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Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-06-17

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-06-17

Wortprotokoll

Die Grünliberalen als Digitalisierungspartei begrüssen diese Vorlage ganz klar. Sie bietet für die Schweiz die Chance, im Bereich der digitalen Wertrechte eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Marktteilnehmende, die einander gegenseitig nicht kennen oder einander nicht oder noch nicht vertrauen, kommen in der Regel nur schwer miteinander ins Geschäft. Genau hier setzt die Gesetzgebung an und ermöglicht eine sichere gemeinsame Datenverwaltung auf sogenannten verteilten Registern. Eine Blockchain ist ein solches Beispiel dafür, das haben wir schon gehört. Dank dieser Technologie wird ein direkter, elektronischer Werttransfer zwischen den Teilnehmenden des Netzwerkes ermöglicht, ohne dass eine kontoführende zentrale Stelle dabei involviert ist.

Sowohl im Finanzsektor als auch in anderen Wirtschaftssektoren wird damit ein erhebliches Innovations- und Effizienzpotenzial erschlossen. In der Schweiz hat sich in den letzten Jahren namentlich im Finanzbereich ein ausgeprägtes Ökosystem mit innovativen Fintech- und Blockchain-Unternehmen entwickelt, welches sich auf dieser Basis weiter entfalten kann. Die Vorlage führt also zu Innovation, sie verbessert aber auch die Effizienz von Geschäftsprozessen und ermöglicht unter anderem zukunftsgerichtete Finanzdienstleistungen. Dies erfolgt mit einem Verzicht auf eine spezifische Gesetzgebung, dafür pragmatisch mit punktuellen Anpassungen der bestehenden Gesetze wie unter anderem des Obligationenrechts, des Finanzdienstleistungs-, des Nationalbank- oder auch des Geldwäschereigesetzes. Die Regulierung beschränkt sich dabei auf das Nötige; sie ist technologieneutral ausgestaltet, ermöglicht unbürokratische Lösungen und bringt die nötige Rechtssicherheit. Sie verbessert auch die Sicherheit und die Kundenfreundlichkeit für digital verbriefte Wertrechte. DLT ist eine sehr vielversprechende Entwicklung.

Die grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein und unterstützt mit einer Ausnahme die Kommissionsmehrheit. Die Mehrheit möchte kleinere, aber doch noch wichtige Verbesserungen und Vereinfachungen im Gesetz verankern; so soll die Anschlusspflicht an eine Ombudsstelle für Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionelle oder professionelle Kunden haben, aufgehoben werden. Die Ausnahme, bei der wir die Minderheit unterstützen, betrifft den Artikel 73e des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes. Hier unterstützen wir die Minderheit Andrey, welche eine Verbesserung und mehr Transparenz für die Kunden ermöglichen soll, zum Beispiel in Bezug auf den Energieverbrauch und allfällige Passwortverluste.

Zusammengefasst ist die grünliberale Fraktion von dieser Vorlage überzeugt: Die Rechtssicherheit wird verbessert, die Hürden werden beseitigt, Missbräuche werden verhindert und neue, innovative digitale Technologien und Dienstleistungen werden ermöglicht. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.