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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2020-06-17

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-06-17

Wortprotokoll

Ich möchte nicht alles wiederholen, was der Berichterstatter französischer Sprache schon gesagt hat, sondern nur noch ganz kurz zwei, drei Anmerkungen machen. Es wurde in dieser Diskussion, zum Teil auch schon in den Stellungnahmen der Fraktionen, mehrfach betont, dass die Religionsfreiheit keine Freiheit zur Unterdrückung oder zum Kleiderzwang ist. Ich muss Ihnen einfach sagen: Erstens stimmt das, und zweitens war das nie unsere Argumentation, es war nie die Argumentation der Kommissionsmehrheit.

Die Kommissionsmehrheit hat im Gegenteil vielmehr argumentiert, dass eben die Schranken des Strafrechts in jedem Falle gelten. Das heisst, die Schranken des Strafrechts, welche die Nötigung unter Strafe stellt, gelten eben auch genau dann, wenn mit einer religiösen Begründung oder mit einem religiösen Vorwand eine Person gezwungen wird, etwas zu tun, zum Beispiel eben eine Burka oder einen Niqab anzuziehen. In dem Sinne ist es eben ein untaugliches Argument. Es ist ein Argument, das eigentlich genau dorthin führt, wo wir in einer modernen Gesellschaft sein sollten: dahin, dass wir etwas nicht aufgrund der Motivation beurteilen, sondern aufgrund der Wirkung.

Eine Bemerkung, die ich mir erlaube, weil das Thema auch in der Kommission kurz angesprochen wurde: Was mich etwas erstaunt hat, ist, dass nun plötzlich Kräfte, die früher immer die fremden Richter verurteilt haben, ein Urteil der EMRK quasi als Begründung dafür nehmen, dass man ein Burka-Verbot rechtskräftig und kompatibel mit der Menschenrechtskonvention verhängen könne. Das ist so. Das ist aber auch unbestritten. Dieser Rat hat die Verfassung des Kantons Tessin gewährleistet; auch ich habe die Verfassung des Kantons Tessin gewährleistet.

Aber das Urteil der EMRK in diesem Fall, als Frankreich zu bewerten war, zeigt eben auch etwas, was genau auch unsere Situation und die Debatte, die wir heute hatten, betrifft. Das Urteil besagt nämlich, es sei genau abzuwägen, was erstens die Problemlage ist und was zweitens die kulturelle Spezifität eines Landes ist. Das heisst, das Urteil fällt nicht zwingend gleich aus, ob es jetzt Frankreich betrifft oder zum Beispiel Deutschland oder Ungarn. Genau diese Subtilität ermöglichen wir, wenn wir die Initiative nicht annehmen, sondern den Kantonen die Kompetenz - die sie heute schon haben - belassen, entsprechend zu legiferieren; sei es in Bezug auf den sicherheitspolitischen, sei es in Bezug auf den religionspolitischen Aspekt.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich lade Sie ein, der Kommissionsmehrheit zu folgen.