als Angriff auf das Zusammenleben in freier Gesellschaft verstehen. Das Verbot von Burka oder Niqab in der Öffentlichkeit ist dabei verhältnismässig und verletzt weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit. Es stellt auch keine Diskriminierung dar.
Wir in der Schweiz zeigen das Gesicht. Wenn Leute zu uns kommen, sollen sie sich an unsere Regeln halten. Es ist ein Grundanliegen der freiheitlichen, abendländischen Gesellschaftsordnung, dass jeder Mensch mit seiner für alle erkennbaren Persönlichkeit, also mit offenem Angesicht, seine Standpunkte frei vertreten und äussern kann. Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht!
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" zuzustimmen.