Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 29a der Bundesverfassung dürfen Entscheide des Akkreditierungsrates nicht der Rechtsweggarantie entzogen werden. Zudem widerspricht der Ausschluss der gesetzlichen Überprüfbarkeit den Vorgaben der internationalen Standards im Bereich der Akkreditierung. Daher wird der Passus, wonach Akkreditierungsentscheide nicht anfechtbar seien, in Artikel 65 Absatz 2 HFKG gestrichen. Für Entscheide des Bundesrates zur beitragsrechtlichen Anerkennung der Hochschulen und anderer Institutionen des Hochschulbereichs bleibt der Rechtsweg weiterhin ausgeschlossen. Materiell ergeben sich dadurch keine Änderungen, hingegen muss der Ausschluss nun formell im Ausnahmekatalog von Artikel 32 des Bundesgesetzes über das Bundesverwaltungsgericht festgehalten werden.