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Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-17

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17

Wortprotokoll

Im HFKG kommt es zu geringfügigen Anpassungen. Die Kommission heisst die Vorlage des Bundesrates ohne Änderungen gut und empfiehlt sie zur Annahme. Welches sind die wenigen Anpassungen? Zu einer rein formalen Nachführung ohne inhaltliche Anpassung kommt es in Artikel 30 Absatz 2 HFKG: Die Bundeskanzlei wie auch das Bundesamt für Justiz haben anlässlich einer Revision festgestellt, dass die rechtsetzenden Erlasse der Schweizerischen Hochschulkonferenz in Form einer Verordnung verabschiedet werden müssen. Die Akkreditierungsrichtlinien sind darum in eine Verordnung umgewandelt worden. Nun erfolgt diese Anpassung konsequenterweise auch im HFKG.