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Salzmann Werner · Ständerat · 2020-06-18

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-18

Wortprotokoll

Das Ziel, das mit der vorliegenden Gesetzesvorlage verfolgt wird, dass die Schweiz kein Land sein soll, in dem man einfach Vorläuferstoffe besorgen kann, ist nachvollziehbar. Der Bundesrat möchte verhindern, dass die Schweiz zum Rückzugsort von Terroristen und Schwerkriminellen wird. Oder anders gesagt: Die Schweiz will sich nicht vorwerfen lassen, dass bei uns solche Stoffe besorgt werden konnten, nur weil wir keine Regelung haben. Aber eigentlich ist das übergeordnete Ziel, dass die Schweiz kein Aufenthaltsort für Terroristen sein darf.

Nun ist es so, dass die Europäische Union den Handel mit diesen Produkten seit 2014 reglementiert hat. Die Anschläge in Paris, Brüssel, St. Petersburg, Ansbach und Manchester passierten alle nachher, trotz dieser Reglementierung. Das zeigt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz keinen Anschlag verhindern werden. Im besten Fall können wir nach einem Anschlag feststellen, welche Stoffe eingesetzt wurden und, aufgrund der neuen Regelung, wer sich solche Stoffe besorgt hat, aber nur, sofern der Stoff auf dem legalen Markt und nicht auf dem Schwarzmarkt erworben wurde.

Wir müssen auch daran denken, dass es Menschen sind, die diese Attentate planen und durchführen. Unsere Aufgabe wäre es doch, dass wir uns auf die potenziellen Täter, also auf die Ursache, konzentrieren. In der Herbstsession werden wir uns nach dem Nationalrat auch mit dem Terrorgesetz auseinandersetzen und uns über präventive Haft für potenzielle [PAGE 583] Terroristen unterhalten. Ich höre jetzt schon die Stimmen, die sich dagegen wehren werden, dass wir jemanden begründet in vorbeugende Haft nehmen, um einen Anschlag zu verhindern. Stattdessen erlassen wir Gesetze wie das vorliegende Vorläuferstoffgesetz und stellen eigentlich alle Privatpersonen, die diese Stoffe legal erwerben und benützen möchten, unter Generalverdacht. Somit schaffen wir nicht nur administrative Auflagen, sondern bestrafen eigentlich alle, die damit legal zu tun haben. Eigentlich wollen wir damit aber nur die Gefährder erkennen. Wir stecken immer wieder im gleichen Dilemma: Wir erkennen ein Sicherheitsrisiko in diesem Land und erlassen sofort Gesetze und Verbote, die dann grossmehrheitlich nicht die Richtigen bestrafen; das war auch beim Waffengesetz so.

Wir müssen uns einmal einen Paradigmenwechsel überlegen und Gesetze erlassen, die die Ursache bekämpfen. Das bedeutet Restriktionen für die potenziellen Täter und nicht für alle. Ich bin überzeugt, dass wir damit auch eine bessere Balance zwischen unserer hochgehaltenen Freiheit und der nötigen Sicherheit finden würden. Ich erinnere dabei auch an die stets offenen Grenzen, für die wir ebenfalls einen Preis bezahlen müssen.

Zum Schluss befürchte ich, dass die neuen gesetzlichen Regelungen plötzlich auch auf die professionellen Organisationen und Branchen, auch auf die Landwirtschaft, erweitert werden könnten. Warum? Wir haben diese Anpassung jetzt gemacht, weil wir nicht der weisse Fleck in Europa sein wollen. Doch was machen wir, wenn die EU die Vorgaben auf die professionellen Organisationen erweitert? Wir können uns auch dann nicht vorwerfen lassen, wir seien ein weisser Fleck, weil bei uns solche Stoffe besorgt werden könnten. Darum befürchte ich, dass wir bei einer weiteren Anpassung durch die EU trotzdem Handlungsbedarf haben und weitere Verschärfungen vornehmen werden, auch wenn wir das gemäss Bundesrat nicht automatisch tun müssen.

Da ich keinen grossen inneren Antrieb für das neue Gesetz verspüre, wir damit keine Anschläge verhindern können, alle Privatkäufer unter Generalverdacht gestellt werden und ich weitere Auflagen befürchte, bitte ich Sie, auf diese Gesetzesvorlage nicht einzutreten.

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