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Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-06-17

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-17

Wortprotokoll

Vielleicht müssen wir vorab noch festhalten, dass seit der Einreichung dieser Motion im Jahr 2018 eine wesentliche Veränderung stattgefunden hat. Damals beliefen sich die Negativzinsen auf rund 2 Milliarden Franken, inzwischen hat die Nationalbank die Freimenge der Banken wesentlich erhöht und erwartet in Zukunft noch Negativzinsen im Umfang von etwa 500 Millionen Franken. Das wird also wesentlich zurückgehen, weil die Nationalbank von sich aus gehandelt hat und den Banken entsprechend mehr Spielraum schafft.

Jetzt ist die Frage, was mit diesen Negativzinsen passieren soll. Ich bin aufgrund der jetzigen Diskussion etwas verunsichert; Sie haben gerade vorhin beschlossen, dass der Bundesanteil aus dem Nationalbankgewinn für den Schuldenabbau verwendet werden soll. Wenn ich das richtig sehe, möchten Sie jetzt mit dieser Motion das gleiche Geld noch einmal für die AHV brauchen.

Dieses Geld ist ja nicht doppelt vorhanden, also geht das einfach nicht. Die Motion würde aber auch sonst in Bezug auf die Verfassung eine Reihe von Fragen aufwerfen; dort ist festgelegt, dass die Kantone zwei Drittel und der Bund einen Drittel erhalten. Wie ist das dann genau zu handhaben? Das wäre eine Frage, die zu lösen ist. Ohne die Kantone geht hier gar nichts.

Wenn Sie jetzt den Betrag betrachten, der allenfalls noch bleiben würde - es bliebe noch festzulegen, ob für den Schuldenabbau oder für die AHV -, dann ist das ein relativ kleiner Betrag, der überhaupt keines der Probleme der AHV löst. Wir müssen uns schon bewusst sein, dass die AHV strukturelle Probleme hat, die wir angehen müssen, die gelöst werden müssen. Hier 500 Millionen Franken einzusetzen, wäre sozusagen eine Pflästerlipolitik. Ich glaube, wir müssen uns wirklich ernsthaft mit den Problemen der Altersvorsorge auseinandersetzen und diese langfristig sichern. Die Gefahr, dass man nach einem solch kleinen Zustupf die Reform dann wieder auf die lange Bank schiebt, erachte ich als zu gross.

Ich würde Ihnen also empfehlen, diese Motion nicht anzunehmen. Sie ist zwar sicher gut gemeint, aber gut gemeint ist auch das Gegenteil von gut; ich meine, das könnte hier durchaus zutreffen.

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